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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.04.2002 - 14 U 129/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9306
OLG Karlsruhe, 19.04.2002 - 14 U 129/00 (https://dejure.org/2002,9306)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.04.2002 - 14 U 129/00 (https://dejure.org/2002,9306)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. April 2002 - 14 U 129/00 (https://dejure.org/2002,9306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 346; ; BGB § 705; ; BGB § 706; ; BGB § 723; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 346 § 705 § 706 § 723 § 812 Abs. 1 S. 2
    Erhaltung eines historischen Gebäudes als Gesellschaftszweck; Beendigung des Gesellschaftsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhaltung eines historischen Gebäudes als Gesellschaftszweck; Beendigung des Gesellschaftsvertrags ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist; Auseinandersetzungsanspruch der Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 324
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.06.1917 - III 25/17

    Kündigungsrecht eines Erben bei dem Tod eines von mehreren Mietern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2002 - 14 U 129/00
    Der Kläger verkennt dabei, daß bei Dauerschuldverhältnissen wie der Gesellschaft die Kündigung das gesetzliche Rücktrittsrecht mit der Folge ersetzt, daß bei ihrer Ausübung nicht die §§ 346 ff. BGB, sondern die für das jeweilige Dauerschuldverhältnis geltenden Sondervorschriften zur Anwendung kommen (vgl. schon RG vom 19.06.1917, RGZ 90, S. 328 ff., 330).
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