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Rechtsprechung
   EuGH, 27.03.1979 - 143/78   

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https://dejure.org/1979,470
EuGH, 27.03.1979 - 143/78 (https://dejure.org/1979,470)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1979 - 143/78 (https://dejure.org/1979,470)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1979 - 143/78 (https://dejure.org/1979,470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    De Cavel

    1 . ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN - ANWENDUNGSBEREICH - AUSGESCHLOSSENE RECHTSGEBIETE - ' ' EHELICHE GÜTERSTÄNDE ' ' - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    De Cavel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN - ANWENDUNGSBEREICH - AUSGESCHLOSSENE RECHTSGEBIETE - ' ' EHELICHE GÜTERSTÄNDE ' ' - BEGRIFF - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • EuGH, 24.09.2026 - C-300/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    Rn. 25 Das vorlegende Gericht merkt an, dass für die Frage, ob ein Rechtsstreit in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 oder der Verordnung 2016/1103 falle, zu prüfen sei, ob sich dieser Rechtsstreit "direkt" aus der Ehe bzw. deren Auflösung ergebe oder aber keinen Zusammenhang mit der Ehe im Sinne des Urteils vom 27. März 1979, de Cavel (143/78, EU:C:1979:83), aufweise.

    Rn. 46 Der Gerichtshof hat im Rahmen der Auslegung des Brüsseler Übereinkommens im Zusammenhang mit einem bei einem nationalen Gericht anhängigen Scheidungsverfahren entschieden, dass der Begriff der "ehelichen Güterstände" nicht nur die in einigen nationalen Rechtsordnungen besonders und ausschließlich für das Rechtsverhältnis der Ehe vorgesehenen Güterstände umfasst, sondern ebenso alle vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben (Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 7).

    Lediglich Rechtsstreitigkeiten der letzten Gruppe fallen in den Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens, während solche im Zusammenhang mit den beiden erstgenannten Gruppen davon auszuschließen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 7).

  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Zu den Entscheidungen, die nach den im EuGVÜ genannten Regeln anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden können, gehören grundsätzlich auch Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (EuGH Slg. 1979, 1055; Slg. 1980, 731).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1997 - C-391/95

    Van Uden Maritime BV, auch handelnd unter dem Namen Van Uden Africa Line gegen …

    In Ihrem Urteil De Cavel I, a. a. O., haben Sie nämlich entschieden, daß "das Übereinkommen keinerlei rechtliche Grundlage dafür [bietet], daß im Hinblick auf seinen Anwendungsbereich zwischen einstweiligen und endgültigen Maßnahmen unterschieden werden könnte"(41).

    Im übrigen haben Sie in den Urteilen De Cavel I und Denilauler nicht in Frage gestellt, daß ein französisches Gericht sichernde Maßnahmen für Vermögensgegenstände anordnen kann, die sich in Deutschland befinden (Siegelung und Beschlagnahme in der Rechtssache De Cavel I; Beschlagnahme eines Bankkontos in der Rechtssache Denilauler).

    (13) - Für dieses Vorbringen werden das Urteil vom 27. März 1979 in der Rechtssache 143/78 (De Cavel, Slg. 1979, 1055; nachstehend: Urteil De Cavel I) und das Urteil W./H., a. a. O., angeführt, die aus Anlaß sichernder Maßnahmen ergingen, die im Rahmen von Streitigkeiten über den Personenstand und die Ehegüterstände beantragt worden waren.

    (31) - Urteil vom 6. März 1980 in der Rechtssache 120/79 (De Cavel, Slg. 1980, 731, Randnr. 8; nachstehend: Urteil De Cavel II).

    (53) - Urteil vom 26. März 1992 in der Rechtssache C-261/90 (Reichert u. a., Slg. 1992, I-2149, Randnr. 32; nachstehend: Urteil Reichert II) und Urteil De Cavel I, Randnr. 8.

  • BGH, 18.02.2026 - XII ZB 254/25

    Kollisionsrechtliche Behandlung einer unter Geltung iranischen Rechts …

    Sofern keine der in Art. 1 Abs. 2 EuGüVO aufgeführten Bereichsausnahmen - insbesondere Unterhalt (Art. 1 Abs. 2 lit. c EuGüVO) oder Versorgungsausgleich (Art. 1 Abs. 2 lit. f EuGüVO) - zum Tragen kommen, ist er grundsätzlich auf alle vermögensrechtlichen Rechtsfolgen der Ehe bezogen, nicht nur auf die Rechtsfolgen, die sich aus den speziell für das Rechtsverhältnis der Ehe vorgesehenen Güterständen einiger nationaler Rechtsordnungen ergeben (vgl. Erwägungsgrund 18 Satz 3 zur EuGüVO; vgl. bereits EuGH Urteil vom 27. März 1979 - Rs. 143/78 - Slg. 1979, 1055 Rn. 7 - de Cavel I zum Ausnahmetatbestand der "ehelichen Güterstände" in Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 EuGVÜ).
  • EuGH, 14.06.2017 - C-67/17

    Iliev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Rn. 25 Folglich ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens Bezug zu nehmen, im Besonderen auf das Urteil vom 27. März 1979, de Cavel (143/78, EU:C:1979:83).

    Rn. 27 Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass wegen der Besonderheit bestimmter Rechtsgebiete, zu denen der Personenstand, die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen, die ehelichen Güterstände und das Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrechts gehören, die Rechtsstreitigkeiten aus diesen Gebieten vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossen sind (Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 6).

    Rn. 28 Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Begriff der "ehelichen Güterstände" in Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens nicht nur die in einigen nationalen Rechtsordnungen besonders und ausschließlich für das Rechtsverhältnis der Ehe vorgesehenen Güterstände umfasst, sondern ebenso alle vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben (Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 7).

    Allein Rechtsstreitigkeiten der letzten Gruppe fallen in den Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens, während solche im Zusammenhang mit den beiden erstgenannten Gruppen davon auszuschließen sind (Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 7).

  • EuGH, 17.11.1998 - C-391/95

    Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …

    Artikel 24 des Übereinkommens erlaubt es jedoch nicht, einstweilige oder sichernde Maßnahmen auf Rechtsgebieten, die vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossen sind, in diesen einzubeziehen (vgl. Urteil vom 27. März 1979 in der Rechtssache 143/78, De Cavel, Slg. 1979, 1055, Randnr. 9).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit …

    Rn. 40 Insbesondere hat der Gerichtshof in Bezug auf einstweilige Maßnahmen festgestellt, dass sich ihre Zugehörigkeit zum Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens nicht nach ihrer eigenen Rechtsnatur, sondern nach derjenigen der durch sie gesicherten Ansprüche bestimmt (vgl. u. a. Urteile vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, Slg. 1979, 1055, Randnr. 8, und vom 17. November 1998, Van Uden, C-391/95, Slg. 1998, I-7091, Randnr. 33).
  • EuGH, 06.03.1980 - 120/79

    De Cavel

    Die Antragstellerin im Ausgangsverfahren beruft sich auch auf Entscheidungen verschiedener nationaler Gerichte, insbesondere auf das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Juni 1976 (Rechtsprechungsübersicht, Dokumentationsdienst des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, Folge 2, 1978, Nr. 54) und das Urteil der Cour d'Appel in Brüssel vom 1. April 1977 (…J. T. 1978, S. 119), ferner auf die Erklärungen der Kommission, des Vereinigten Königreichs und der Bundesrepublik Deutschland sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 143/78 (de Cavell, Slg. 1979, 1055).

    In seinem zwischen denselben Parteien ergangenen Urteil vom 27. März 1979 (Rechtssache 143/78, de Cavel, Slg. 1979, 1055) hat der Gerichtshof in Anwendung dieses Grundsatzes entschieden, daß ein im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens gestellter Antrag auf Siegelung nicht in den Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens fällt, und zwar nicht wegen seiner Akzessorietät, sondern weil er, in Anbetracht seines besonderen Inhalts, im zu entscheidenden Fall dem Recht der ehelichen Güterstände zuzurechnen war.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    {FN:18} Urteil vom 27. März 1979 (143/78, EU:C:1979:83, Rn. 7).

    {FN:21} Urteil vom 27. März 1979 (143/78, EU:C:1979:83).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    {FN:12} Vgl. Urteil vom 27. März 1979, de Cavel (143/78, EU:C:1979:83, Rn. 8).

    {FN:16} Urteil vom 27. März 1979, de Cavel (143/78, EU:C:1979:83).

    {FN:20} Was die allgemeinere Frage anbelangt, ob die Vorschriften des Brüsseler Übereinkommens, was seinen Anwendungsbereich angeht, das Schicksal der akzessorischen Anträge mit dem Schicksal der Hauptanträge verbinden, stelle ich fest, dass sich Generalanwalt Warner in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Cavel I (de Cavel, 143/78, EU:C:1979:50) insbesondere auf Art. 5 Abs. 4 dieses Übereinkommens (jetzt Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1215/2012) bezogen hat, nach dem ein Strafgericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben wurde, für die Entscheidung von Klagen auf Schadensersatz oder auf Wiederherstellung des früheren Zustands zuständig war, die auf eine mit Strafe bedrohte Handlung gestützt wurden, und ausführte, dass es sich um einen Fall handelte, in dem das Übereinkommen "ausdrücklich für ein Nebenverfahren [galt], obwohl das Verfahren in der Hauptsache eindeutig außerhalb seines Anwendungsbereichs [lag]".

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95

    Antonius van den Boogaard gegen Paula Laumen. - Brüsseler Übereinkommen - …

  • EuGH, 26.03.1992 - C-261/90

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 495/20

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz; …

  • EuGH, 28.04.2005 - C-104/03

    St. Paul Dairy - Brüsseler Übereinkommen - Einstweilige Maßnahmen einschließlich …

  • EuGH, 03.09.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • EuGH, 06.06.2019 - C-361/18

    Weil - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22

    Internationale Zuständigkeit nach Lugano-Übereinkommen; Anspruch auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19

    Movic u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17

    Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem …

  • OLG Frankfurt, 12.04.2013 - 4 UF 39/12

    Güterrecht: Errungenschaftsgemeinschaft nach portugiesischem Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2026 - C-300/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1982 - 25/81

    C.H.W. gegen G.J.H. - Brüsseler Übereinkommen: Auslegung der Begriffe "Erbrecht …

  • EuGH, 31.03.1982 - 25/81

    C.H.W. / G.J.H.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-616/10

    Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-104/03

    St. Paul Dairy - Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für den Erlass …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1992 - C-261/90

    Mario Reichert u. a. gegen Dresdner Bank AG.

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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 28.03.1979 - V 143/78   

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FG Nürnberg, 28.03.1979 - V 143/78 (https://dejure.org/1979,13909)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1979 - 143/78   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.02.1979 - 143/78 (https://dejure.org/1979,10351)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 143/78 (https://dejure.org/1979,10351)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 04.06.1976 - 2 W 7/76
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1979 - 143/78
    Das Ergebnis dieser Entwicklung kann an der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Juni 1976 im Rechtsstreit B.K./P.K. (2 W 7/76; Rechtsprechungsübersicht zum Übereinkommen von 1968, Folge 2, Nr. 54) abgelesen werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    {FN:20} Was die allgemeinere Frage anbelangt, ob die Vorschriften des Brüsseler Übereinkommens, was seinen Anwendungsbereich angeht, das Schicksal der akzessorischen Anträge mit dem Schicksal der Hauptanträge verbinden, stelle ich fest, dass sich Generalanwalt Warner in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Cavel I (de Cavel, 143/78, EU:C:1979:50) insbesondere auf Art. 5 Abs. 4 dieses Übereinkommens (jetzt Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1215/2012) bezogen hat, nach dem ein Strafgericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben wurde, für die Entscheidung von Klagen auf Schadensersatz oder auf Wiederherstellung des früheren Zustands zuständig war, die auf eine mit Strafe bedrohte Handlung gestützt wurden, und ausführte, dass es sich um einen Fall handelte, in dem das Übereinkommen "ausdrücklich für ein Nebenverfahren [galt], obwohl das Verfahren in der Hauptsache eindeutig außerhalb seines Anwendungsbereichs [lag]".
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