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   VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2130   

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https://dejure.org/2009,12374
VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2130 (https://dejure.org/2009,12374)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2009 - 15 CS 09.2130 (https://dejure.org/2009,12374)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 15 CS 09.2130 (https://dejure.org/2009,12374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einzelhandelsgroßprojekt (EDEKA-Markt mit 1.800 m² Verkaufsfläche); vorhabenbezogener Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines Vorhaben- und Erschließungsplans; Durchführungsvertrag; beschleunigtes Verfahren (Pflicht zur Durchführung einer UVP); immissionswirksamer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung wegen der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen einen für die Hauptsacheklage wesentlichen Bebauungsplan; Notwendigkeit einer Verpflichtung des Vorhabensträgers in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung des ...

  • Judicialis

    BauGB § 2 Abs. 4; ; BauGB § ... 12; ; BauGB § 13 a; ; BauNVO § 11 Abs. 2; ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; BauNVO § 20 Abs. 2; ; UVPG § 3; ; UVPG § 3 c; ; UVPG § 17; ; TA Lärm Nr. 6.5; ; VwGO § 80 a; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung wegen der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen einen für die Hauptsacheklage wesentlichen Bebauungsplan; Notwendigkeit einer Verpflichtung des Vorhabensträgers in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit eines Vorhaben- und Erschließungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2130
    Entscheidendes Element der im Verfahren nach § 80 a i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO zu treffenden Ermessensentscheidung über die Aussetzung des Vollzugs der Baugenehmigung ist regelmäßig eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache (vgl. Beschluss des Senats vom 21.12.2001 NVwZ-RR 2003, 9).

    Die Chancen der Antragsteller, in diesem Fall späteren Obsiegens entweder mit Hilfe des Antragsgegners oder aber auch selbst auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Anspruchs den jetzigen Zustand wiederherstellen zu lassen, reichen nicht aus, das Interesse der Antragsteller an der Verhinderung solcher "vollendeter Tatsachen" zu befriedigen (vgl. näher Beschluss des Senats vom 21.12.2001 a.a.O.; Happ, NVwZ 2005, 282).

  • VGH Bayern, 05.10.2001 - 14 CS 01.1364
    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2130
    Sie verweisen darauf, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs entspreche (Beschluss vom 15.10.2001 Az. 14 CS 01.1364), und erneuern ihre Einwände gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sondergebiet Verbrauchermarkt Hochstraße".

    Soweit in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des 14. Senats vom 5. Oktober 2001 (Az. 14 CS 01.1364) eine gegenteilige Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, schließt sich der beschließende Senat dem nicht an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 7 D 60/04

    Vorhaben- und Erschließungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2130
    Es ist fraglich, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gegebenenfalls ohne VEP wirksam sein könnte (vgl. OVG NW vom 23.1.2006 ZfBR 2006, 490; wohl auch BayVGH vom 27.9.2005 Az. 8 N 03.2750).
  • VGH Bayern, 27.09.2005 - 8 N 03.2750

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, isolierte Straßenplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2130
    Es ist fraglich, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gegebenenfalls ohne VEP wirksam sein könnte (vgl. OVG NW vom 23.1.2006 ZfBR 2006, 490; wohl auch BayVGH vom 27.9.2005 Az. 8 N 03.2750).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 7 D 57/12

    Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren

    vgl. Bay VGH, Beschlüsse vom 30. August 2013 - 15 NE 13.1692 -, KommunalPraxis BY 2013, 397, und vom 27. Oktober 2009 - 15 CS 09.2130 -, juris, Urteile vom 14. September 2011 - 9 N 10.2275 -, BayVBl. 2013, 278, vom 3. März 2011 - 2 N 09.3058 -, juris, und vom 3. August 2010 - 15 N 10.358 -, juris; OVG M.-V., Urteil vom 21. November 2012 - 3 K 10/11 -, Nord ÖR 2013, 211.
  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 09.1106

    Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener

    Der Senat wies die in beiden Verfahren eingelegte Beschwerde der Beigeladenen mit Beschlüssen vom 27. Oktober 2009 zurück (Az. 15 CS 09.2130 und 15 CS 09.2252).

    Die Fragen, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 27. Oktober 2009 (Az. 15 CS 09.2130 und 15 CS 09.2252) aufgeworfen hatte, sind in der Weise beantwortet, dass die TA Lärm durch die Zuschlagsregelung in Nr. 6.5 einen besonderen Schutz der dort genannten Zeiten nur mittelbar in der Weise erreicht, dass von einem auf den gesamten Tagzeitraum um 1, 9 dB(A), an Sonn- und Feiertagen um 3, 6 dB(A) erhöhten Immissionsgeschehen auszugehen ist (vgl. Hansmann, TA Lärm, RdNr. 31 f. zu Nr. 6 der TA Lärm; vgl. auch Nrn. 2.10 und A.1.4 TA Lärm).

  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

    Denn im Hinblick auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vertretene Rechtsauffassung, wonach die Möglichkeit der Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Individualrechtsschutzes zur Verneinung der für eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderlichen Dringlichkeit führen kann (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.02.1997 - 3 S 3419/96 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 13.07.2009 - 2 NE 09.1506 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2009 - OVG 2 S 50.09 -, juris), erscheint im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG eine summarische Prüfung des der erteilten Baugenehmigung zugrunde liegenden Bebauungsplans geboten (zur summarischen Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung vgl. etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 27.10.2009 - 15 CS 09.2130 -, juris; vgl. auch VG F, Beschluss vom 12.02.2008 - 4 K 1645/07 -).
  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 10.358

    Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener

    Der Senat wies die in beiden Verfahren eingelegte Beschwerde der Beigeladenen mit Beschlüssen vom 27. Oktober 2009 zurück (Az. 15 CS 09.2130 und 15 CS 09.2252).

    Die Fragen, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 27. Oktober 2009 (Az. 15 CS 09.2130 und 15 CS 09.2252) aufgeworfen hatte, sind in der Weise beantwortet, dass die TA Lärm durch die Zuschlagsregelung in Nr. 6.5 einen besonderen Schutz der dort genannten Zeiten nur mittelbar in der Weise erreicht, dass von einem auf den gesamten Tagzeitraum um 1, 9 dB(A), an Sonn- und Feiertagen um 3, 6 dB(A) erhöhten Immissionsgeschehen auszugehen ist (vgl. Hansmann, TA Lärm, RdNr. 31 f. zu Nr. 6 der TA Lärm; vgl. auch Nrn. 2.10 und A.1.4 TA Lärm).

  • VGH Bayern, 30.08.2013 - 15 NE 13.1692

    Einstweilige Anordnung; fehlender Anordnungsanspruch; fehlender Anordnungsgrund

    Die Pflicht zur Durchführung eines solchen Verfahrens kann auch das Ergebnis einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls sein (§ 3 c UVPG, vgl. OVG MV, U.v. 21.11.2012 - 3 K 10/11 - juris Rn. 51 bis 54; BayVGH, U.v. 14.9.2011 -9 N 10.2275 - juris Rn. 31; U.v. 3.3.2011 - 2 N 09.3058 - juris Rn. 21; B.v. 27.10.2009 - 15 CS 09.2130 - juris Rn. 13 und U.v. 3.8.2010 - 15 N 09.1106 - juris Rn. 25 bis 29).
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