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| VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Negative Festsetzungen im B-Plan sind nicht verboten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07
Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Sie kann auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 BauNVO die Art der baulichen Nutzung über die Möglichkeiten hinaus, die § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 9 BauNVO bieten, näher konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen, die ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen (BVerwG vom 3.4.2008 Az. 4 CN 3/07 NVwZ 2008, 902).Rn. 26 Es trifft zu, dass es der Gemeinde auch im Sondergebiet verwehrt ist, eine baugebietsbezogene, vorhabensunabhängige Kontingentierung von Nutzungsoptionen vorzunehmen (BVerwG vom 3.4.2008 a. a. O.).
- BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88
Zeitpunkt der Beschlußfassung
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Rn. 16 a) Im Zeitpunkt des Beschlusses über den Erlass der Veränderungssperre (Beschluss Nr. 46) war der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Regental-Center" (Beschluss Nr. 45) wirksam gefasst (§ 14 Abs. 1 BauGB); die Beschlüsse durften in derselben Gemeinderatssitzung gefasst werden (BVerwG vom 9.2.1989 Az. 4 B 236/88 BauR 1989, 432).Dem rechtsstaatlichen Anliegen des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, die Transparenz des Bebauungsplanverfahrens in dem wichtigen Frühstadium des Aufstellungsbeschlusses zu erhöhen, wird auch dann genügt, wenn die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses - wie hier - erst im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Veränderungssperre vorliegt (BVerwG vom 9.2.1989 a. a. O.).
- BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Denn ein Bebauungsplan, mit dem das Zentren- bzw. Gewerbekonzept einer Gemeinde umgesetzt wird, ist nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zuvor von diesem Konzept abgewichen ist (BVerwG vom 29.1.2009 Az. 4 C 16/07 BayVBl 2009, 540).
- BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 22.92
Normenkontrollantrag gegen veränderten Bebauungsvorstellungen Rechnung tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Werden etwa sämtliche Festsetzungen des Ursprungsplans im Zuge der Änderung durch neue Festsetzungen ersetzt oder aber jedenfalls erneut in den planerischen Abwägungsprozess einbezogen, so ist letztlich ein eigenständiger Plan entstanden, bei dem ein Fortwirken alter Fehler des Ursprungsplans nicht mehr sachgerecht erschiene (BVerwG vom 30.9.1992 Az. 4 NB 22/92 RdNr. 18). - BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Da die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich wären, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt, darf eine Veränderungssperre erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll, insbesondere muss die Gemeinde bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt haben (BVerwG vom 19.2.2004 Az. 4 CN 16/03 NVwZ 2004, 858). - BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Die Stärkung der Zentren durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen ist ein Ziel, das den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben (bzw. Sortimentsbeschränkungen) in nicht zentralen Lagen städtebaulich rechtfertigen kann (BVerwG vom 10.11.2004 Az. 4 BN 33/04 BauR 2005, 818 zur innerstädtischen Kernzone; BVerwG vom 26.3.2009 Az. 4 C 21/07 NVwZ 2009, 1228 zu Stadtbezirks- und Ortsteilzentren). - BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Auch eine zunächst nur auf die Verhinderung einer - aus der Sicht der Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG vom 18.12.1990 Az. 4 NB 8/90 BayVBl 1991, 280). - BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09
Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Die notwendige Konkretisierung der Planung kann sich aus Niederschriften über die Gemeinderatssitzung, aber auch aus allen anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen ergeben (BVerwG vom 1.10.2009 Az. 4 BN 34/09 NVwZ 2010, 42). - BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Ein solcher Fall ist aber nicht schon dann gegeben, wenn der Hauptzweck der Festsetzungen in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht (BVerwG vom 15.3.2012 Az. 4 BN 9/12 BauR 2012, 1067). - BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Besondere Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung können, sofern es bei einem Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO verbleiben sollte, unmittelbar nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO getroffen werden (§ 1 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 BauNVO; BVerwG vom 20.5.2005 Az. 4 BN 57/02 NVwZ 2003, 1259; BVerwG vom 9.2.2011 Az. 4 BN 43/10 BauR 2011, 1118; OVG RhPf vom 1.6.2011 Az. 8 A 10399/11 BauR 2011, 1624). - BVerwG, 09.02.2011 - 4 BN 43.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …
- BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre
- BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04
Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der …
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03
Ablehnung eines Asylantrags wegen inländischer Fluchtalternativen
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10399/11
Keine Erweiterung des ALDI-Marktes in Neustadt a. d. W.
- VGH Bayern, 03.03.2003 - 15 N 02.593
Veränderungssperre zur Verhinderung eines atomaren Zwischenlagers für die …
- VGH Bayern, 04.03.2016 - 15 N 15.697
Normenkontrollantrag gegen Veränderungssperre - Kostentragung nach …
Auch wenn der Senat vormals im Eilverfahren gem. § 47 Abs. 6 VwGO nach summarischer Prüfung die ursprünglich beschlossene Veränderungssperre für wirksam erachtete (BayVGH, B. v. 11.10.2012 - 15 NE 12.1687), ist dem Gericht nach den von den Parteien im gerichtlichen Verfahren vorgelegten Unterlagen und gegebenen Informationen eine Beurteilung, ob die Voraussetzungen für den erneuten Erlass der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 3 VwGO vorlagen (…vgl. hierzu z. B. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 6.1.2012 - OVG 2 S 26.11 - juris Rn. 8 m. w. N.), nicht im Ansatz möglich.In Orientierung an den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten erscheint hier ein Streitwert i.H. von 15.000 EUR für die Normenkontrolle gegen die Veränderungssperre als angemessen (vgl. auch zum Ersterlass der vorliegenden Veränderungssperre BayVGH, B. v. 20.2.2013 - 15 N 12.566; BayVGH, B. v. 11.10.2012 - 15 NE 12.1687).
- VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.1613
Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangels
Die Stärkung der Zentren durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen ist grundsätzlich ein Ziel, das den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben (bzw. Sortimentsbeschränkungen) in nicht zentralen Lagen städtebaulich rechtfertigen kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 11.10.2012 - 15 NE 12.1687 - juris Rn. 23 m.w.N.). - VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.667
Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangels
Die Stärkung der Zentren durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen ist grundsätzlich ein Ziel, das den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben (bzw. Sortimentsbeschränkungen) in nicht zentralen Lagen städtebaulich rechtfertigen kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 11.10.2012 - 15 NE 12.1687 - juris Rn. 23 m.w.N.).
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