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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25205
OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07 (https://dejure.org/2008,25205)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2008 - 15 U 154/07 (https://dejure.org/2008,25205)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2008 - 15 U 154/07 (https://dejure.org/2008,25205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen nach §§ 57 Abs. 2 S. 2 Telekommunikationsgesetz 1996 (TKG 1996), 76 Abs. 2 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG); Pflichten des Inhabers eines Hochspannungsfreileitungsnetzes als Vermieter von Lichtwellenleiterkabeln an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Es sei vielmehr der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 16 ff = NJW 2000, 3206/3210) dokumentierten Auffassung zu folgen, dass eine Ausgleichspflicht ungeachtet einer vorherigen betriebsinternen Nutzung der LWL-Kabel entstehe, wenn dieser Leitungsweg sodann erstmals für öffentliche Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werde.

    Nach der zu § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a. F. ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 16/29 ff) hinderte die vorherige Nutzung von LWL-Kabeln zu betriebsinternen Zwecken nicht den im Falle der "Nutzungserweiterung" entstehenden Ausgleichsanspruch, sondern musste die genannte Bestimmung verfassungskonform dahin verstanden werden, dass auch in Fällen der Ausweitung bisher gestatteter betriebsinterner Telekommunikation auf Dienstleistungen für die Öffentlichkeit eine einmalige Ausgleichszahlung geschuldet wird (…a.a.O., 32).

    Vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ließ sich die zu gestattende und gemäß den nationalen Bestimmungen der § § 57 Abs. 1 TKG a.F./76 Abs. 1 TKG gestattete Inanspruchnahme privater Grundstücke zum Ausbau von Telekommunikationsnetzen jedenfalls dann nur bei entsprechender Ausgleichszahlung an die Eigentümer als verfassungskonform gestalten, wenn die hinzunehmende Inanspruchnahme zu einer über das zumutbare Maß hinausgehenden oder zu einer die bisherige Nutzung erweiternden Nutzung führt (vgl. BVerG, NJW 2001, 2960; BGHZ 145, 16/32). Ein Widerspruch zu der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe, einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb der privaten Anbieter zu gewährleisten, lässt sich dem nicht entnehmen.

    Bei der Bemessung der Ausgleichszahlung ist vielmehr zu berücksichtigen, dass die zum Regelungsziel des TKG (§ 1 TKG) erhobene Verwirklichung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsleistungen unter gleichzeitiger Förderung des Wettbewerbs notwendigerweise voraussetzt, dass die privaten Anbieter zur Verminderung des Wettbewerbsvorsprungs der Deutschen Telekom AG ohne unzumutbaren Kostenaufwand auf das Leitungsnetz der Energieindustrie zurückgreifen können (BGHZ 145, 16/34).

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Derartige Ansprüche der Eigentümer der Leitungsgrundstücke bestehen sowohl nach § 76 Abs. 2 Satz 2 TKG in der Neufassung als auch - nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.06.2005 (V ZR 202/04; veröffentlicht u. a. in: NJW-RR 2005, 1683 - 1687) - gemäß § 57 Abs. 2 TKG in der vorangegangenen Fassung gleichermaßen entweder gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen als Eigentümer des Leitungsnetzes oder aber dem "Carrier" bzw. Betreiber der Telekommunikationslinie.

    Die bloße Vermietung der von dem Energieversorgungsunternehmen umgerüsteten oder zusätzlich installierten Kabel zu Zwecken der Telekommunikation reicht daher nicht als Auslöser für den Ausgleichsanspruch nach §§ 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F./76 Abs. 2 Satz 2 TKG; hinzukommen muss vielmehr die entsprechende tatsächliche Nutzung durch den Mieter (BGH, WM 2005, 1801 ff).

  • BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 1700/00

    Duldung einer Telekommunikationslinie bei bestehendem Rohrleitungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den in der genannten Entscheidung im einzelnen dargestellten überzeugenden Gründen an, die in der Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2001, 2960 ff) keinerlei Beanstandung erfahren haben, sondern maßgeblich dafür herangezogen wurden, um die in § 57 Abs. 1 TKG bestimmte Duldungspflicht der Grundstückseigentümer als verfassungskonform einzuordnen.

    Vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ließ sich die zu gestattende und gemäß den nationalen Bestimmungen der § § 57 Abs. 1 TKG a.F./76 Abs. 1 TKG gestattete Inanspruchnahme privater Grundstücke zum Ausbau von Telekommunikationsnetzen jedenfalls dann nur bei entsprechender Ausgleichszahlung an die Eigentümer als verfassungskonform gestalten, wenn die hinzunehmende Inanspruchnahme zu einer über das zumutbare Maß hinausgehenden oder zu einer die bisherige Nutzung erweiternden Nutzung führt (vgl. BVerG, NJW 2001, 2960; BGHZ 145, 16/32). Ein Widerspruch zu der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe, einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb der privaten Anbieter zu gewährleisten, lässt sich dem nicht entnehmen.

  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 3/01

    Umfang einer vertraglichen Freistellungsverpflichtung; Abwehr unberechtigter …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Allerdings trifft es zu, dass ein Freistellungsanspruch nicht nur typischerweise einen Haftungsanspruch im Innenverhältnis zwischen Freistellungsgläubiger und Freistellungsschuldner, sondern regelmäßig auch die Verpflichtung des Freistellungsschuldners zur Abwehr des gegen den Freistellungsgläubiger erhobenen Drittanspruchs begründet (vgl. BGH, NJW 2002, 2382; BGH, NJW 1983, 1729 ff; BGH, NJW 1970, 1594 ff - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94

    Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Hinzu kommt, dass der Ermächtigungsbeschluss, der den durch Urteil tenorierten Anspruch des Gläubigers verwirklichen soll, dem Schuldner nicht die Möglichkeit nimmt, die Verbindlichkeit bis zur Erfüllung (selbst) zu tilgen (vgl. BGH, NJW 1995, 3189 f).
  • BGH, 24.06.1970 - VIII ZR 268/67

    Auslegung der Klausel "alleinige Haftung gegenüber Dritten" nach der …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Allerdings trifft es zu, dass ein Freistellungsanspruch nicht nur typischerweise einen Haftungsanspruch im Innenverhältnis zwischen Freistellungsgläubiger und Freistellungsschuldner, sondern regelmäßig auch die Verpflichtung des Freistellungsschuldners zur Abwehr des gegen den Freistellungsgläubiger erhobenen Drittanspruchs begründet (vgl. BGH, NJW 2002, 2382; BGH, NJW 1983, 1729 ff; BGH, NJW 1970, 1594 ff - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.01.1983 - IVa ZR 116/81

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Freistellungsverpflichtung - …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Allerdings trifft es zu, dass ein Freistellungsanspruch nicht nur typischerweise einen Haftungsanspruch im Innenverhältnis zwischen Freistellungsgläubiger und Freistellungsschuldner, sondern regelmäßig auch die Verpflichtung des Freistellungsschuldners zur Abwehr des gegen den Freistellungsgläubiger erhobenen Drittanspruchs begründet (vgl. BGH, NJW 2002, 2382; BGH, NJW 1983, 1729 ff; BGH, NJW 1970, 1594 ff - jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 13.10.1998 - 4 W 5057/98

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Vollstreckung eines auf Freistellung …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Eine solche Prüfung überfordert die nach Maßgabe von § 887 ZPO vorzunehmende Vollstreckung der Freistellungsverpflichtung, in deren Rahmen die dem Gläubiger im Wege der Ersatzvornahme einzuräumende Ermächtigung die vorzunehmende Handlung per se genau zu bezeichnen hat (…vgl. Zöller/Stöber, a.a.O.,; OLG Saarbrücken, FamRZ 1999, 110 f; KG, NJW-RR 1999, 793).
  • OLG Saarbrücken, 08.06.1998 - 9 W 148/98
    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Eine solche Prüfung überfordert die nach Maßgabe von § 887 ZPO vorzunehmende Vollstreckung der Freistellungsverpflichtung, in deren Rahmen die dem Gläubiger im Wege der Ersatzvornahme einzuräumende Ermächtigung die vorzunehmende Handlung per se genau zu bezeichnen hat (…vgl. Zöller/Stöber, a.a.O.,; OLG Saarbrücken, FamRZ 1999, 110 f; KG, NJW-RR 1999, 793).
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02

    Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
    Rn. 67 Der nationale Gesetzgeber war nicht nur durch Art. 87 f GG, sondern auch durch EG-rechtliche Vorschriften, namentlich die Richtlinie 96/19 der Kommission vom 13.03.1996, Abl. Nr. L 74/13) in die Pflicht genommen, eine flächendeckend angemessene und ausreichende Telekommunikationsversorgung der Bevölkerung durch die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs privater Anbieter zu gewährleisten (vgl. BGH Z, 145, 16/25 f; BGH, NJW 2002, 678/679; BVerfG, NJW 2003, 96/198 = MMR 2002, 736 - jeweils m. w. Nachw.) Die - mit den in den §§ 57 Abs. 1 TKG a.F./76 Abs. 1 TKG getroffenen Regelungen ermöglichte - Inanspruchnahme privater Grundstücke zu einer raschen Herstellung eines flächendeckenden Netzes terrestrischer Telekommunikationslinien war dabei sowohl aus volkswirtschaftlichen Gründen als auch zur Gewährleistung eines ausgewogenen Wettbewerbs gefordert worden (…vgl. Gesetzesbegründung BT-Drs. 13/3609, S. 50).
  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für …

  • LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05
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   OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 15 U 154/07   

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https://dejure.org/2008,39503
OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 15 U 154/07 (https://dejure.org/2008,39503)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.04.2008 - 15 U 154/07 (https://dejure.org/2008,39503)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. April 2008 - 15 U 154/07 (https://dejure.org/2008,39503)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 172/99

    Risikoausschluß in der Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 15 U 154/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (vgl. BGH NJW 2007, 2544 m.w.N.; NJW-RR 2000, 1189).

    Rn. 26 Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erschließt sich zwar als Sinn und Zweck der Ausschlussklausel durchaus, dass der Versicherer sich in gewissem Umfang von dem Haftungsrisiko, das sich aus der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ergibt, befreien will (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1189).

    Zum einen ist der Zweck der Ausschlussregelung nur in den Grenzen der Wortwahl berücksichtigungsfähig (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1189), zum anderen darf er den Sinn des Versicherungsschutzes nicht leerlaufen lassen.

    Der Versicherungsnehmer braucht deshalb nicht damit zu rechnen, dass außer dem Gegenstand seines Auftrages auch noch weitere Sachen, mit denen er im Rahmen seiner Tätigkeit in Berührung kommt, Ausschlussobjekte sein sollen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1189).

  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05

    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 15 U 154/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (vgl. BGH NJW 2007, 2544 m.w.N.; NJW-RR 2000, 1189).

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (BGH NJW 2007, 2544 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 02.12.1993 - 12 U 232/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verwahrungsvertrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 15 U 154/07
    Auch ein besonderer Verwahrungsvertrag ist zwischen dem Kläger und der A GmbH nicht abgeschlossen worden, weil das eine Verwahrung voraussetzt, die eine objektiv selbständige Bedeutung im Rahmen der Vertragsbeziehungen hat (OLG Köln, VersR 1994, 801; OLG Düsseldorf, R + S 1992, 226;… Terbille a.a.O., § 11 Rdn. 230), und nicht lediglich im Rahmen einer Nebenpflicht aus einem anderen Vertrag besteht (…Terbille a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 247/85

    Differenzierung zwischen beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 15 U 154/07
    Rn. 29 Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 1987 (NJW-RR 1987, 1310) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.1990 - 4 U 249/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 15 U 154/07
    Auch ein besonderer Verwahrungsvertrag ist zwischen dem Kläger und der A GmbH nicht abgeschlossen worden, weil das eine Verwahrung voraussetzt, die eine objektiv selbständige Bedeutung im Rahmen der Vertragsbeziehungen hat (OLG Köln, VersR 1994, 801; OLG Düsseldorf, R + S 1992, 226;… Terbille a.a.O., § 11 Rdn. 230), und nicht lediglich im Rahmen einer Nebenpflicht aus einem anderen Vertrag besteht (…Terbille a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 12.02.2020 - 20 U 202/19

    Tierhalterhaftpflichtversicherung: Inanspruchnahme des VN "als Tierhalter"; …

    Der Leistungsausschluss aus Nr. 7.6 AHB greift aber nur dann ein, wenn gerade den Versicherungsnehmer eine Verwahrung als Hauptpflicht trifft; es genügt nicht, wenn sich die Verwahrung nur als Nebenpflicht aus einem anderen Vertrag ergibt (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2008 - 4 U 139/07, r+s 2008, 328, juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2008 - 15 U 154/07, r+s 2010, 510).
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