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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.12.2021 - 15 U 14/21   

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https://dejure.org/2021,54076
OLG Hamburg, 22.12.2021 - 15 U 14/21 (https://dejure.org/2021,54076)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2021 - 15 U 14/21 (https://dejure.org/2021,54076)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 15 U 14/21 (https://dejure.org/2021,54076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Pauschale Mahngebühr wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Monatliche Mahnkostenpauschale von 10 EURO durch Versandhändler unzulässig und Irreführung über Rechtmäßigkeit der Pauschale

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine pauschale "Mahngebühr" von monatlich 10 EUR im Versandhandel

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Pauschale "Mahngebühren" des Versandhandelsunternehmens Otto unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Versandhandelsunternehmen darf säumigen Kunden nicht einfach 10,- EUR Mahngebühren in Rechnung stellen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Automatisierte Mahnungen dürfen Verbrauchern nicht in Rechnung gestellt werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2021 - 15 U 14/21
    Schon weil es sich vorliegend also um eine "unwahre" - und nicht nur "zur Täuschung geeignete" - Angabe im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. UWG handelt und deshalb die Einordnung als schlichte Meinungsäußerung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2019, I ZR 93/17, WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge; hierzu auch Scherer, Irreführung durch Rechtsverfolgung bei nicht bestehender Forderung, WRP 2021, 1400 ff., Rn. 27 f.), liegt der hiesige Fall grundlegend anders als der dem Urteil des OLG Köln (17.07.2020, 6 U 6/20) zu Grunde liegende.
  • OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20

    Wettbewerbsrecht: Inkassoschreiben

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2021 - 15 U 14/21
    Schon weil es sich vorliegend also um eine "unwahre" - und nicht nur "zur Täuschung geeignete" - Angabe im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. UWG handelt und deshalb die Einordnung als schlichte Meinungsäußerung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2019, I ZR 93/17, WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge; hierzu auch Scherer, Irreführung durch Rechtsverfolgung bei nicht bestehender Forderung, WRP 2021, 1400 ff., Rn. 27 f.), liegt der hiesige Fall grundlegend anders als der dem Urteil des OLG Köln (17.07.2020, 6 U 6/20) zu Grunde liegende.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.11.2021 - 15 U 14/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57143
OLG Hamburg, 18.11.2021 - 15 U 14/21 (https://dejure.org/2021,57143)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.2021 - 15 U 14/21 (https://dejure.org/2021,57143)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 2021 - 15 U 14/21 (https://dejure.org/2021,57143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Unlautere Erhebung einer Mahngebühr Kommentarloses Aufführen einer sich monatlich addierenden Mahngebühr als unwahre und zur Täuschung geeignete Angabe Fehlende Klausel in den AGB über einen Anspruch auf pauschalierte Mahnkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2021 - 15 U 14/21
    Unter den Begriff der zur Täuschung geeigneten Angaben im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 UWG fallen - bei erneut richtlinienkonformer Auslegung - nicht nur Tatsachenbehauptungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Meinungsäußerungen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 93/17 - Prämiensparverträge, Rn. 25).

    Dagegen erfasst § 5 Abs. 1 UWG Äußerungen, in denen der Unternehmer gegenüber Verbrauchern eine eindeutige Rechtslage behauptet, die tatsächlich nicht besteht, sofern der angesprochene Kunde die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht (BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 93/17 - Prämiensparverträge, Rn. 30 - 32 m.w.N.; Urteil vom 23.04.2020 - I ZR 85/19 - Preisänderungsregelung, Rn. 42).

  • OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20

    Wettbewerbsrecht: Inkassoschreiben

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2021 - 15 U 14/21
    d) Der vorliegende Fall liegt damit grundlegend anders als der dem Urteil des OLG Köln vom 17.07.2020, 6 U 6/20 zu Grunde liegende Sachverhalt.

    Der Kläger habe nicht schlüssig vorgetragen, dass die Beklagte die angegriffenen Formulierungen selbst dann benutze, wenn es an den Voraussetzungen für eine Haftung aus Verzug bzw. Delikt fehlt (OLG Köln, Urteil vom 17. Juli 2020 - 6 U 6/20 -, Rn. 44).

  • BGH, 26.06.2019 - VIII ZR 95/18

    Pauschale Kostenbeträge eines Energieversorgungsunternehmens bei Zahlungsverzug

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2021 - 15 U 14/21
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der im Einzelfall erforderliche Aufwand die im Rahmen des Üblichen typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2019 - VIII ZR 95/18 -, Rn. 18 - 19, juris).
  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 85/19

    Preisänderungsregelung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2021 - 15 U 14/21
    Dagegen erfasst § 5 Abs. 1 UWG Äußerungen, in denen der Unternehmer gegenüber Verbrauchern eine eindeutige Rechtslage behauptet, die tatsächlich nicht besteht, sofern der angesprochene Kunde die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht (BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 93/17 - Prämiensparverträge, Rn. 30 - 32 m.w.N.; Urteil vom 23.04.2020 - I ZR 85/19 - Preisänderungsregelung, Rn. 42).
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