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Rechtsprechung
   LG Köln, 15.04.2025 - 14 O 82/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9573
LG Köln, 15.04.2025 - 14 O 82/25 (https://dejure.org/2025,9573)
LG Köln, Entscheidung vom 15.04.2025 - 14 O 82/25 (https://dejure.org/2025,9573)
LG Köln, Entscheidung vom 15. April 2025 - 14 O 82/25 (https://dejure.org/2025,9573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    ARD Mediathek Reloaded: Scraping einer Mediathek

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Einbindung der ARD-Mediathek in Joyn war unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (55)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a.

    Auszug aus LG Köln, 15.04.2025 - 14 O 82/25
    Der Begriff der Weiterverwendung ist anhand des Zieles auszulegen, dass die DatenbankRL mit dem - von ihr als "Schutzrecht sui generis" bezeichneten - Recht des Datenbankherstellers verfolgt (EuGH, GRUR 2005, 244 Rdnrn. 45ff. - BHB-Pferdewetten).

    Dabei hat der BGH die schon beim EuGH in Sachen BHB-Pferdewetten (vgl. GRUR 2005, 244 Tz. 51) ausdrücklich genannte Amortisierung zumindest im Vorlagebeschluss ausdrücklich zitiert (…BGH ZUM 2007, 739, Rn. 22 - Gedichttitelliste II), hieraus jedoch keinen Anspruchsausschluss gefolgert.

    Ob ein wesentlicher Teil entnommen wurde, ist vielmehr nach dem Verhältnis des entnommenen Datenvolumens zum Gesamtdatenvolumen zu bestimmen (EuGH GRUR 2005, 244, 250 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 857, 859 - HIT BILANZ;… Fromm/Nordemann/Czychowski, 13. Aufl. 2024, UrhG § 87b Rn. 9).

    Rn. 237 Allerdings ist für die zugrunde liegende unionsrechtliche Norm in Art. 7 Abs. 5 der DatenbankRL erforderlich, dass die einzelnen Nutzungshandlungen mit Blick auf unwesentliche Teile durch ihre kumulative Wirkung dahin gehen, die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts dieser Datenbank wieder herzustellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (EuGH GRUR 2005, 244, 251f. - BHB-Pferdewetten;… Fromm/Nordemann/Czychowski, 13. Aufl. 2024, UrhG § 87b Rn. 23).

    Die Entnahme und Weiterverwendung unwesentlicher Teile einer Datenbank muss hingegen im Ergebnis zur Erstellung eines wesentlichen Teils der Datenbank führen (s.o., EuGH GRUR 2005, 244, 251f. - BHB-Pferdewetten).

  • EuGH, 03.06.2021 - C-762/19

    CV-Online Latvia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von …

    Auszug aus LG Köln, 15.04.2025 - 14 O 82/25
    Rn. 177 Diese Rechtsprechung zu Metasuchmaschinen hat der EuGH in Rs. C-762/19 (GRUR 2021, 1075, Rn. 41 ff. - CV-Online Latvia) ergänzt:.

    Rn. 211 Laut dem Urteil des EuGH "CV Online Latvia" ist ein angemessenes Gleichgewicht herzustellen zwischen dem legitimen Interesse der Hersteller von Datenbanken, in der Lage zu sein, ihre wesentlichen Investitionen zu amortisieren, einerseits und dem Interesse der Nutzer und der Wettbewerber dieser Hersteller, Zugang zu den in diesen Datenbanken enthaltenen Informationen zu erhalten, sowie der Möglichkeit, innovative Produkte auf der Grundlage dieser Informationen zu erstellen, andererseits (GRUR 2021, 1075, Rn. 41).

    Die Verfügungsbeklagte trägt demnach auch nicht zur Entwicklung des Informationsmarkts bei (vgl. EuGH GRUR 2021, 1075, Rn. 42), sondern versucht ihr eigenes Angebot attraktiver zu machen durch zusätzliche Inhalte.

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Köln, 15.04.2025 - 14 O 82/25
    Zunächst lässt sich aus dem BGH-Urteil "Paperboy" (GRUR 2003, 958), wonach mit dem Setzen von Hyperlinks zu Einzelinhalten der Datenbank jedenfalls keine Nutzungshandlungen vorgenommen werden, die einem Datenbankhersteller vorbehalten sind, dazu nichts herleiten.

    Eine Nachahmung liegt dementsprechend ua dann nicht vor, wenn öffentlich (zB im Internet) zugängliche Informationen ausgewertet werden (vgl. auch BGH GRUR 2009, 1162 - Dax), etwa durch das Setzen eines Links auf eine fremde Website (BGH GRUR 2003, 958 (963) - Paperboy) oder durch ein sog "Screen-Scraping" (Deutsch GRUR 2009, 1027, 1031;… offengelassen in BGH WRP 2014, 839 Rn. 53 - Flugvermittlung im Internet); zu allem vorstehenden in diesem Absatz: Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander, 43. Aufl. 2025, UWG § 4 Rn. 3.38).

  • LG München I, 28.05.2025 - 37 O 2223/25

    Streaming-Plattfom darf Inhalte aus den Mediatheken von ARD und ZDF nicht per …

    Der Rechtsstreit mit der … war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgericht Köln (Az. 14 O 82/25), in dem am 15.04.2025 Endurteil erging.

    Rn. 53 Soweit das Landgericht Köln (Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150, Rn. 187 f., beck-online) in einem anderen Verfahren betreffend die … Mediathek von der Unbestimmtheit der Norm aufgrund der im Gesetz nicht vorgenommenen Definition der "Teile" der Rundfunkprogramme bzw. rundfunkähnlicher Telemedien ausgeht, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.

    Der Ansicht des Landgerichts Köln Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 189, beck-online) folgt das Gericht nicht.

    Rn. 87 Soweit die Verfügungsbeklagte darauf verweist, dass die Verfügungsklägerin selbst Inhalte in sozialen Medien, etwa … platziert, geht dieser Einwand ins Leere, da die Verfügungsklägerin hierbei letztlich selbst tätig wird und nicht … (so auch LG Köln Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 95, beck-online).

    Ein Interesse der Verfügungsbeklagten dahingehend, eine Art "Gleichheit im Unrecht" mit anderen Marktteilnehmern zu erreichen, erscheint grundsätzlich schon als nicht schützenswert (so auch LG Köln Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 95, beck-online).

    Eine Rechtsverletzung muss die Verfügungsklägerin stets gerichtlich verfolgen dürfen (so auch LG Köln Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 163, beck-online).

    Dass die Verfügungsbeklagte dringend auf die zu untersagende Nutzung angewiesen ist, ist nicht zu erkennen, weil die Einbindung der Inhalte der Verfügungsklägerin zwar fördernd für ihr Produkt sein mag, jedoch nicht notwendig zur Entfaltung auf dem Markt (so auch LG Köln Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 98, beck-online).

  • LG München I, 28.05.2025 - 37 O 2226/25

    Nutzungsverbot für Medienplattform

    Der Rechtsstreit mit der … war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgericht Köln (Az. 14 O 82/25) , in dem am 14.05.2025 Endurteil erging.

    Rn. 53 Soweit das Landgericht Köln (Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150, Rn. 187 f., beck-online) in einem anderen Verfahren betreffend die Mediathek von der Unbestimmtheit der Norm aufgrund der im Gesetz nicht vorgenommenen Definition der "Teile" der Rundfunkprogramme bzw. rundfunkähnlicher Telemedien ausgeht, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.

    Der Ansicht des Landgerichts Köln (Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 189, beck-online) folgt das Gericht nicht.

    Rn. 90 Soweit die Verfügungsbeklagte darauf verweist, dass die Verfügungsklägerin selbst Inhalte in sozialen Medien, etwa …, platziert, geht dieser Einwand ins Leere, da die Verfügungsklägerin hierbei letztlich selbst tätig wird und nicht … (so auch LG Köln Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 95, beck-online).

    Ein Interesse der Verfügungsbeklagten dahingehend, eine Art "Gleichheit im Unrecht" mit anderen Marktteilnehmern zu erreichen, erscheint grundsätzlich schon als nicht schützenswert (so auch LG Köln Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 95, beck-online).

    Eine Rechtsverletzung muss die Verfügungsklägerin stets gerichtlich verfolgen dürfen (so auch LG Köln Urt. v. 15.4.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 163, beck-online).

    Dass die Verfügungsbeklagte dringend auf die zu untersagende Nutzung angewiesen ist, ist nicht zu erkennen, weil die Einbindung der Inhalte der Verfügungsklägerin zwar fördernd für ihr Produkt sein mag, jedoch nicht notwendig zur Entfaltung auf dem Markt (so auch LG Köln Urt. v. 15.04.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150 Rn. 98, beck-online).

  • LG Köln, 09.09.2025 - 14 O 294/25

    Co-Regisseur ist nach § 13 UrhG bei einer Preisverleihung für die Regie eines …

    Auch kann zu berücksichtigen sein, dass der Antragsgegner dringend auf die zu untersagende Nutzung angewiesen ist (OLG Köln, ZUM-RD 2023, 21, 28 - Berliner Runde m.w.N.; s. zum Ganzen auch Urteil der Kammer v. 15.4.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150).
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