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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14, 3-VIII-15, 4-VIII-15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9253
VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14, 3-VIII-15, 4-VIII-15 (https://dejure.org/2016,9253)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2016 - 14-VII-14, 3-VIII-15, 4-VIII-15 (https://dejure.org/2016,9253)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 14-VII-14, 3-VIII-15, 4-VIII-15 (https://dejure.org/2016,9253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    10 H-Regelung für Windkraftanlagen

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Kontrolle von außer Kraft getretenen Rechtsvorschriften durch den Verfassungsgerichtshof; Bestehen eines objektiven Interesses an der Feststellung ihrer Vereinbarkeit mit der Bayerischen Verfassung; Folgen von Verstößen gegen die Geschäftsordnung für den ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Kontrolle von außer Kraft getretenen Rechtsvorschriften durch den Verfassungsgerichtshof; Bestehen eines objektiven Interesses an der Feststellung ihrer Vereinbarkeit mit der Bayerischen Verfassung; Folgen von Verstößen gegen die Geschäftsordnung für den ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Kontrolle von außer Kraft getretenen Rechtsvorschriften durch den Verfassungsgerichtshof; Bestehen eines objektiven Interesses an der Feststellung ihrer Vereinbarkeit mit der Bayerischen Verfassung; Folgen von Verstößen gegen die Geschäftsordnung für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sog. 10 H-Regelung für Windkraftanlagen im Wesentlichen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Art. 82 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung ist verfassungswidrig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 09.05.2016)

    Windkraft - "Damit findet die Energiewende in Deutschland künftig ohne Bayern statt"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    10-H-Regelung: Umstrittene Abstandsregel für Windräder in Bayern ist verfassungskonform

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    10 H-Regelung für Windkraft-Anlagen und bayerische Verfassung

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    10H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen mit Bayerischer Verfassung vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bayerische Abstandsflächenregelung für Windenergieanlagen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 999
  • ZfBR 2016, 682
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (43)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14
    Sind mehrere Normen angegriffen, so muss dies für jede einzelne von ihnen ersichtlich sein (VerfGH vom 28.6.2013 VerfGHE 66, 101/109 f. m. w. N.).

    Sie liegt typischerweise dann vor, wenn eine Rechtsposition nachträglich durch Vorschriften verschlechtert wird, die auf aus der Vergangenheit stammende, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte angewandt werden (vgl. VerfGH vom 4.6.2003 VerfGHE 56, 99/105 f.; VerfGHE 66, 101/116;… vom 11.11.2015-Vf. 2-VIIjuris Rn. 51).

    Rn. 157 bb) Am Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 101 BV), dessen Schutz den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich sowohl der Grundstückseigentümer als auch der - potenziellen - Betreiber von Windkraftanlagen umfasst (vgl. VerfGHE 66, 101/118;… VerfGH vom 25.9.2015 BayVBI 2016, 81 Rn. 174), sind Art. 82 Abs. 1 und 2 sowie Art. 83 Abs. 1 BayBO nicht zu messen.

    Die Berufsfreiheit schützt den Erwerb, mithin die Betätigung selbst, während die Eigentumsgarantie das Erworbene schützt, also die Ergebnisse der Erwerbsbetätigung zum Gegenstand hat (vgl. VerfGH vom 24.5.2012 VerfGHE 65, 88/100; VerfGHE 66, 101/122).

  • VerfGH Bayern, 15.07.2002 - 10-VII-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14
    Kennzeichnend für das Selbstverwaltungsrecht ist die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden in jedem einzelnen Tätigkeitsbereich des eigenen Wirkungskreises (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 181/203; VerfGH vom 15.7.2002 VerfGHE 55, 98/121).

    Die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit ergeben sich daraus, dass das Selbstverwaltungsrecht in seinem Wesensgehalt und Kernbereich unangetastet bleiben muss (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 55, 98/121).

    Regelungen, die das Selbstverwaltungsrecht - außerhalb des Kernbereichs -berühren, müssen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen, generell von einer Abwägung zwischen den Belastungen für die gemeindliche Selbstverwaltung und den für die Regelungen maßgebenden, am öffentlichen Wohl orientierten, sachlichen Gesichtspunkten getragen sein (vgl. VerfGHE 55, 98/121 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14
    Dieser Vorbehalt gilt nicht nur für sonstige Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB, sondern gleichermaßen für privilegierte Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 1 BauGB (BVerwG vom 17.12.2002 BVerwGE 117, 287/303 f.).

    Ihnen wird nur die besondere Vorzugsstellung genommen, die privilegierte Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 1 BauGB genießen (vgl. BVerwGE 117, 287/292); sie bleiben weiterhin auch innerhalb des Mindestabstands zulässig, wenn die in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft aufgezählten öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt werden.

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …

    Die Grundkonzeption des Bundesgesetzes muss grundsätzlich auch dann gewahrt bleiben, wenn die Länder von entsprechenden Öffnungsklauseln Gebrauch machen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Mai 2016 - Vf. 14-VII-14 u.a. -, Rn. 189 ff., juris;… Degenhart, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 70 Rn. 68).
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur …

    Das lag schon deshalb nicht nahe, weil diese Auslegung nicht nur von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 28 Abs. 2 GG, sondern auch von derjenigen aller anderen Landesverfassungsgerichte, -gerichtshöfe und Staatsgerichtshöfe zu den entsprechenden landesverfassungsrechtlichen Gewährleistungen (vgl. HessStGH…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, juris, Rn. 88 ff.; LVerfG Bbg…, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1/97 [richtig: VfGBbg 1/97 - d. Red.] -, juris, Rn. 64 ff., 86 ff.;… Urteil vom 19. Mai 1994 - 9/93 [richtig: VfGBbg 9/93 - d. Red.] -, juris, Rn. 41 ff.; NdsStGH…, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 1/06 [richtig: StGH 1/06 - d. Red.] -, juris, Rn. 50 ff., 72 ff.; VerfGH NRW…, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 12/09 [richtig: VerfGH 12/09 - d. Red.] -, juris, Rn. 59 ff.; VerfGH RP…, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH N 65/14 -, juris, Rn. 72 ff.;… Urteil vom 28. März 2000 - VGH N 12/98 -, juris, Rn. 28; siehe auch StGH BW, Urteil vom 8. Mai 1976 - 2/75 [richtig: GR 2/75 - d. Red.] und 8/75 -, juris, Orientierungssatz; BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Mai 2016 - Vf. 14-VII-14 u.a. -, juris, Rn. 165 f.;… Entscheidung vom 18. April 1996 - Vf. 13-VII-93 -, juris, Rn. 86 ff.) abgewichen und damit erstmals hinter dem Schutzniveau von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zurückgeblieben ist.

    Bis dahin war die Rechtslage bundesweit ausnahmslos dadurch gekennzeichnet, dass die Landesverfassungsgerichte die kommunalen Selbstverwaltungsgarantien im Gleichlauf mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ausgelegt haben oder darüber hinaus gegangen sind (siehe nur BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Mai 2016 - Vf. 14-VII-14 u.a. -, juris, Rn. 165 f.;… Entscheidung vom 18. April 1996 - Vf. 13-VII-93 -, juris, Rn. 86 ff., der Art. 11 BV ein - freilich nicht den Einzelnen schützendes - Grundrecht entnimmt).

  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Rechtsmißbrauch, verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Artenschutzrechtliche …

    Zwischen der Meinungsverschiedenheit, wie sie den Gegenstand der Verfassungsstreitigkeit bildet, und den während der Gesetzesberatungen im Landtag erhobenen Rügen muss grundsätzlich Identität hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften und der als verletzt erachteten Verfassungsnormen bestehen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 27.7.1972 VerfGHE 25, 97/108 ff.; vom 19.10.1994 VerfGHE 47, 241/252; vom 9.5.2016 VerfGHE 69, 125 Rn. 107 und 109;… vom 26.8.2021 BayVBl 2021, 808 Rn. 44;… vom 26.8.2021 BayVBl 2022, 9, vgl. Rn. 51 bei juris - in BayVBl insoweit nicht abgedruckt).

    Außer Kraft getretene Rechtsvorschriften unterliegen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle nur dann - ausnahmsweise -, wenn noch ein objektives Interesse an der Feststellung besteht, ob sie mit der Bayerischen Verfassung vereinbar waren (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen VerfGHE 69, 125 Rn. 103 m. w. N.;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 juris Rn. 51).

    Ebenso wie die Wirksamkeit vom Landtag gefasster Gesetzesbeschlüsse durch Verstöße gegen Geschäftsordnungsbestimmungen grundsätzlich nicht berührt wird (VerfGHE 69, 125 Rn. 114 m. w. N.), kann ein etwaiger (formeller) Fehler eines Volksbegehrens für die Wirksamkeit des vom Volk initiierten Parlamentsgesetzes nicht erheblich sein.

    Das gilt auch für die Beurteilung der Frage, ob der Landesgesetzgeber die bundesrechtliche Kompetenzordnung des Grundgesetzes eingehalten hat (VerfGH vom 18.4.2002 VerfGHE 55, 57/64;… vom 15.5.2014 VerfGHE 67, 73 Rn. 68 ff.; VerfGHE 69, 125 Rn. 116 ff.;… VerfGH vom 26.4.2022 BayVBl 2022, 475 Rn. 60;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 108).

    Er kann, ohne seinen Gestaltungsspielraum zu überschreiten, bestimmen, dass die neuen Vorschriften mit ihrem Inkrafttreten für die bisherigen Rechte und Rechtsverhältnisse gelten, wenn das durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (VerfGH vom 23.8.2011 VerfGHE 64, 149/155; VerfGHE 69, 125 Rn. 146).

    Art. 103 Abs. 1 BV schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (VerfGHE 69, 125 Rn. 149 a. E.; vgl. auch BVerfGE 100, 226/242 f.).

  • VerfGH Bayern, 13.03.2025 - 5-VIII-18

    Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Verfassungsrechtliche Anforderungen, …

    Es muss vielmehr grundsätzlich Identität zwischen der Meinungsverschiedenheit, wie sie den Gegenstand der Verfassungsstreitigkeit nach Art. 75 Abs. 3 BV bildet, und den während der Gesetzesberatungen im Landtag erhobenen Rügen bestehen, und zwar hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften und der als verletzt erachteten Verfassungsnormen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 27.7.1972 VerfGHE 25, 97/108 ff.; vom 9.5.2016 VerfGHE 69, 125 Rn. 107 und 109;… vom 26.8.2021 BayVBl 2022, 9, vgl. Rn. 51 bei juris - in BayVBl insoweit nicht abgedruckt;… vom 18.10.2023 BayVBl 2024, 154 Rn. 68 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 28.08.2020 - 10-VIII-19

    Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Bayerische Grenzpolizei

    Die Meinungsverschiedenheit muss bereits im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens erkennbar geworden sein (vgl. VerfGH vom 12.8.1994 VerfGHE 47, 184/189; vom 19.10.1994 VerfGHE 47, 241/252; vom 9.5.2016 VerfGHE 69, 125 Rn. 107;… vom 30.7.2018 BayVBl 2019, 158 Rn. 39;… vom 3.12.2019 BayVBl 2020, 226 Rn. 84).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs kann ein Verstoß des bayerischen Gesetzgebers gegen Kompetenznormen des Grundgesetzes jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Bayerischen Verfassung darstellen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.6.1998 VerfGHE 51, 94/99 f.; VerfGHE 69, 125 Rn. 116 f.;… VerfGH BayVBl 2020, 226 Rn. 95, jeweils m. w. N.).

    Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist außerdem nur dann anzunehmen, wenn der Widerspruch zum Bundesrecht auch inhaltlich als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 27.3.1992 VerfGHE 45, 33/40 f.; vom 22.11.1996 VerfGHE 49, 160/166 m. w. N.; vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/266; VerfGHE 69, 125 Rn. 117).

  • VerfGH Bayern, 06.05.2026 - 57-VII-21

    Popularklage, Mindestabstandsregelung, Windenergieanlagen, Eigentumsgrundrecht, …

    Rn. 6 3. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom 9. Mai 2016 (VerfGHE 69, 125) in einem Popularklageverfahren und zwei Meinungsverschiedenheiten die Verfassungsmäßigkeit der vom Wortlaut her unverändert gebliebenen Art. 82 Abs. 1 und 2 BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2015 (GVBl S. 296) geändert worden war, bejaht.

    Rn. 8 a) Die Antragsteller halten die Popularklage trotz der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 9. Mai 2016 (VerfGHE 69, 125) für zulässig.

    Rn. 10 c) Die Regelungen in Art. 82 Abs. 1 und 2 BayBO verstießen gegen das Eigentumsgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 BV, da infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (BVerfGE 157, 30) zu den Regelungen des Klimaschutzgesetzes des Bundes die Ausführungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 9. Mai 2016 (VerfGHE 69, 125) zur Verhältnismäßigkeit nicht mehr haltbar seien.

    Eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts durch Art. 82 Abs. 1 und 2 BayBO habe der Verfassungsgerichtshof schon in seiner Entscheidung vom 9. Mai 2016 (VerfGHE 69, 125 Rn. 143 ff.) nach umfassender Prüfung abgelehnt und hervorgehoben, dass das Eigentum an Außenbereichsgrundstücken nach § 35 BauGB unter dem Leitgedanken der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs schwächer ausgestaltet sei als das Eigentum an Grundstücken im bauplanerischen Innenbereich.

    Dies erscheint inzwischen deshalb fraglich, weil sich die Regelungen in Art. 82 Abs. 1 und 2 BayBO zwar nicht in ihrem Wortlaut, aber durch die Einfügung des neuen Absatzes 5 in Art. 82 BayBO und der Art. 82 a, 82 b BayBO in ihrem Anwendungsbereich stark verändert haben und daher nicht mehr den Regelungen entsprechen, die der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 9. Mai 2016 (VerfGHE 69, 125) zugrunde lagen.

    Rn. 25 Sie befassen sich zwar mit den Ausführungen des Verfassungsgerichtshofs zum Eigentumsgrundrecht in der Entscheidung vom 9. Mai 2016 (VerfGHE 69, 125) und argumentieren, die Verhältnismäßigkeit des Eigentumseingriffs sei wegen der Nichterreichung des vom bayerischen Gesetzgeber verfolgten Akzeptanzziels bezüglich Windkraftanlagen, auf das der Verfassungsgerichtshof in dieser Entscheidung (…Rn. 148) bei der verfassungsrechtlichen Prüfung tragend abgestellt habe, nicht mehr gewahrt; daher fehle der 10 H-Regelung die Geeignetheit und Erforderlichkeit, weshalb sie verfassungswidrig in das Eigentumsrecht von Grundbesitzern im Außenbereich eingreife.

    Rn. 28 Da die Antragsteller auf all dies nicht eingehen, legen sie nicht hinreichend dar, inwieweit bei Berücksichtigung dieser Umstände eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts nach Art. 103 Abs. 1 BV, das bei Außenbereichsgrundstücken durch das bundesrechtliche System der §§ 30, 34 und 35 BauGB ohnehin schon schwächer ausgestaltet ist als das Eigentum im bauplanerischen Innenbereich (VerfGHE 69, 125 Rn. 149 m. w. N.), durch die angegriffenen Regelungen in Art. 82 Abs. 1 und 2 BayBO in Betracht kommen könnte.

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des …

    Rn. 27 4. Ist eine Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn insoweit keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 VerfGHE 48, 17/22; vom 9.5.2016 VerfGHE 69, 125 Rn. 105).
  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

    Denn auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte darf der Normgeber grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft einwirken (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 - Vf. 14-VII-14 u. a. - NVwZ 2016, 999 Rn. 153); der verwaltungsinterne Richtliniengeber unterliegt insoweit keinen strengeren Beschränkungen.

    Da es für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag ankommt, plant der Genehmigungsbewerber auch nach Einleitung des Genehmigungsverfahrens auf eigenes Risiko; er muss jederzeit damit rechnen, dass die Zulassung seines Vorhabens an einer Änderung der Sach- und Rechtslage scheitert (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

    Das gilt insbesondere für Vorhaben im Außenbereich, deren Zulässigkeit von dem Nichtentgegenstehen bzw. der Nichtbeeinträchtigung öffentlicher Belange abhängt, deren Reichweite bei Beginn der Planung nur bedingt absehbar ist (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

    Ein besonderer Vertrauensschutz ergibt sich auch nicht daraus, dass die Planung einer Windkraftanlage mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110

    Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für …

    Der Regelungsgehalt dieser Vorschrift erschöpft sich darin, Windkraftanlagen, die den in Art. 82 Abs. 1 BayBO aufgestellten Voraussetzungen nicht entsprechen, aus dem Kreis der gemäß § 35 Abs. 1 BauGB "privilegierten" Vorhaben herauszunehmen und sie dem Bereich der "sonstigen", von § 35 Abs. 2 BauGB erfassten Vorhaben zuzuweisen (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 - Vf. 14-VII-14 u. a. - NVwZ 2016, 999 = Rn. 120, 148).

    Gleichzeitig hat der Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass die Abstandserfordernisse, die sich aus dem Immissionsschutzrecht oder aus dem bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot ergeben, weit unter der durch Art. 82 Abs. 1 und 2 BayBO geforderten Distanz liegen; Bezugspunkt für die Erforderlichkeit dieser Regelung ist hiernach das Ziel einer allgemeinen Akzeptanzförderung durch einen "großzügigen" Mindestabstand generell-abstrakter Art, nicht aber die (bloße) Abwehr unzumutbarer Einwirkungen auf die Nachbarschaft im Einzelfall (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 - Vf. 14-VII-14 u.a. - NVwZ 2016, 999 = Rn. 148).

    Zu den Vorschriften, zu deren Modifizierung diese Öffnungsklausel nicht berechtigt, gehören aber sowohl § 1 Abs. 7 als auch § 2 Abs. 3 BauGB (BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 22 ZB 17.169 - juris Rn. 15 unter Rekurs auf BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. juris Rn. 191).

    Hinzukommt, dass die ursprüngliche Fassung des Art. 82 Abs. 5 BayBO, wonach im Fall einer Verkürzung des "10 H-Abstands" durch Bebauungsplan eine Verpflichtung der planenden Gemeinde bestehen sollte, "im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB auf eine einvernehmliche Festlegung mit betroffenen Nachbargemeinden hinzuwirken", gemäß der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 9. Mai 2016 wegen eines offenkundigen und schwerwiegenden Widerspruchs zur Kompetenzordnung des Grundgesetzes gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung verstieß und deshalb für nichtig erklärt wurde (vgl. BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. juris Rn. 189 ff.;… BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 22 CS 17.1471 - NVwZ-RR 2018, 120 = juris Rn. 13;… B.v. 19.3.2020 - 9 NE 19.2274 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des …

    Auch insoweit gilt, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht so weit reicht, Rechtssubjekte des Privatrechts vor jeder nachteiligen Änderung einer bisher gewährten Rechtsposition zu bewahren (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 - Vf. 14-VII-14 u. a. - NVwZ 2016, 999 Rn. 153).

    Auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte darf der Normgeber deshalb mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich einwirken (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 153).

    Da es für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über den Antrag ankommt, handelt ein Vorhabensträger deshalb auch nach der Einleitung eines Genehmigungsverfahrens grundsätzlich auf eigenes Risiko; er muss jederzeit damit rechnen, dass der Erlass des von ihm erstrebten begünstigten Verwaltungsakts an einer Änderung der Sach- oder Rechtslage scheitert (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

  • VGH Bayern, 15.07.2016 - 22 BV 15.2169

    Vorbescheid für Windkraftanlage und sog. 10-H-Regelung

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 22 ZB 16.627

    Klagebefugnis einer Nachbargemeinde gegen Genehmigung einer Windkraftanlage

  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550

    Änderungsgenehmigung Windenergieanlage - Windenergie-Erlass als …

  • VerfGH Bayern, 15.07.2026 - 11-VIII-22

    Schuldenbremse, Kreditaufnahme, Haushaltsgesetzgebung, Veranlassungszusammenhang, …

  • VerfG Schleswig-Holstein, 24.09.2021 - LVerfG 1/18

    Volksinitiative Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung …

  • VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche …

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2024 - 22 D 47/23

    Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für …

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 14 N 16.768

    Normenkontrollverfahren Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald"

  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 9 N 19.2265

    Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde im Normenkontrollverfahren

  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 60-VIII-20

    Unzulässiger Feststellungsantrag im Rahmen eines Verfahrens der …

  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21

    Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern

  • VerfGH Bayern, 31.07.2026 - 15-VII-25

    Windenergieanlagen, Mindestabstandsregelung, Privilegierung im Außenbereich, …

  • VerfGH Bayern, 23.11.2016 - 1-VII-15

    Das Erfordernis einer inländischen Erlaubnis für die Vermittlung von Pferdewetten …

  • VerfGH Bayern, 05.02.2025 - 7-VII-23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Immissionsschutzrechtliches …

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 22 CS 19.345

    Maßstab für immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - 10 H-Regelung

  • VG Augsburg, 11.10.2017 - Au 4 K 17.178

    Klagen der Gemeinde Ruderatshofen gegen Windkraftanlagen erfolgreich - Verstoß …

  • VerfGH Bayern, 18.07.2024 - 41-IVa-22

    Rechtsschutzinteresse, Haupt- und Hilfsanträge, Prozeßstandschaft, …

  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 22 BV 18.842

    Immissionsschutzrecht - Anwendbarkeit der 10-H-Regelung bei Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 25.02.2025 - 22 A 23.40005

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 22 ZB 17.169

    Rechtswidrigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • VerfGH Bayern, 13.10.2016 - 18-VII-15

    Erfolglose Popularklage wegen gesetzgeberischen Unterlassens (Erweiterung der …

  • VGH Bayern, 24.07.2018 - 22 BV 17.2176

    Immissionsschutzrecht - Anwendbarkeit der 10-H-Regelung bei Windkraftanlagen

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von …

  • StGH Niedersachsen, 08.08.2017 - StGH 2/16

    Organstreitverfahren der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und eines …

  • VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 15.2662

    Nachbarklage gegen Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen - …

  • VerfGH Bayern, 24.08.2023 - 38-VII-21

    Popularklage einer Gemeinde gegen eine Vorschrift im Zweckentfremdungsgesetz

  • VGH Bayern, 23.10.2018 - 3 BV 16.382

    Verfassungsgemäßheit der Verringerung der Leistungsbezüge bei der …

  • VerfGH Bayern, 03.03.2026 - 3-VII-25

    Popularklage, Gesetzgebungskompetenz, Wissenschaftsfreiheit, Gewissensfreiheit, …

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die …

  • VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15

    Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des …

  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 22 CS 15.58

    Sicherungsfähige Planung, Flächennutzungsplan, integrierter Landschaftsplan, …

  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 22 ZB 16.1445

    Drittanfechtungsklage gegen die Genehmigung von zwei Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 28.07.2017 - 22 ZB 16.2119

    Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen ("10-H-Regelung")

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15

    Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines …

  • VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18

    Verteilung von öffentlichen Kosten bei Kinderbetreuung

  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 22 CS 17.1471

    Anfechtung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Windkraftanlagen durch …

  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 626/16

    Newsmailer

  • VerfGH Bayern, 18.07.2022 - 41-VII-21

    Einstellung eines Popularklageverfahrens gegen Vorschriften des Bayerischen …

  • VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033

    Übergangsregelung für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

  • VG München, 07.12.2016 - Au 4 K 16.1019

    Erfolglose Nachbarklage (Landwirt) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung …

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 9 NE 19.2274

    Normenkontrolleilantrag einer Nachbargemeinde - Sondergebiete für Windenergie

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

  • VerfGH Bayern, 27.06.2023 - 12-VIII-22

    Verfahren gegen die gesetzliche Anordnung der Errichtung weiterer auswärtiger …

  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 4 K 16.975

    Klagen gegen Windkraftanlagen bei Baar (Schwaben) erfolglos

  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 3 BV 15.2710

    Verringerung von Hochschulleistungsbezügen

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 41/22

    Organstreit; Antrag unzulässig; Informationsrecht der Abgeordneten; …

  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 22 AS 17.40023

    Prüfungsmaßstab bei Entscheidung über Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden …

  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 7 K 14.1956

    Unvollständige Antragsunterlagen für Genehmigung von Windkraftanlagen …

  • VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15

    Ausgleichszahlungen für Beamte des Vollzugs- und Feuerwehrdienstes für besonders …

  • VerfGH Bayern, 09.11.2020 - 98-IVa-20

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung eines …

  • VerfGH Bayern, 22.02.2022 - 3-VII-20

    Popularklage gegen Hundehaltungsverordnung - Erstattung von Auslagen nach …

  • VerfGH Bayern, 27.01.2022 - 22-VII-21

    Erledigterklärung einer Popularklage gegen eine später aufgehobene …

  • VerfGH Bayern, 09.10.2020 - 98-IVa-20

    Ablehnung eines Personenvorschlags der AfD für eine Expertenanhörung in einem …

  • VG München, 26.04.2016 - M 1 K 15.2087

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

  • VGH Bayern, 15.01.2020 - 3 ZB 18.1697

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes

  • VerfGH Bayern, 16.12.2024 - 19-VIII-22

    Haupt- und Hilfsanträge, Parallelverfahren, Rechnungsprüfung, …

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