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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.12.2004 - 15 W 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6105
OLG Oldenburg, 08.12.2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,6105)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.12.2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,6105)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,6105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerichtsbesetzung bei Entscheidung über die Befangenheitsablehnung des obligatorischen Einzelrichters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 ZPO; § 348a ZPO; § 348 Abs. 1 S. 2 ZPO
    Ablehnung eines Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung über das gegen einen Einzelrichter angebrachte Ablehnungsgesuch durch den gesamten Spruchkörper ohne Mitwirkung des betroffenen Einzelrichters

  • Judicialis

    ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 384 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 384a
    Zur Richterablehnung eines obligatorischen Einzelrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung eines Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung über das gegen einen Einzelrichter angebrachte Ablehnungsgesuch durch den gesamten Spruchkörper ohne Mitwirkung des betroffenen Einzelrichters

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2004 - 15 W 23/04
    Der Ansicht des Kammergerichts ( NJW 2004, 2104), über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter habe nicht der Spruchkörper in Gänze, sondern wiederum ein Einzelrichter zu entscheiden, vermag der Senat jedenfalls für den hier vorliegenden Fall des obligatorischen Einzelrichters nach § 348 a ZPO nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1977 - 7 W 40/77
    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2004 - 15 W 23/04
    Mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht der Senat davon aus, dass über ein gegen einen Einzelrichter angebrachtes Ablehnungsgesuch der gesamte Spruchkörper ohne dessen Mitwirkung zu entscheiden hat (OLG Karlsruhe, OLGZ 78, 256; OLG Düsseldorf, JMBlNW 1978, 68;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 45 Rn.2;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann , ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4 Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 45 Rn. 2; Stein/Jonas, ZPO, 3.Aufl. § 45 Rn 1).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der …

    Zudem "(stehe) der Justiz gut an", wegen der Bedeutung des gesetzlichen Richters, dem Ansehen der Justiz und der höheren Richtigkeitsgewähr von Kollegialentscheidungen, Befangenheitsgesuche durch den vollbesetzten Spruchkörper und nicht durch einen Vertreterkollegen des abgelehnten Einzelrichters entscheiden zu lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 -, OLGR 2004, 271; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2004 - 16 W 97/04 -, OLGR 2005, 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 15 W 23/04 -,OLGR 2005, 82 und Beschluss vom 15. Juli 2005 - 14 W 8/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 -, OLGR 2005, 481; ebenso - wenn auch zumeist unter Berufung auf ältere Rechtsprechung vor der Zivilprozessreform 2002 - die Kommentarliteratur: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rdnrn. 1,2; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rdnr. 4; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 45 Rdnrn. 1, 9; Hk-ZPO/Kayser, § 45 Rdnr. 2; zweifelnd: Feiber in MünchKomm.
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen …

    Der Senat schließt sich jedenfalls für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das sich gegen den gemäß §§ 526, 527 Abs. 4 ZPO obligatorischen Einzelrichter am Oberlandesgericht richtet, der bisher herrschenden Ansicht an, die trotz der Einführung des originären Einzelrichters und der Neufassung von § 45 ZPO durch das ZPO-RG weiterhin Geltung beanspruchen kann (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, 271 f; OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f; OLG Oldenburg - 14. ZS - NJW-RR 2005, 1660; OLG Köln OLGR 2005, 481 ff; OLG Oldenburg - 15. ZS - OLGR 2005, 82 für den Fall des obligatorischen Einzelrichters).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 19 W 23/06

    Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die Zurückweisung eines …

    Die Frage, ob in den Fällen des mit Zivilprozessreformgesetz geänderten § 45 ZPO für den Fall der landgerichtlichen Zuständigkeit der Einzelrichter oder die Kammer für das Ablehnungsgesuch zuständig ist, ist sowohl für die Fälle des § 45 Abs. 1 ZPO als auch des § 45 Abs. 3 ZPO von den Obergerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden (Köln OLGR 2005, 481; Frankfurt OLGR 2004, 271; Schleswig OLGR 2005, 10; Oldenburg OLGR 2005, 82 und NJW-RR 2005, 1660; Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG NJW 2004, 2104).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 15 W 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8709
OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,8709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,8709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,8709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 § 96
    Kosten eines vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens als Kosten des Hauptprozesses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten eines vorausgegangenen selbstständigen Beweisverfahrens als Kosten des Hauptprozesses; Identität von Parteien und Streitgegenstand; Behandlung der Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren im anschließenden Hauptsacheprozess; Vergleich der Frage der Kosten ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 15 W 23/04
    a) Es kommt nicht darauf an, ob und inwieweit die Kosten des Beweisverfahrens als notwendige Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen sind (missverständlich die Formulierung in BGH, NJW 1996, 1749, 1751).
  • OLG Nürnberg, 14.06.1982 - 5 W 1470/82

    Umfang der Kosten des Rechtsstreits; Erstattungsfähigkeit der Kosten des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 15 W 23/04
    Denn § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt nur für außergerichtliche Kosten, nicht jedoch für Gerichtskosten, einschließlich der gerichtlichen Auslagen (so zutreffend OLG Nürnberg, MDR 1982, 941).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2005 - 15 W 22/04

    Selbstständiges Beweisverfahren: Erstattungsfähigkeit der Beweisgebühr bei …

    Entscheidend ist allein, dass die Identität der Parteien und des Streitgegenstandes im selbstständigen Beweisverfahren einerseits und im Hauptsacheverfahren andererseits dazu führt, dass kostenrechtlich beide Verfahren als ein einheitlicher Prozess im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sind (so ist wohl auch BGH, NJW 2003, 1322, 1323 zu verstehen; vgl. auch den Beschluss des Senats vom 22.12.2004 - 15 W 23/04 -, S. 6 der Gründe).

    c) Für die Einbeziehung der Kosten des Beweissicherungsverfahrens bei den Kosten des Hauptsacheverfahrens spielt es keine Rolle, ob und inwieweit das Landgericht M. im Hauptsacheverfahren die Ergebnisse der Beweisaufnahme aus dem selbstständigen Beweisverfahren verwertet hat (vgl. den Beschluss des Senats vom 22.12.2004 - 15 W 23/04 -, S. 7 f der Gründe; BGH, MDR 2004, 1372; nicht ganz klar hingegen insoweit BGH, NJW 2003, 1322, 1323).

  • OLG Köln, 07.05.2013 - 10 WF 152/12

    Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens im Familienstreitverfahren

    Rn. 14 Auf die Frage, ob das aus dem selbständigen Beweisverfahren gewonnene Ergebnis im Hauptsacheverfahren verwertet worden ist, kommt es darüber hinaus nicht an (vergleiche BGH NJW-RR 2003, 1240; BGH NJW-RR 2006, 810 ff.; OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 430 f.; OLG Düsseldorf RPfleger 2007, 228 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 526 f;… Münchener Kommentar-Schulz, ZPO, 4. Auflage 2013, § 91 Rn. 31;… Zöller-Herget, a.a.O., wiederum m.w.N.), ebenso wenig darauf, ob die Akte des selbständigen Beweisverfahrens beigezogen wurde (vergleiche OLG Düsseldorf RPfleger 2007, 228 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 10 W 103/06

    Zur Festsetzbarkeit der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

    Im Einklang hierzu hält auch das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 22.12.2004, 15 W 23/04, OLGR 2005, 526 - ebenfalls die Gerichtskosten betreffend - allein die Identität der Parteien und Streitgegenstände für maßgeblich und ausreichend.
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2009 - 24 W 35/09

    Voraussetzungen der Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im …

    Zudem ist ein vorgerichtliches Parteigutachten schon dann erstattungsfähig, wenn die Einholung des Gutachtens aus der maßgeblichen "ex-ante" Sicht der Partei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, ohne dass es auf die spätere Verwertung im Prozess ankommt (…OLG Düsseldorf aaO.; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 526).
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