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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2047
OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05 (https://dejure.org/2005,2047)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2005 - 15 W 60/05 (https://dejure.org/2005,2047)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2005 - 15 W 60/05 (https://dejure.org/2005,2047)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beitrag über Straftäter in einem Internet-Archiv

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Löschungspflichten aus Online-Archiven

  • datenschutz.eu

    Löschungspflichten aus Online-Archiven

  • sewoma.de

    Beitrag über Straftäter in einem Internet-Archiv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Herausgabe archivierter Informationen bei zulässigerweise archiviertem und nach äußerungsrechtlichen Maßstäben bei seiner Erstveröffentlichung beanstandungsfreiem Material; Erfüllung einer im öffentlichen Interesse stehenden Aufgabe durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Eingeschränkte Löschungspflichten für Online-Archive

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Löschungspflichten für Online-Archive

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 126
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05
    Da das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch in seinem Aspekt der Persönlichkeitsentfaltung verfassungsrechtlichen Schutz genießt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 BvR 348/98 -, NJW 2000, 1859- "Lebach II"), kann bereits der Zeitpunkt der Haftentlassung für die Veröffentlichung identifizierender Berichte über den Straftäter eine besondere Grenze markieren, weil dann der Gesichtspunkt der Resozialisierung vermehrte Bedeutung gewinnt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5.6.1973- 1 BvR 536/72 = BVerfGE 35, 202ff- "Lebach I").

    Der Antragsteller verkennt, dass der Abruf eines solchen nicht mehr aktuellen Berichts aus dem Online- Archiv des Antragsgegners nicht annähernd mit der Breitenwirkung einer erneuten identifizierenden Fernsehberichterstattung zu vergleichen ist, so dass die in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5.6.1973 (BVerfGE 35, 202ff-"Lebach I") entwickelten Grundsätze vorliegend nicht zum Tragen kommen.

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05
    Da das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch in seinem Aspekt der Persönlichkeitsentfaltung verfassungsrechtlichen Schutz genießt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 BvR 348/98 -, NJW 2000, 1859- "Lebach II"), kann bereits der Zeitpunkt der Haftentlassung für die Veröffentlichung identifizierender Berichte über den Straftäter eine besondere Grenze markieren, weil dann der Gesichtspunkt der Resozialisierung vermehrte Bedeutung gewinnt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5.6.1973- 1 BvR 536/72 = BVerfGE 35, 202ff- "Lebach I").

    Das auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegründete allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt einem Straftäter keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit der Tat konfrontiert und mit seiner Tat "allein gelassen" zu werden (BVerfG, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 BvR 348/98- NJW 2000, 1859, 1860 "Lebach II").

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1982, 633, 634 ) wird mit der Archivierung von Druckwerken eine im öffentlichen Interesse stehende Aufgabe erfüllt, denn die Archivierung von Druckwerken dient dazu, jedem Interessierten einen historischen und kulturellen Überblick zu verschaffen.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05
    Entscheidend kommt es vielmehr, wie oben bereits erwähnt, darauf an, in welchem Maß eine Berichterstattung die Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigen kann (vgl. dazu auch BVerfG NJW 1998, 2889, 2891), so dass zu prüfen ist, ob die Abrufbarkeit des in dem Archiv des Antragsgegners gespeicherten Artikels über Internet die Gefahr in sich birgt, die Resozialisierung des Antragstellers ernstlich zu stören oder auch zu seiner Stigmatisierung oder sozialen Isolierung zu führen.
  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05
    Der Senat teilt die Auffassung des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 19.10.2001 - 9 W 132/01- wiedergegeben als juris- Fundstelle auf Bl. 45 ff GA), wonach die Herausgabe archivierter Informationen bei zulässigerweise archiviertem, nach äußerungsrechtlichen Maßstäben bei seiner Erstveröffentlichung beanstandungsfreiem Material nach Art. 5 Abs. 1, S. 1, 3. Var. GG gerechtfertigt und nicht von einem besonderen Informationsinteresse des Dritten abhängig ist, so dass ihr Abruf über Internet nicht von dem Archivbetreiber verhindert werden muss.
  • LG Köln, 05.09.2005 - 28 O 330/05

    Persönlichkeitsverletzung durch Bereithalten eines eine Person identifizierenden …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 05.09.2005 - 28 O 330/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …

    Rn. 44 Zugunsten der Beklagten fällt darüber hinaus ins Gewicht, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren (…vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, aaO Rn. 20 - Online-Archiv I;… vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, aaO Rn. 23 - Online-Archiv II;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, aaO Rn. 21;… vom 22. Februar 2011 - VI ZR 346/09, AfP 2011, 180 Rn. 20 - Internetportal faz.net; OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561, 563; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915, 917; AfP 2006, 568, 569;… Hoecht, aaO, 345 ff.; Libertus, MMR 2007, 143, 148).
  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Zugunsten der Beklagten fällt darüber hinaus ins Gewicht, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren (vgl. OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561, 563; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915, 917; AfP 2006, 568, 569;… Hoecht, aaO, 345 ff.; Libertus, MMR 2007, 143, 148).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Rn. 23 Zugunsten der Beklagten fällt darüber hinaus ins Gewicht, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren (vgl. OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561, 563; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915, 917; AfP 2006, 568, 569;… Hoecht, aaO, 345 ff.; Libertus, MMR 2007, 143, 148).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 15 W 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31838
OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 15 W 60/05 (https://dejure.org/2005,31838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.12.2005 - 15 W 60/05 (https://dejure.org/2005,31838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 15 W 60/05 (https://dejure.org/2005,31838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Termin zur Güteverhandlung gegen den zum Termin nicht erschienenen Kläger; Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen der Parteien in der Güteverhandlung durch Anordnung des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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