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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6102
OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 404; BGB § 412; BGB § 1836e Abs. 1
    Verwirkung des Vergütungsanspruches bei Untreue des Betreuers - Einwendungsdurchgriff bei auf Staatskasse übergegangenem Anspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Betreuervergütung und Aufwendungsersatz; Übersteigen der Freibetragsgrenze; Zahlungen aus der Staatskasse als Vorleistung; Verwirkung des Vergütungsanspruchs bzw. Aufwendungsersatzanspruchs bei Untreue des Betreuers zum Nachteil des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1081
  • FamRZ 2007, 1185
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).

    Von Bedeutung ist hierbei auch die Höhe des entstandenen Schadens sowie, ob und inwieweit dieser ersetzt worden ist (vgl. BGH, WM 1979, 1116;… BAG a. a. O.).

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Prüfung der Verwirkung von Ansprüchen setzt stets eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen und den Fall prägenden Umstände voraus (vgl. BGH, NJW 1995, 1215, 1216; OLG Hamm, FamRZ 1995, 958).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 152/98

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).
  • BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69

    Rechtsfolgen der Adoption eines Unfallwaisen im Hinblick auf den …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Betroffene kann sich daher gemäß §§ 412, 404 BGB auf den Verwirkungseinwand gegenüber der Beteiligten zu 3) auch berufen, soweit die darauf beruhenden Untreuehandlungen erst nach dem Zeitpunkt des Anspruchsübergangs begangen worden sind, da die Untreuehandlungen, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, nach Wesen und Inhalt des Schuldverhältnisses allein die geschädigte Betroffene zum Einwand berechtigen (vgl. BGHZ 54, 269, 271).
  • OLG Hamm, 12.01.1995 - 1 UF 355/94

    Persönlichkeitsstörung; Sexueller Mißbrauch; Bezichtigung; Unterhalt; Verwirkung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Prüfung der Verwirkung von Ansprüchen setzt stets eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen und den Fall prägenden Umstände voraus (vgl. BGH, NJW 1995, 1215, 1216; OLG Hamm, FamRZ 1995, 958).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).
  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Insoweit ist anerkannt, dass bei Untreue des Betreuers zum Nachteil des Betreuten der Vergütungsanspruch wegen eines schweren Verstoßes gegen die bestehende Treuepflicht verwirkt sein kann (vgl. BayObLG, NJW 1988, 1919 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Ob die, ersichtlich auf das von dem Beteiligten zu 2) mit Schriftsatz vom 13.2.2006 übersandte Vermögensverzeichnis zum gleichen Stichtag gestützte Feststellung des Landgerichts, die Betroffene verfüge über ein Vermögen von mehr als 14.000,-- Euro, verfahrensfehlerfrei getroffen ist, ist zweifelhaft, da für die Beurteilung der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der Festsetzungsentscheidung bzw. der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 558) und der Vermögensstand nach Mitteilung des Amtsgerichts vom 27.10.2006 zum Stichtag 31.7.2006 nur noch 8.416,42 Euro betrug.
  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines …

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist dabei zum einen davon ausgegangen, dass ein Verwirkungseinwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren jedenfalls dann beachtlich ist, wenn die Tatsachen für die Beurteilung der strafrechtlichen Vorwürfe von Unterschlagung oder Untreue feststehen oder jedenfalls unschwer die entsprechende strafrechtliche Wertung vollzogen werden kann (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 11.07.1991, BReg 3 Z 79/91 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 15 W 309/06, zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2024 - 13 WF 114/24

    Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit eines Ergänzungspflegers für ein Kind …

    Einen solchen Verstoß gegen die Treuepflicht, der zur Verwirkung des Anspruchs führt, stellt etwa die Untreue zum Nachteil der von der Fürsorgemaßnahme betroffenen Person dar (OLG Hamm NJW-RR 2007, 1081), was hier aber nicht im Raum steht.

    Dass der Ergänzungspfleger seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen des Pfleglings hinweggesetzt und diesem dadurch einen schweren, seine Existenz bedrohenden Schaden zugefügt haben könnte, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Pflegers nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (OLG Hamm NJW-RR 2007, 1081 mwN), sodass der Vergütungsanspruch gem. § 242 BGB verwirkt sein könnte, ist schließlich ebenfalls nicht ersichtlich.

  • AG Essen, 03.08.2018 - 20 C 114/18

    Verwirkung

    Als Schuldnerschutzvorschrift ist § 404 BGB weit auszulegen und gilt auch für die Einrede der Verwirkung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007 - 15 W 309/06).
  • LG Coburg, 05.03.2009 - 41 T 6/09

    Nachlasspflegschaft: Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Nachlasspflegers …

    28 Es kann demnach dahingestellt bleiben, ob die von dem Beteiligten zu 2) begangene Untreue/Betrug auch zu einer Verwirkung des Aufwendungsersatzanspruches geführt hat (so OLG Hamm, FamRZ 2007, 1185) oder ob der Aufwendungsersatzanspruch wegen Verfristung erloschen ist, § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB.
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