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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 09.12.2025

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,30673
OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25 (https://dejure.org/2026,30673)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.06.2026 - 14 U 49/25 (https://dejure.org/2026,30673)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juni 2026 - 14 U 49/25 (https://dejure.org/2026,30673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • OLG Celle, 13.05.2025 - 14 U 14/25
    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    Diese Einschränkung stellt sicher, dass der Geldersatz für Verluste im eigenwirtschaftlichen Einsatz der Sache ungeachtet der notwendigen Typisierung und Pauschalierung einer konkreten, auf das jeweils betroffene Vermögen bezogenen, Schadensbetrachtung verhaftet bleibt (Senat, Urteil vom 02.07.2025 - 14 U 14/25 BeckRS 2025, 46330, beck-online m. w. N.).

    Im Ansatz gilt dabei, dass der Schädiger - im Rahmen seiner Haftung dem Grund nach - dafür verantwortlich ist, den von Rechts wegen erstattungsfähigen Ausfallzeitraum (ggf. auch: vor-) zu finanzieren (Senat, Urteil vom 02.07.2025 - a. a. O., m. w. N.).

    (1) Nach der Senatsrechtsprechung ist der Nutzungsausfallschaden im Grundsatz auch dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug mangels finanzieller Möglichkeiten nicht zeitnah reparieren lässt, aber den Schädiger vorab darauf hinweist, dass er die Reparaturkosten nicht verauslagen könne (Senat, Urteil vom 02.07.2025 - 14 U 14/25, a. a. O., beck-online m. w. N.).

    Es ist dabei das Risiko des Schädigers, wenn er auf einen Geschädigten trifft, der finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel vorzustrecken und sich hierdurch der Zeitraum des Nutzungsausfalls und der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert (vgl. Senat, Urteil vom 02.07.2025 - a. a. O., m. w. N.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15.10.2007 - I-1 U 52/07, juris Rn. 10).

    Es ist Sache des Schädigers, nach der entsprechenden Warnung des Geschädigten, dass ihm eine Instandsetzung oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, einen "Notreparaturweg" anzuregen und konkret vorzuschlagen, was der Geschädigte tun sollte (Senat, Urteil vom 02.07.2025 - 14 U 14/25, a. a. O., beck-online Rn. 28 ff.).

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver …

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    (a) Es existiert keine generelle, von den Umständen des Einzelfalls losgelöste Obliegenheit des Geschädigten, die Wiederherstellung im Interesse des Schädigers an der Geringhaltung der Kosten möglichst zeitnah nach dem schädigenden Ereignis vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2020 - VI ZR 115/19, Rn. 15).

    (b) Lediglich in Ausnahmefällen kann es denkbar sein, eine Pflicht zur Vorfinanzierung der Schadensbeseitigung aus eigenen Mitteln oder gar zur Kreditaufnahme aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2020 - VI ZR 115/19, Rn. 17 m. w. N.; BGH…, Urteil vom 17.11.2020 - VI ZR 569/19, Rn. 8, beide juris).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine …

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    Es hat sich als Ausprägung des Grundsatzes der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Rechtsprechung herausgebildet, dass der Geschädigte den gegnerischen Haftpflichtversicherer frühzeitig darauf hinzuweisen hat, dass eine Erhöhung des Schadens droht, wenn ihm ausreichende Mittel zur Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs nicht vor Ablauf der Überprüfungsfrist des Versicherers zur Verfügung stehen (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - I-1 U 52/07, Rn. 10; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 24.05.2011 - I-1 U 220/10, Rn. 25; OLG Bremen…, Beschluss vom 26.03.2019 - 1 U 1/19, Rn. 50; LG Saarbrücken…, Urteil vom 14.02.2014 - 13 S 189/13, Rn. 20; alle juris).

    Es ist dabei das Risiko des Schädigers, wenn er auf einen Geschädigten trifft, der finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel vorzustrecken und sich hierdurch der Zeitraum des Nutzungsausfalls und der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert (vgl. Senat…, Urteil vom 02.07.2025 - a. a. O., m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - I-1 U 52/07, juris Rn. 10).

  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf …

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    Die Rechtsprechung hat dies ausnahmsweise dann angenommen, wenn der Geschädigte sich ohne Schwierigkeiten einen Kredit beschaffen kann und durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (vgl. BGH…, Urteil vom 17.12.2020 - III ZR 45/19, Rn. 28 m. w. N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 60/07 m. w. N., beide juris).

    Diese den Geschädigten treffende sekundäre Darlegungslast ändert aber nichts daran, dass primär der Schädiger für die Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Kreditaufnahme darlegungspflichtig ist und deshalb vortragen muss, dass der Geschädigte in der Lage gewesen wäre, eine geeignete Kreditsicherung anzubieten, die von Kreditinstituten akzeptiert worden wäre (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 60/07, Rn. 8 m. w. N.; BGH…, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 36/06, juris Rn. 10).

  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    Ein lediglich (aufschiebend) bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG nicht entgegen (BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20, juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung …

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    (1) In der Regel spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Zeitraums benutzt hätte (OLG München…, Urteil vom 06.04.2022 - 10 U 627/21, juris Rn. 40 m. w. N., OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2007 - I-1 U 151/06 Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 17.11.2020 - VI ZR 569/19

    Ersatz des weiteren Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch den …

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    (b) Lediglich in Ausnahmefällen kann es denkbar sein, eine Pflicht zur Vorfinanzierung der Schadensbeseitigung aus eigenen Mitteln oder gar zur Kreditaufnahme aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB anzunehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 18.02.2020 - VI ZR 115/19, Rn. 17 m. w. N.; BGH, Urteil vom 17.11.2020 - VI ZR 569/19, Rn. 8, beide juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten; …

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    Es hat sich als Ausprägung des Grundsatzes der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Rechtsprechung herausgebildet, dass der Geschädigte den gegnerischen Haftpflichtversicherer frühzeitig darauf hinzuweisen hat, dass eine Erhöhung des Schadens droht, wenn ihm ausreichende Mittel zur Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs nicht vor Ablauf der Überprüfungsfrist des Versicherers zur Verfügung stehen (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, Rn. 15; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15.10.2007 - I-1 U 52/07, Rn. 10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2011 - I-1 U 220/10, Rn. 25; OLG Bremen…, Beschluss vom 26.03.2019 - 1 U 1/19, Rn. 50; LG Saarbrücken…, Urteil vom 14.02.2014 - 13 S 189/13, Rn. 20; alle juris).
  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit …

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    Nur wenn längere Zeit nach dem Unfall keine Reparatur durchgeführt wird bzw. kein Ersatzfahrzeug beschafft wird, kann eine vom Geschädigten zu entkräftende tatsächliche Vermutung gegen einen Nutzungswillen bestehen (OLG München, Urteil vom 27.05.2020 - 10 U 6795/19, juris Rn. 8 ff. - ca. drei Monate; OLG Frankfurt…, Urteil vom 21.12.2012 - 4 U 164/12 - ein Jahr neun Monate, juris Rn. 21; OLG Celle…, Urteil vom 13.10.2011 - 5 U 130/11, juris Rn. 20 - über sechs Monate; OLG Bremen…, Urteil vom 03.04.2001 - 3 U 108/00, juris Rn. 10 - ca. vier Monate).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei …

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 49/25
    Diese den Geschädigten treffende sekundäre Darlegungslast ändert aber nichts daran, dass primär der Schädiger für die Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Kreditaufnahme darlegungspflichtig ist und deshalb vortragen muss, dass der Geschädigte in der Lage gewesen wäre, eine geeignete Kreditsicherung anzubieten, die von Kreditinstituten akzeptiert worden wäre (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 60/07, Rn. 8 m. w. N.; BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 36/06, juris Rn. 10).
  • OLG München, 06.04.2022 - 10 U 627/21

    Haftungsverteilung bei Tankstellenunfall

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 45/19

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten aus Amtshaftung wegen rechtswidriger …

  • OLG Celle, 13.10.2011 - 5 U 130/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädelhirntrauma ersten Grades, …

  • OLG Frankfurt, 21.12.2012 - 4 U 164/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Nutzungswille am beschädigten Fahrzeug

  • OLG Bremen, 03.04.2001 - 3 U 108/00

    Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - erforderlicher Nutzungswille bei …

  • OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,40254
OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25 (https://dejure.org/2025,40254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2025 - 14 U 49/25 (https://dejure.org/2025,40254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2025 - 14 U 49/25 (https://dejure.org/2025,40254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG

  • rechtsportal.de

    Werbung einer niederländischen Versandapotheke mittels eines 25 EUR Gutscheins für die digitale Einlösung eines E-Rezeptes durch in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte in der Apotheken-App; Unzulässige Werbegabe nach § 7 Abs. 1 HWG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 7 Abs. 1 HWG durch 25 Euro-Gutschein für die digitale Einlösung eines E-Rezeptes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung einer niederländischen Versandapotheke mittels Rabattcode

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung einer niederländischen Versandapotheke mittels Rabattcode

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht untersagt 25-Euro-Sofort-Rabatt von DocMorris

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2026, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.11.2025 - I ZR 182/22

    Gutscheinwerbung II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Richtlinie 2001/83/EG und dem Heilmittelwerbegesetz unterschiedliche Begriffe der "Werbung für Arzneimittel" zugrunde liegen und das Heilmittelwerbegesetz anders als die Richtlinie 2001/83/EG auch die Werbung einer Apotheke für den Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel umfasst (BGH, Urteil vom 06.11.2025 - I ZR 182/22, Rn. 53, juris).

    Soweit durch einen Rabattgutschein ein Anreiz für den Erwerb weiterer Heilmittel geschaffen wird, ist zudem auch der weitere Schutzzweck des Heilmittelwerberechts berührt, einer unkritischen Selbstmedikation und einem womöglich gesundheitsgefährdenden Zuviel- und Fehlgebrauch von Heilmitteln entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2025 - I ZR 182/22, Rn. 65 f., juris).

    Eine Werbung dieser Art kann entgegen Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG zu einer unzweckmäßigen und übermäßigen Verwendung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel führen, so dass ihr Verbot dem mit dieser Vorschrift verfolgten wesentlichen Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2025 - I ZR 182/22, Rn. 74, juris).

    In dem Urteil vom 06.11.2025 - I ZR 182/22 hat der Bundesgerichtshof zu der streitgegenständlichen Fragestellung keine Stellung bezogen, da der erstmals in der Revisionsinstanz insoweit gehaltene Sachvortrag gemäß § 559 Abs. 1 ZPO nicht berücksichtigungsfähig war (BGH, Urteil vom 06.11.2025 - I ZR 182/22, Rn. 79, juris).

    Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt ist oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2025 - I ZR 182/22, Rn. 80, juris).

  • BGH, 17.07.2025 - I ZR 74/24

    Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2025 - I ZR 74/24 folgt nichts anderes.

    Denn die beiden dort streitgegenständlichen Rabattaktionen bezogen sich nach den vom Bundesgerichtshof zugrunde gelegten Feststellungen ausschließlich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel und betrafen allein die Entscheidung des Kunden für die Apotheke, weshalb sie nicht unter den Begriff "Werbung für Arzneimittel" im Sinne von Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG fielen (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2025 - I ZR 74/24, Rn. 73, juris).

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Es gibt keinen überzeugenden Grund, den vom Gesetzgeber im Bereich der Heilmittelwerbung als grundsätzlich unerwünscht angesehenen Anreiz einer Wertreklame gerade dann hinzunehmen, wenn diese Form der Reklame für eine besonders große Zahl von Heilmitteln eingesetzt wird (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 18.11.2021 - I ZR 214/18, Rn. 35, juris).

    Eine Werbegabe setzt demnach voraus, dass die Zuwendung aus der Sicht des Empfängers unentgeltlich gewährt wird; er muss diese als ein Geschenk ansehen (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2021 - I ZR 214/18, Rn. 41, juris).

  • BGH, 17.07.2025 - I ZR 43/24

    Werbung für Gutschrift von PAYBACK-Punkten beim Kauf von Hörgeräten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Es soll durch eine weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Bereich der Heilmittel der abstrakten Gefahr begegnen, dass Verbraucher bei der Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Heilmittel sie in Anspruch nehmen, durch die Aussicht auf Werbegaben unsachlich beeinflusst werden (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 17.07.2025 - I ZR 43/24, Rn. 15, juris).

    Sein Wert überschreitet die für Publikumswerbung bei 1 EUR liegende Schwelle der Geringwertigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2025 - I ZR 43/24, Rn. 45, juris).

  • BGH, 27.03.2025 - I ZR 223/19

    Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Rn. 68 8. Die für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund der festgestellten Verletzungshandlung tatsächlich vermutet (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 27.03.2025 - I ZR 223/19, Rn. 80, juris).
  • EuGH, 27.02.2025 - C-517/23

    Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Diese Gleichstellung lenkt den Verbraucher von einer sachlichen Prüfung der Frage ab, ob die Einnahme dieser Arzneimittel erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 27.03.2025 - C-517/23, WRP 2025, 583, 589).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22

    Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Rn. 67 7. Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch ist nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten sowohl nach dem zum Zeitpunkt seiner Vornahme geltenden Recht wettbewerbswidrig war als auch nach dem zur Zeit der Berufungsentscheidung geltenden Recht wettbewerbswidrig ist (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, Rn. 53, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2025 - 6 U 347/24

    Unzulässiger Rabatt für nicht verschreibungspflichtige Medikamente …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Rn. 66 cc) Nach all dem kann dahinstehen, ob der Anwendung der Ausnahmevorschrift von § 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 2 Teilsatz 2 HWG § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V entgegensteht, da die Ausnahmevorschrift wie dargelegt bereits nicht einschlägig ist (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2025 - 6 U 347/24, Rn. 44, juris).
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Wenn ein Rechtsanwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert, steht dies einer eidesstattlichen Versicherung gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - XII ZB 463/16, Rn. 14, juris).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 49/25
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 210/09, Rn. 7, juris).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

  • BGH, 13.12.2022 - VIII ZR 298/21

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein vom sog. Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: …

  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Mark Brandenburg - Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung …

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 6 U 373/22

    Erdungsbetttuch - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für …

  • LG Hamburg, 23.06.2026 - 406 HKO 120/24

    Gutscheinwerbung: OTC-Restbetrag bei Rezepten verboten

    Durch diese Gutscheingestaltung in Form einer Kombination eines fixen Gutscheinbetrags mit einer auf den Erwerb im gleichen Bestellvorgang beschränkten Verrechenbarkeit eines etwaigen Restbetrags wird gezielt ein Anreiz geschaffen, in allen Fällen, in denen der ausgelobte Gutscheinbetrag durch die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht aufgezehrt wird, nicht lediglich das an sich benötigte, verschriebene Medikament zu bestellen, sondern zusätzlich ein oder mehrere nicht verschreibungspflichtige(s) Medikament(e) zu erwerben, um den vollen bzw. maximal möglichen Gutscheinbetrag auszuschöpfen (in der Sache ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2025, Az. 14 U 49/25 - 25 Euro-Gutschein, Rn. 62 f. (juris)).

    Rn. 54 (a) Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Gewährung eines Rabattgutscheins der streitgegenständlichen Art deshalb als nicht der Ausnahmeregelung nach § 7 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 2 lit. a HWG unterfallend anzusehen ist, weil es sich in den Fällen, in denen ein Rabatt durch die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht aufgezehrt wird und der Kunde nachfolgend im Rahmen desselben Bestellvorgangs weitere Bestellungen tätigt, um den vollen bzw. maximal möglichen Gutscheinbetrag auszuschöpfen, um einen zeitlich gestreckten Vorgang und damit nicht um einen "unmittelbar wirkenden Preisnachlass" im Rechtssinne handelt (so OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2025, Az. 14 U 49/25 - 25 Euro-Gutschein, Rn. 63 (juris)).

    Denn durch diese Gutscheingestaltung wird, wie dargelegt, ein Anreiz geschaffen, nicht lediglich das an sich benötigte, verschreibungspflichtige Medikament zu bestellen, sondern zusätzlich ein oder mehrere nicht verschreibungspflichtige(s) Medikament(e), um den vollen bzw. maximal möglichen Gutscheinbetrag auszuschöpfen (in der Sache ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2025, Az. 14 U 49/25 - 25 Euro-Gutschein, Rn. 62 f. (juris)).

    In seinem Urteil vom 06.11.2025 hat der Bundesgerichtshof zu der Beurteilung von Gutscheingestaltungen der streitgegenständlichen Art keine Stellung bezogen, da der erstmals in der Revisionsinstanz insoweit gehaltene Sachvortrag gemäß § 559 Abs. 1 ZPO nicht berücksichtigungsfähig war (…BGH, Urt. v. 06.11.2025, Az. I ZR 182/22 - Gutscheinwerbung II, Rn. 79 (juris); ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2025, Az. 14 U 49/25 - 25 Euro-Gutschein, Rn. 65).

  • KG, 10.03.2026 - 5 U 1109/20
    Wertgutscheine oder Boni, die für die Einlösung eines Rezepts versprochen werden, werden regelmäßig als kostenlose geldwerte Vergünstigung aufgefasst (…vgl. nur BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Dezember 2025 - 14 U 49/25, Rn. 52, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. November 2025 - 6 U 274/25, Rn. 30, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 15. Mai 2025 - 6 U 347/24, Rn. 39, juris;… vgl. ferner BeckOK HWG/Reese, 15. Ed. 1.10.2025, HWG § 7 Rn. 481).

    Soweit durch einen Rabattgutschein ein Anreiz für den Erwerb weiterer Heilmittel geschaffen wird, ist der Schutzzweck des Heilmittelwerberechts berührt, einer unkritischen Selbstmedikation und einem womöglich gesundheitsgefährdenden Zuviel- und Fehlgebrauch von Heilmitteln entgegenzuwirken (BGH…, Urteil vom 6. November 2025 - I ZR 182/22, Rn. 65 bis 68, juris - Gutscheinwerbung II; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Dezember 2025 - 14 U 49/25, Rn. 57f, juris).

  • OLG Stuttgart, 29.01.2026 - 2 U 120/25

    Verwechslungsgefahr der eingetragenen Unionswortmarke "EW Electronic Way" für …

    Für eine Zurechnung der Kenntnis Dritter gelten dabei die allgemeinen Grundsätze über die Wissenszurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB (OLG Rostock…, Beschluss vom 08.12.2021 - 2 U 25/21, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2025 - 14 U 49/25 , juris Rn. 27 ;… Klopschinski in Fezer, Markenrecht, 6. Aufl. 2025, § 140 Rn. 30i).
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