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Rechtsprechung
   AG Berlin-Neukölln, 16.08.2012 - 15 C 242/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31949
AG Berlin-Neukölln, 16.08.2012 - 15 C 242/11 (https://dejure.org/2012,31949)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 16.08.2012 - 15 C 242/11 (https://dejure.org/2012,31949)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 16. August 2012 - 15 C 242/11 (https://dejure.org/2012,31949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 536, 566; ZPO §§ 265, 266, 325
    Mängelansprüche gegen Grundstückserwerber; Passivlegitimation nach Veräußerung; streitbefangene Sache

  • mietrechtsiegen.de

    Passivlegitimation Vermieter bei Veräußerung des Hausgrundstücks während des Prozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06

    Wirkung an einer Vormerkung

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 16.08.2012 - 15 C 242/11
    Denn dies setzt voraus, dass die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreit bildet (BGH, Urteil v. 20.07.2007 - V ZR 245/06 -, NJW-RR 2008, 102, 104 m. w. N.).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Eigentum oder ein dingliches Recht an der Sache streitig ist; bei nichtdinglichen Rechten kommt eine solche Annahme in Betracht, wenn sie der Sache in einer dinglichen Rechten vergleichbaren Weise anhaften (vgl. BGH, Urteil v. 20.07.2007, a. a. O.).

  • AG Berlin-Schöneberg, 26.08.2015 - 104 C 85/15

    Mietminderung bei Fahrstuhlausfall und undichten Fenstern

    Da die Küche im Allgemeinen nicht repräsentativen Zwecken dient, ist die optische Beeinträchtigung durch einen hellen Fleck von der Größe eines Handtellers am Fenster als geringfügig und unerheblich anzusehen (vgl. auch Urteile des LG Berlin vom 15. März 2002 zu 63 C 54/00, des AG Neukölln vom 16. August 2012 zu 15 C 242/11 und des AG Köpenick vom 8. Februar 2001 zu 17 C 475/00).
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