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| VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 2 S. 1, § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 215
Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Abwägungsmängeln - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachen eines Verstoßes gegen das interkommunale Abwägungsgebot durch die Nachbargemeinde; Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "Gailenbacher Mühle" mit Grünordnungsplan; Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Belange des Verkehrs und der Erschließung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachen eines Verstoßes gegen das interkommunale Abwägungsgebot durch die Nachbargemeinde; Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "Gailenbacher Mühle" mit Grünordnungsplan; Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Belange des Verkehrs und der Erschließung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
- BVerwG, 29.06.2023 - 4 BN 23.23
Papierfundstellen
- DÖV 2023, 1065
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (20)
- VGH Bayern, 03.08.2022 - 15 N 21.1291
Unwirksamer Bebauungs- und Grünordnungsplan - Nichtberücksichtigung möglicher …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Der Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass die für die konkrete Planungsentscheidung bedeutsamen Belange in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt und bewertet werden müssen, bevor sie gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rechtmäßig abgewogen werden können (vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2022 - 15 N 21.1291 - juris Rn. 31).Wählt die Gemeinde aber das Instrument der "normalen" Angebotsplanung, muss sie grundsätzlich von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen (vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2022 - 15 N 21.1291 - juris Rn. 34) und darf sich bei der Ermittlung und der Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, nicht auf den vorhandenen Bestand oder eine bereits konkretisierte Betriebsansiedelung beschränken.
- VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110
Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Die Nachbargemeinde kann sich unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (…vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 15.7.2020 - 15 N 18.2110 - juris Rn. 20 m.w.N.).Rn. 19 Die Antragstellerin kann sich aber jedenfalls auf das "einfache" Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB berufen (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2020 - 15 N 18.2110 - juris Rn. 37;… BVerwG, B.v. 7.12.2021 - 4 BN 18.21 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 29.03.2022 - 2 N 21.184
Anforderungen des interkommunalen Abstimmungsgebots
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Rn. 18 Wird ein Verstoß gegen das interkommunale Abwägungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 7 BauGB geltend gemacht, muss die Abwägung einen abwägungserheblichen Belang der Nachbargemeinde berühren und hinreichend substantiiert aufgezeigt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise zu kurz gekommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 2 N 21.184 - juris Rn. 11).Es ist auch nicht ersichtlich, dass die vorhandenen gewerblichen Nutzungen den Bebauungsplan bereits vollständig baurechtlich genehmigt umsetzen würden (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 2 N 21.184 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10
Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Da - wie sich hier aus dem Fristverlängerungsantrag der Antragsgegnerin zur Antragserwiderung vom 2. März 2023 ergibt - der Begründungsschriftsatz der Antragstellerin vor Ablauf der Jahresfrist bei der Antragsgegnerin einging, bedarf es hierzu keines separaten Rügeschreibens (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - juris Rn. 27;… BayVGH, U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 49;… U.v. 9.6.2021 - 15 N 20.1412 - juris Rn. 91). - VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377
Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Da - wie sich hier aus dem Fristverlängerungsantrag der Antragsgegnerin zur Antragserwiderung vom 2. März 2023 ergibt - der Begründungsschriftsatz der Antragstellerin vor Ablauf der Jahresfrist bei der Antragsgegnerin einging, bedarf es hierzu keines separaten Rügeschreibens (…vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 49;… U.v. 9.6.2021 - 15 N 20.1412 - juris Rn. 91). - VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412
Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Da - wie sich hier aus dem Fristverlängerungsantrag der Antragsgegnerin zur Antragserwiderung vom 2. März 2023 ergibt - der Begründungsschriftsatz der Antragstellerin vor Ablauf der Jahresfrist bei der Antragsgegnerin einging, bedarf es hierzu keines separaten Rügeschreibens (…vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - juris Rn. 27;… BayVGH, U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 49; U.v. 9.6.2021 - 15 N 20.1412 - juris Rn. 91). - VGH Bayern, 25.11.2022 - 15 N 21.2243
Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Es genügt, dass ein Antragsteller substantiiert Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2022 - 15 N 21.2243 - juris Rn. 18 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 2 A 9.19
Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsnachfolge - Kleingärten - Festsetzung von …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Ohne dass es entscheidungserheblich wäre und nur exemplarisch, wird darauf hingewiesen, dass einiges dafürspricht, dass eine unzureichende Bekanntmachung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorliegen dürfte (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 4.11.2022 - OVG 2 A 9.19 - juris Rn. 37;… BayVGH, U.v. 31.3.2020 - 15 N 17.1717 - juris Rn. 18) sowie die Festsetzungen zu den maximal zulässigen baulichen Höhen unbestimmt sein dürften, da sich diese ausschließlich auf den vorhandenen Gebäudebestand und nicht die festgesetzten Baufenster beziehen und innerhalb der Baufenster keine Trennlinie ausgemacht werden kann. - VGH Bayern, 31.03.2020 - 15 N 17.1717
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlerhafter Auslegung umweltbezogener …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Ohne dass es entscheidungserheblich wäre und nur exemplarisch, wird darauf hingewiesen, dass einiges dafürspricht, dass eine unzureichende Bekanntmachung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorliegen dürfte (…vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 4.11.2022 - OVG 2 A 9.19 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 31.3.2020 - 15 N 17.1717 - juris Rn. 18) sowie die Festsetzungen zu den maximal zulässigen baulichen Höhen unbestimmt sein dürften, da sich diese ausschließlich auf den vorhandenen Gebäudebestand und nicht die festgesetzten Baufenster beziehen und innerhalb der Baufenster keine Trennlinie ausgemacht werden kann. - BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01
Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
Die Nachbargemeinde kann sich unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - juris Rn. 21;… BayVGH, U.v. 15.7.2020 - 15 N 18.2110 - juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich
- BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …
- BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
- VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer …
- BVerwG, 30.06.2014 - 4 BN 38.13
Abwägungsrelevante Belange bei Angebotsbebauungsplan; Festsetzung eines …
- VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468
Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für …
- BVerwG, 07.12.2021 - 4 BN 18.21
(Keine) Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde wegen Auswirkungen einer …
- VGH Bayern, 27.07.2021 - 15 N 20.2639
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Ergänzendes Verfahren
- VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde; Antragsbefugnis; …
- VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 N 15.2011
- OVG Saarland, 30.01.2025 - 2 B 177/24
Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf vorläufige Außervollzugsetzung …
Die Norm ergänzt das materiell-rechtliche Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB um diese Verfahrensanforderung (vgl. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB).100[vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.2024 - 15 N 23.1106 -, juris, Rn. 21][vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.2024 - 15 N 23.1106 -, juris, Rn. 21] Zu ermitteln und zu bewerten und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind alle Belange, die in der konkreten Planungssituation nach Lage der Dinge in die Abwägungsentscheidung eingestellt werden müssen.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - juris, Rn. 6][vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - juris, Rn. 6] Der Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass die für die konkrete Planungsentscheidung bedeutsamen Belange in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt und bewertet werden müssen, bevor sie gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rechtmäßig abgewogen werden können.102[vgl. BayVGH, Urteil vom 12.4.2023 - 15 N 22.1678 -, juris, Rn. 24][vgl. BayVGH, Urteil vom 12.4.2023 - 15 N 22.1678 -, juris, Rn. 24] Für die Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB) konkretisiert § 2 Abs. 4 BauGB die allgemeine Verfahrensnorm des § 2 Abs. 3 BauGB als integralen Bestandteil des Aufstellungsverfahrens in Gestalt der Umweltprüfung, wobei die Umweltprüfung eine verfahrensrechtliche Vorabprüfung der in der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigenden Umweltbelange ist.[vgl. Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 15. Aufl. 2022, BauGB § 2 Rn. 6][vgl. Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 15. Aufl. 2022, BauGB § 2 Rn. 6]. - OVG Saarland, 09.10.2025 - 2 C 168/24
Erfolgreiche Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überplanung eines bewaldeten …
Zu ermitteln und zu bewerten und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind alle Belange, die in der konkreten Planungssituation nach Lage der Dinge in die Abwägungsentscheidung eingestellt werden müssen.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - juris, Rn. 6 und BayVGH, Urteil vom 17.12.2024 - 15 N 23.1106 -, juris, Rn. 21][vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - juris, Rn. 6 und BayVGH, Urteil vom 17.12.2024 - 15 N 23.1106 -, juris, Rn. 21] Der Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass die für die konkrete Planungsentscheidung bedeutsamen Belange in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt und bewertet werden müssen, bevor sie gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rechtmäßig abgewogen werden können.[vgl. BayVGH, Urteil vom 12.4.2023 - 15 N 22.1678 -, juris, Rn. 24][vgl. BayVGH, Urteil vom 12.4.2023 - 15 N 22.1678 -, juris, Rn. 24]Für die Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB) konkretisiert § 2 Abs. 4 BauGB die allgemeine Verfahrensnorm des § 2 Abs. 3 BauGB als integralen Bestandteil des Aufstellungsverfahrens in Gestalt der Umweltprüfung, wobei die Umweltprüfung eine verfahrensrechtliche Vorabprüfung der in der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigenden Umweltbelange ist.[vgl. Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 15. Aufl. 2022, BauGB § 2 Rn. 6][vgl. Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 15. Aufl. 2022, BauGB § 2 Rn. 6] Soweit die Beigeladene hier einwendet, dass der Antragsteller sich nicht auf Belange berufen könne, die nicht auch Gegenstand der Umweltprüfung seien, sodass § 2 Abs. 3 BauGB hier keine Rolle spiele, kann sie hiermit nicht durchdringen. - VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 NE 23.1455
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bebauungsplan "Sondergebiet Tierklinik"
Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange einem Belang den Vorrang einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (vgl. BayVGH, U.v. 12.4.2023 - 15 N 22.1678 - juris Rn. 23).Gerade im Hinblick auf das gewählte Instrument der Angebotsbebauungsplanung muss die Antragsgegnerin von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen (vgl. BayVGH, U.v. 12.4.2023 - 15 N 22.1678 - juris Rn. 28).
- OVG Saarland, 28.04.2026 - 2 C 125/24
Erfolgreicher Normenkontrollantrag einer Umweltvereinigung gegen einen …
Zu ermitteln und zu bewerten und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind alle Belange, die in der konkreten Planungssituation nach Lage der Dinge in die Abwägungsentscheidung eingestellt werden müssen.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - juris, Rn. 6 und BayVGH, Urteil vom 17.12.2024 - 15 N 23.1106 -, juris, Rn. 21][vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - juris, Rn. 6 und BayVGH, Urteil vom 17.12.2024 - 15 N 23.1106 -, juris, Rn. 21] Der Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass die für die konkrete Planungsentscheidung bedeutsamen Belange in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt und bewertet werden müssen, bevor sie gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rechtmäßig abgewogen werden können.[vgl. BayVGH, Urteil vom 12.4.2023 - 15 N 22.1678 -, juris, Rn. 24][vgl. BayVGH, Urteil vom 12.4.2023 - 15 N 22.1678 -, juris, Rn. 24]Für die Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB) konkretisiert § 2 Abs. 4 BauGB die allgemeine Verfahrensnorm des § 2 Abs. 3 BauGB als integralen Bestandteil des Aufstellungsverfahrens in Gestalt der Umweltprüfung, wobei die Umweltprüfung eine verfahrensrechtliche Vorabprüfung der in der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigenden Umweltbelange ist.[vgl. Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 15. Aufl. 2022, BauGB § 2 Rn. 6 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.1.2024 - 1 C 10401/22.OVG -, Rn. 72, 74 ff.][vgl. Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 15. Aufl. 2022, BauGB § 2 Rn. 6 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.1.2024 - 1 C 10401/22.OVG -, Rn. 72, 74 ff.]. - OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2024 - 2 K 32/23
Festsetzung eines urbanen Gebiets
Wählt die Gemeinde das Instrument der Angebotsplanung, muss sie grundsätzlich von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen und darf sich bei der Ermittlung und der Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, nicht auf den vorhandenen Bestand oder eine bereits konkretisierte Betriebsansiedelung beschränken (BayVGH, Urteil vom 12. April 2023 - 15 N 22.1678 - juris Rn. 28). - VG Stade, 29.04.2024 - 2 B 175/24
Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Klimaschutz; Surfpark; …
Für den weiteren Prüfungsmaßstab bedeutet dies jedoch, dass auch wenn das Vorgehen der Antragsgegnerin grundsätzlich zulässig ist und es sich um einen zulässigen Angebotsbebauungsplan handelt, die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Abwägung nicht nur von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen muss (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 20.02.2024 - 15 NE 23.1455 -, Rn. 53, juris; mit Verweis auf Urteil vom 12.04.2023 - 15 N 22.1678 - Rn. 28, juris). - OVG Saarland, 08.05.2024 - 2 C 149/23
Normenkontrolle: Bebauungsplan "Rettungszentrum"
Wählt die Gemeinde - wie hier - das Instrument der "normalen" Angebotsplanung, muss sie allerdings grundsätzlich von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen und darf sich bei der Ermittlung und der Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, nicht auf den vorhandenen Bestand oder eine bereits konkretisierte Betriebsansiedelung beschränken.[Vgl. VGH München, Urteil vom 12.4.2023 - 15 N 22.1678 -, juris][Vgl. VGH München, Urteil vom 12.4.2023 - 15 N 22.1678 -, juris] Ausgehend davon ist ein Abwägungsmangel hier nicht ersichtlich. - VGH Bayern, 01.08.2024 - 9 N 22.553
Normenkontrolle einer Nachbargemeinde gegen Bebauungsplan
Wählt der Plangeber das Instrument der "normalen" Angebotsplanung nach §§ 8 ff. BauGB, muss er grundsätzlich von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen und darf sich bei der Ermittlung und der Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, nicht auf eine möglicherweise weniger beeinträchtigende Planausführung beschränken (vgl. BayVGH, U.v. 12.4.2023 - 15 N 22.1678 - juris Rn.28). - VGH Bayern, 01.08.2024 - 9 N 22.1339
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan
Wählt der Plangeber das Instrument der "normalen" Angebotsplanung nach §§ 8 ff. BauGB, muss er grundsätzlich von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen und darf sich bei der Ermittlung und der Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, nicht auf eine möglicherweise weniger beeinträchtigende Planausführung beschränken (vgl. BayVGH, U.v. 12.4.2023 - 15 N 22.1678 - juris Rn.28).
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