Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 15 U 48/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 892 BGB, § 1025 BGB, § 1027 BGB
Grunddienstbarkeit: Reichweite des guten Glaubens an die Richtigkeit des Grundbuchs im Falle der Teilung eines herrschenden Grundstücks - Judicialis
BGB § 1025
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 1025; BGB § 1027
Fortwirkung einer Grunddienstbarkeit bei Teilung des herrschenden Grundstücks - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Fortbestehen einer Grunddienstbarkeit für die einzelnen Teile bei Teilung des Grundstücks des Berechtigten; Fortwirkung einer Grunddienstbarkeitseintragung auf dem Grundbuchblatt des belasteten Grundstücks zu Gunsten der Eigentümer der getrennten Teile des herrschenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 21.02.2006 - 8 O 1653/05
- OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 15 U 48/06
- BGH, 25.01.2008 - V ZR 93/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 132/94
Keine amtswegige Eintragung eines Vermerks im Grundbuch des dienenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 15 U 48/06
Mit diesen Erwägungen ist deswegen in der Rechtsprechung auch zu Recht die Verpflichtung des Grundbuchamtes abgelehnt worden, die Teilung des herrschenden Grundstückes auf dem Platze des belasteten Grundstückes einzutragen (BayObLG DNotZ 1996, 24).
- BGH, 19.03.2014 - I ZR 209/12
Schadensersatzprozess gegen den Lagerhalter: Revisionsgerichtliche Überprüfung …
Rn. 20 (2) In den Fällen, die der Senatsentscheidung vom 26. September 1991 (TranspR 1992, 38) und dem von der Revision ebenfalls herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Oktober 2006 - 15 U 48/06 (OLGR Karlsruhe, 2007, 480) zugrunde lagen, war zudem unstreitig, dass der Einlagerer einzelne der eingelagerten Waren später wieder an sich genommen hatte. - OLG München, 23.06.2021 - 7 U 1497/19
Zum Beseitigungsanspruch wegen Beeinträchtigung einer Bepflanzungsbeschränkung
Rn. 28 Kein anderes Ergebnis rechtfertigen die von den Parteien erörterten Entscheidungen des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.12.2006 - 15 U 48/06) und des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.1.2008 - V ZR 93/07) - die im übrigen einen gutgläubig lastenfreien Erwerb jeweils ablehnen und wie der Senat von dem Grundsatz ausgehen, dass allein die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks maßgeblich ist.
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