Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Vorteil Boris Becker
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG, Art 1 Abs 1 GG
Unterlassungs- und Löschungsansprüche von Boris Becker gegen Oliver Pocher wegen veröffentlichter Filmaufnahmen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche auf Unterlassung und Löschung wegen veröffentlichter Filmaufnahmen (hier: Boris Becker gegen Oliver Pocher); Dokumentation einer vorgetäuschten Preisverleihung zu einem dem betroffenen Prominenten verschwiegenen Zweck; Begründen der Veröffentlichung des Bildes ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Pocher verletzte Persönlichkeitsrecht von Boris Becker
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fernsehbeitrag "MAKE BORIS R!CH AGAIN" von Oliver Pocher verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Boris Becker
- lto.de (Kurzinformation)
Pocher hat Becker in seiner Sendung "zu einem Objekt degradiert"
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vorteil Boris Becker: Fernsehbeitrag von Oliver Pocher darf nicht mehr gezeigt werden
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 11.05.2021 - 2 O 20/21
- LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
- OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
- BGH, 18.09.2025 - VI ZR 393/23
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2024, 176
- K&R 2024, 59
- afp 2023, 533
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (24)
- BGH, 09.04.2019 - VI ZR 533/16
Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung nach dem abgestuften …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Es sei zu beachten, dass anders als in der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.04.2019 - VI ZR 533/16 die angefertigten Bilder einen eigenständigen Verletzungsgehalt aufwiesen.Rn. 42 Das Landgericht führt ferner zutreffend aus, dass das Informationsinteresse nicht schrankenlos besteht, sondern die Belange der Medien unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in einen möglichst schonenden Ausgleich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von der Berichterstattung Betroffenen zu bringen sind (vgl. BGH, Urteil vom 09.04.2019 - VI ZR 533/16, juris Rn. 11 f. m. w. N.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , juris Rn. 238 ).
Je gewichtiger das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist, desto mehr tritt das Schutzinteresse des Betroffenen zurück; umgekehrt wiegt letzteres umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (BGH, Urteil vom 09.04.2019 - VI ZR 533/16, juris Rn. 13 m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22
Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Rn. 42 Das Landgericht führt ferner zutreffend aus, dass das Informationsinteresse nicht schrankenlos besteht, sondern die Belange der Medien unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in einen möglichst schonenden Ausgleich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von der Berichterstattung Betroffenen zu bringen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 09.04.2019 - VI ZR 533/16, juris Rn. 11 f. m. w. N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , juris Rn. 238 ).Schließlich sind für die Gewichtung dieser abzuwägenden Belange die Umstände der Gewinnung der Abbildung, etwa durch Ausnutzung von Heimlichkeit und beharrlicher Nachstellung, bedeutsam sowie die Situation, in der der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 19 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , juris Rn. 238 ).
Wenn das Bildnis nicht schon als solches eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, muss der Informationswert der Veröffentlichung auch im Zusammenhang mit der begleitenden Wortberichterstattung beurteilt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , juris Rn. 238 ).
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Wer im Rahmen eines Vertragsverhältnisses als mittelbarer Störer verantwortlich ist, hat dazu alle ihm zu Gebote stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1988 - VI ZR 182/88, juris Rn. 16).Wer sich darauf beruft, dass ihm die Erfüllung einer Unterlassungspflicht unmöglich ist, trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1988 - VI ZR 182/88, juris Rn. 16).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Rn. 43 bb) Die Beurteilung, ob die Bebilderung eines informativen oder unterhaltenden Beitrags öffentliches Interesse beansprucht, bleibt innerhalb der gesetzlichen Grenzen den Medien überlassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96, juris Rn. 94; BGH…, Urteil vom 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rn. 15).Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genießt in Fällen, in denen die betroffene Person in der von ihr gewählten örtlichen Abgeschiedenheit heimlich oder unter Ausnutzung einer Überrumpelung aufgenommen wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96, juris Rn. 108) oder in einer Situation, in der sie nach den Umständen, unter denen die Aufnahmen gefertigt wurden, die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden (vgl. BGH…, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 26), der Schutz des Persönlichkeitsrechts regelmäßig Vorrang vor der Meinungs- und Pressefreiheit.
- BGH, 07.07.2020 - VI ZR 250/19
Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über ein …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Schließlich sind für die Gewichtung dieser abzuwägenden Belange die Umstände der Gewinnung der Abbildung, etwa durch Ausnutzung von Heimlichkeit und beharrlicher Nachstellung, bedeutsam sowie die Situation, in der der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 19 m. w. N.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , juris Rn. 238 ).Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genießt in Fällen, in denen die betroffene Person in der von ihr gewählten örtlichen Abgeschiedenheit heimlich oder unter Ausnutzung einer Überrumpelung aufgenommen wurde (vgl. BVerfG…, Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96, juris Rn. 108) oder in einer Situation, in der sie nach den Umständen, unter denen die Aufnahmen gefertigt wurden, die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 26), der Schutz des Persönlichkeitsrechts regelmäßig Vorrang vor der Meinungs- und Pressefreiheit.
- BGH, 29.09.2020 - VI ZR 449/19
"Fahndung" der Bildzeitung war erlaubt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Rn. 40 aa) Die Veröffentlichung des Bildes einer Person ohne deren Einverständnis begründet grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08, juris Rn. 52; BGH, Urteil vom 29.09.2020 - VI ZR 449/19, juris Rn. 17).Nach der einheitlichen, ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2020 - VI ZR 449/19, juris Rn. 16 m. w. N.).
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Rn. 40 aa) Die Veröffentlichung des Bildes einer Person ohne deren Einverständnis begründet grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08, juris Rn. 52; BGH…, Urteil vom 29.09.2020 - VI ZR 449/19, juris Rn. 17).Das heißt aber nicht, dass die Zulässigkeit einer Wortberichterstattung zwingend die Zulässigkeit der Verwendung eines Bildnisses bedingt, denn der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts reicht hinsichtlich der Textaussage und des als Stilmittel verwendeten Bildes unterschiedlich weit (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.02.2005 - 1 BvR 240/04, juris Rn. 27; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08, juris Rn. 52).
- BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14
Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Rn. 58 c) Wenn bereits durch die Anfertigung von Fotos (bzw. eines Videos) das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt wurde, der Besitz an den Fotos Folge dieser Verletzung ist und der hierdurch hervorgerufene Störungszustand aufrechterhalten wird, umfasst der sich aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB analog i. V. m. §§ 22, 23 KUG ergebende Anspruch auch die Löschung der Bildnisse (BGH…, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 156/06, juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 13.10.2015 - VI ZR 271/14, juris Rn. 31). - BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Dies genügt für eine Bejahung der Störereigenschaft, die hier gerade nicht auf das Begriffsverständnis im Urheber- und Markenrecht abstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, juris Rn. 34;… Paschke/Berlit/Meyer/Kröner/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl. 2021, 40. Abschnitt Rn. 6 ff.). - BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20
Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Rn. 73 a) Soweit der Beklagte einwendet, der Freistellungsanspruch erfordere die Darlegung, dass der Prozessbevollmächtigte eine entsprechende Kostenrechnung erstellt habe, kann dem nicht gefolgt werden; insbesondere ergibt sich dies weder aus dem Urteil des BGH vom 22.06.2021 (VI ZR 353/20) noch aus dem Urteil des BGH vom 22.01.2019 (VI ZR 403/17). - BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13
Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen …
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06
Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin
- BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die …
- BGH, 22.01.2019 - VI ZR 403/17
Anspruch des Klägers auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
- OLG Düsseldorf, 01.12.2022 - 24 U 109/21
Grundsätzliche Entgeltlichkeit der Dienstleistung
- OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13
Zivilrechtlicher und urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Störereigenschaft …
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
- LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten: …
- BGH, 10.02.2015 - VI ZB 26/14
Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung nach erstinstanzlicher Abweisung …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2025 - 1 S 720/23
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Äußerung des Bürgermeisters im Amtsblatt …
Nach ständiger Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG ist eine umfassende Abwägung des - hier in Ausübung der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) - verfolgten Informationsinteresses, namentlich eines Berichterstattungs- und nicht ausschließlich geschäftlichen Werbeinteresses, mit der Schutzwirkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Abgebildeten unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen die Aufnahme - hier mit dem Einverständnis der Bundeskanzlerin a.D. anlässlich einer Veranstaltung, die der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements des Vereins ... ... e.V. galt - gefertigt wurde, erforderlich (…vgl. nur BGH, Urt. v. 29.09.2020 - VI ZR 449/19 - juris Rn. 16 ff., und v. 21.01.2021 - I ZR 207/19 - juris Rn. 13 f. und 22 f.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.11.2023 - 14 U 620/22 - juris Rn. 40 ff.; jeweils m.w.N.).
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