Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.04.2002 - 14 U 129/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 346; ; BGB § 705; ; BGB § 706; ; BGB § 723; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 346 § 705 § 706 § 723 § 812 Abs. 1 S. 2
Erhaltung eines historischen Gebäudes als Gesellschaftszweck; Beendigung des Gesellschaftsvertrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erhaltung eines historischen Gebäudes als Gesellschaftszweck; Beendigung des Gesellschaftsvertrags ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist; Auseinandersetzungsanspruch der Gesellschafter
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 27.06.2000 - 2 O 32/00
- OLG Karlsruhe, 19.04.2002 - 14 U 129/00
Papierfundstellen
- NZG 2003, 324
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 19.06.1917 - III 25/17
Kündigungsrecht eines Erben bei dem Tod eines von mehreren Mietern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2002 - 14 U 129/00
Der Kläger verkennt dabei, daß bei Dauerschuldverhältnissen wie der Gesellschaft die Kündigung das gesetzliche Rücktrittsrecht mit der Folge ersetzt, daß bei ihrer Ausübung nicht die §§ 346 ff. BGB, sondern die für das jeweilige Dauerschuldverhältnis geltenden Sondervorschriften zur Anwendung kommen (vgl. schon RG vom 19.06.1917, RGZ 90, S. 328 ff., 330).
- OLG Brandenburg, 13.08.2008 - 3 U 176/07
Vermieterstellung einer BGB-Außengesellschaft bei Wechsel im …
§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB; vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2005 - II ZR 17/04, WM 2006, 433 = NJW-RR 2006, 468; OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.04.2002 - 14 U 129/00, OLG-Rp 2003, 139 = NZG 2003, 324; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 705 Rdn. 20).
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