Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
| Dritter Abschnitt - Verwaltungsakt (§§ 31 - 52) |
| Erster Titel - Zustandekommen des Verwaltungsaktes (§§ 31 - 38) |
1Erlässt die Behörde einen schriftlichen Verwaltungsakt oder bestätigt sie schriftlich einen Verwaltungsakt, ist der durch ihn beschwerte Beteiligte über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren. 2Erlässt die Behörde einen elektronischen Verwaltungsakt oder bestätigt sie elektronisch einen Verwaltungsakt, hat die Rechtsbehelfsbelehrung nach Satz 1 elektronisch zu erfolgen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.03.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 05.04.2017 | Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes | 29.03.2017 |
belehrung § 37Bekanntgabe des Verwaltungsaktes § 38Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
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Rechtsprechung zu § 36 SGB X
191 Entscheidungen zu § 36 SGB X in unserer Datenbank:
- SG Freiburg, 15.02.2012 - S 22 R 5893/11
Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bekanntgabe von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2021 - L 13 AS 345/21
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs; Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2025 - L 8 AY 28/21
Zurückweisung der Berufung mangels Anspruchs auf höhereLeistungen nach dem ...
- LSG Hamburg, 20.11.2025 - L 4 AS 285/24
- VG Schleswig, 20.05.2025 - 15 A 57/22
Anforderungen an eine Bitte um Inobhutnahme nach SGB 8 § 42 Abs 1 S 1 Nr 1
- VG Hamburg, 05.11.2014 - 2 K 373/12
Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Zur ...
- VG Neustadt, 27.02.2023 - 3 K 1023/22
Widerspruchserhebung per E-Mail; Rüge der formellen Rechtswidrigkeit der ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2023 - L 22 R 428/23
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- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 3 AS 2890/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung - ...