Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.09.1983 - 15 W 56/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 300 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untätigbleiben; Außerordentliche Beschwerde; Rechtsverweigerung; Begründetheit der Beschwerde; Zulässigkeit der Beschwerde; Willkür
Papierfundstellen
- NJW 1984, 985
Wird zitiert von ... (12)
- LSG Berlin, 27.01.2005 - L 9 B 11/05
Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Soweit die Klägerin mit ihrer Beschwerde die unverzügliche Anberaumung eines zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung durch das Beschwerdegericht begehrt, ist die Beschwerde nach den vorstehenden Ausführungen schon deshalb unzulässig, weil sie auf ein mit der Untätigkeitsbeschwerde nicht erreichbares Ziel - die Entscheidung durch das Beschwerdegericht an Stelle des Sozialgerichts - gerichtet ist (OLG Karlsruhe NJW 1984, 985, LSG Bayern NVwZ-RR 2001, 695 f.).Denn die außerordentliche (Untätigkeits-)Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer in Anlehnung an §§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz substantiiert und plausibel eine Rechtsverweigerung durch das Sozialgericht darlegt (in diesem Sinne OLG Karlsruhe NJW 1984, 985; BFHE 154, 209; LSG Nordrhein-Westfalen SGb 2002, 734 f.) und glaubhaft macht.
- BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren …
Soweit hier für ganz besondere Ausnahmefälle ein besonderer Rechtsbehelf als zulässig angesehen wird (vgl. etwa OLG Hamburg NJW-RR 1989, 1022; OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 98; Lindacher FamRZ 1973, 433;… MünchKomm/Feiber ZPO § 216 Rn. 10;… a. A. lediglich Kissel a.a.O.), liegen die dort verlangten Voraussetzungen zweifellos nicht vor, so daß kein Anlaß besteht, auf die Frage der Zulässigkeit eines solchen außerordentlichen Rechtsbehelfs einzugehen. - LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 10 B 934/06
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Untätigkeitsbeschwerde
7 Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde die unverzügliche Anberaumung eines zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung durch das Beschwerdegericht begehren sollte, wäre die Beschwerde nach den vorstehenden Ausführungen schon deshalb unzulässig, weil sie auf ein mit der Untätigkeitsbeschwerde nicht erreichbares Ziel - die Entscheidung durch das Beschwerdegericht an Stelle des SG - gerichtet ist (Oberlandesgericht Karlsruhe in NJW 1984, 985, LSG Bayern in NVwZ-RR 2001, 695 f).Denn die außerordentliche (Untätigkeits-)Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer in Anlehnung an §§ 23 Abs. 1 S 2, 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz substantiiert und plausibel eine Rechtsverweigerung durch das SG darlegt (in diesem Sinne OLG Karlsruhe in NJW 1984, 985; Bundesfinanzhof in BFHE 154, 209; LSG Nordrhein-Westfalen in SGb 2002, 734 f) und glaubhaft macht.
- LSG Berlin, 27.01.2005 - L 9 B 6/05
Beschwerdefähigkeit einer formlosen verfahrensbezogenenen Mitteilung; Vorliegen …
Soweit die Klägerin mit ihrer Beschwerde die unverzügliche Anberaumung eines zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung durch das Beschwerdegericht begehrt, ist die Beschwerde nach den vorstehenden Ausführungen schon deshalb unzulässig, weil sie auf ein mit der Untätigkeitsbeschwerde nicht erreichbares Ziel - die Entscheidung durch das Beschwerdegericht an Stelle des Sozialgerichts - gerichtet ist (OLG Karlsruhe NJW 1984, 985, LSG Bayern NVwZ-RR 2001, 695 f.).Denn die außerordentliche (Untätigkeits-)Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer in Anlehnung an §§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz substantiiert und plausibel eine Rechtsverweigerung durch das Sozialgericht darlegt (in diesem Sinne OLG Karlsruhe NJW 1984, 985; BFHE 154, 209; LSG Nordrhein-Westfalen SGb 2002, 734 f.) und glaubhaft macht.
- BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94
Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel
Denn ein derartiges außerordentliches Rechtsmittel käme nur in Betracht, wenn das Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1984, 985 [OLG Karlsruhe 29.09.1983 - 15 W 56/83]). - LAG Köln, 09.06.2004 - 3 Ta 185/04
PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der …
Mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht die erkennende Kammer daher in einem derartigen Fall von einer analogen Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO und damit einer Beschwerdemöglichkeit des Antragstellers aus (LAG Berlin, Beschluss vom 28.11.1983 - 9 Ta 14/83, MDR 1984, 258; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.02.1995 - 19 W 13/95, MDR 1995, 635; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1983 - 15 W 56/83, NJW 1984, 985; OLG Celle, Beschluss vom 05.03.1985 - 2 W 16/85, MDR 1985, 591; Saarländisches OLG, Beschluss vom 18.04.1997 - 8 W 279/96, MDR 1997, 1062; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.1986 - 10 WF 2/86, FamRZ 1986, 485; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.05.1989 - 2 UF 24/89, NJW-RR 1989, 1022; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.01.1992 - 7 W 3/91, AnwBl 1993, 299; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.09.2002 - 4 W 65/02;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rz 865;… Schoreit/Dehn, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, 7. Aufl., § 127 ZPO Rz 4;… MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rz 36;… Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 118 Rz 19;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 127 Rz 11; Schneider, MDR 1998, 252, 255; a.A.: OVG Münster, Beschluss vom 03.12.1997 - 24 E 921/97, DVBl 1998, 241;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rz 6). - OLG Zweibrücken, 10.07.2001 - 3 W 143/01
Untätigkeitsbeschwerde im Insolvenzverfahren
Nicht zu beanstanden ist auch, dass das Landgericht im Hinblick auf den Ausnahmecharakter des Rechtsbehelfs hohe Anforderungen an das Vorbringen des Beschwerdeführers gestellt hat (vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW 1984, 985; OLG Hamburg NJW-RR 1989, 1022; OLG Frankfurt MDR 1998, 1368 jew. m. w. N.). - OLG Celle, 08.11.2007 - 1 Ws 376/07
Verfassungsrechtliche Gebotenheit als Voraussetzung einer ausnahmsweise …
Sie kann aufgrund der dem Senat nur eingeschränkt zukommenden Rechtskontrolle darüber hinaus nur darauf gerichtet sein, die Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer für rechtswidrig zu erklären, nicht darauf, eine konkrete, verfahrensbeendende Entscheidung, die dem ersten Rechtszug vorbehalten ist, zu treffen (…vgl. OLG Hamburg a.a.O.;… OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Karlsruhe, NJW 84, 985; LSG Berlin-Brandenburg BeckRS 2007 40565). - BFH, 13.09.1988 - VII B 64/88
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Nichtbescheidung - …
Eine außerordentliche Beschwerde gegen die Untätigkeit des Gerichts entsprechend § 567 ZPO ist aber allenfalls dann zulässig, wenn mit dem tatsächlichen Stillstand des Verfahrens ein willkürliches Verhalten des angegangenen Gerichts und damit eine Versagung des Rechtsschutzes aufgezeigt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 29. September 1983 15 W 56/83, NJW 1984, 985). - LSG Rheinland-Pfalz, 12.04.2000 - L 1 B 49/00
Untätigkeitsbeschwerde bei Stillstand oder unangemessener Verzögerung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97
Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und erinnerungsfähiger Entscheidung des …
- BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 23/84
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".