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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,23974
VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25 (https://dejure.org/2025,23974)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.07.2025 - 15 B 59/25 (https://dejure.org/2025,23974)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juli 2025 - 15 B 59/25 (https://dejure.org/2025,23974)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Überdies kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22;… Beschlüsse vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 25 …und vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, juris Rn. 3;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 12 B 1369/22 -, juris Rn. 4 f., …und vom 12. März 2015 - 12 B 136/15 -, juris Rn. 3 ff., m.w.N).
  • BSG, 27.09.2023 - B 7 AS 10/22 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Versäumung der Widerspruchsfrist - …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Rn. 7 Die weitere Frage, ob dem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis aufgrund einer etwaigen Bestandskraft des Bescheids vom 21. Mai 2025 fehlt, weil der Antragsteller gegen diesen keinen Widerspruch erhoben hat, oder ob der Bescheid noch anfechtbar ist, weil für die Einlegung des Widerspruchs die Jahresfrist gemäß § 58 VwGO gilt, da die Rechtsbehelfsbelehrung nicht über die Form der Anbringung des Widerspruchs belehrt, vgl. § 36 Satz 1 SGB X, (bejahend hinsichtlich des inhaltsgleichen § 66 SGG vgl. BSG, Urteil vom 27. September 2023 - B 7 AS 10/22 R -, juris Rn. 16) kann letzthin offenbleiben.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Überdies kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22; Beschlüsse vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 25 …und vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, juris Rn. 3;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 12 B 1369/22 -, juris Rn. 4 f., …und vom 12. März 2015 - 12 B 136/15 -, juris Rn. 3 ff., m.w.N).
  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Bei einem Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig, wenn der gerichtlich in Anspruch genommene Rechtsträger zuvor vom Antragsteller mit der Sache noch nicht befasst worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2021 - 6 VR 4.21 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig…, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 5 MB 4/24 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 46. EL August 2024, § 123, Rn. 121b m.w.N. - beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 12 B 136/15

    Bedarfsgerechte und unaufschiebbare Schulbegleitung im Rahmen der …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Überdies kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22;… Beschlüsse vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 25 …und vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, juris Rn. 3;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 12 B 1369/22 -, juris Rn. 4 f., und vom 12. März 2015 - 12 B 136/15 -, juris Rn. 3 ff., m.w.N).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Überdies kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22;… Beschlüsse vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 25 und vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, juris Rn. 3;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 12 B 1369/22 -, juris Rn. 4 f., …und vom 12. März 2015 - 12 B 136/15 -, juris Rn. 3 ff., m.w.N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 12 B 1369/22

    Kausale Eignung der begehrten einstweiligen Anordnung zur Abwendung der Räumung …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Überdies kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22;… Beschlüsse vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 25 …und vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 12 B 1369/22 -, juris Rn. 4 f., …und vom 12. März 2015 - 12 B 136/15 -, juris Rn. 3 ff., m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 14 ME 66/24

    Antrag auf vorläufige Gewährung von Wohngeld im Wege der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Rn. 11 Eine vorläufige Gewährung von Wohngeld kommt nur in Betracht, wenn ohne dieses der Teilbetrag der Miete, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. Beschluss der 15. Kammer vom 6. August 2024 - 15 B 63/24 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2024 - 5 MB 4/24

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung bei fehlender …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Bei einem Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig, wenn der gerichtlich in Anspruch genommene Rechtsträger zuvor vom Antragsteller mit der Sache noch nicht befasst worden ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. November 2021 - 6 VR 4.21 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 5 MB 4/24 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 46. EL August 2024, § 123, Rn. 121b m.w.N. - beck-online).
  • VG Schleswig, 06.08.2024 - 15 B 63/24

    Gewährung von Wohngeld im Wege der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.07.2025 - 15 B 59/25
    Rn. 11 Eine vorläufige Gewährung von Wohngeld kommt nur in Betracht, wenn ohne dieses der Teilbetrag der Miete, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. Beschluss der 15. Kammer vom 6. August 2024 - 15 B 63/24 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 29.10.2025 - 15 B 107/25

    Wohngeld; einstweiliger Rechtsschutz; Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes

    Eine vorläufige Gewährung bzw. Erhalt von Wohngeld kommt nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer nur in Betracht, wenn ohne dieses der Teilbetrag der Miete, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. Beschlüsse der 15. Kammer vom 23. Oktober 2025 15 B 103/25 , in Veröffentlichung begriffen; 10. Juli 2025 15 B 59/25 , juris Rn. 11 …und vom 6. August 2024 15 B 63/24 , juris Rn. 4 ; vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. April 2024 14 ME 66/24 , juris Rn. 6 m. w. N.).

    Rn. 9 Eine vorläufige Gewährung bzw. Erhalt von Wohngeld kommt nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer nur in Betracht, wenn ohne dieses der Teilbetrag der Miete, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. Beschlüsse der 15. Kammer vom 23. Oktober 2025 - 15 B 103/25 -, in Veröffentlichung begriffen; 10. Juli 2025 - 15 B 59/25 -, juris Rn. 11 …und vom 6. August 2024 - 15 B 63/24 -, juris Rn. 4 ; vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 23.10.2025 - 15 B 104/25

    Wohngeldbewilligung im Eilverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung des …

    Eine vorläufige Gewährung bzw. Erhalt von Wohngeld kommt nur in Betracht, wenn ohne dieses der Teilbetrag der Miete, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. Beschlüsse der 15. Kammer vom 10. Juli 2025 15 B 59/25 , juris Rn. 11 …und vom 6. August 2024 15 B 63/24 , juris Rn. 4 ; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. April 2024 14 ME 66/24 , juris Rn. 6 m. w. N.).

    Rn. 5 Eine vorläufige Gewährung bzw. Erhalt von Wohngeld - um die es dem Antragsteller gehen dürfte, vgl. § 122 Abs. 1, § 88 VwGO - kommt nur in Betracht, wenn ohne dieses der Teilbetrag der Miete, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. Beschlüsse der 15. Kammer vom 10. Juli 2025 - 15 B 59/25 -, juris Rn. 11 …und vom 6. August 2024 - 15 B 63/24 -, juris Rn. 4 ; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

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