Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.01.2009 - I-15 W 82/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 70; ZPO § 74 Abs. 1
Anforderungen an die Form des Beitritts nach Streitverkündung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Form des Beitritts nach Streitverkündung
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.09.2008 - 7 O 262/07
- LG Köln, 26.09.2008 - 7 O 262/08
- OLG Köln, 27.01.2009 - I-15 W 82/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93
Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2009 - 15 W 82/08
Die Ausdrücklichkeit des Beitritts ist nicht erforderlich, seine Erklärung kann auch konkludent erfolgen; es reicht eine dem Sinn nach eindeutige Äußerung (…so schon das RG, a. a. O.; vgl. auch: BGH NJW 1994, 1537 f., 1537;… Zöller-Vollkommer, a. a. O.;… Musielak-Weth, a. a. O.).Rn. 14 Dass sich die Streitverkündete in dem Schriftsatz vom 18.04.2008 nicht als "Nebenintervenientin" oder "Streithelferin" bezeichnete, sondern als "Streitverkündete" aufgetreten ist, steht dem Verständnis als Beitrittserklärung nicht entgegen (vgl.: BGH NJW 1994, 1537 f., 1537;… Zöller-Vollkommer, a. a. O.;… Musielak-Weth, a. a. O.;… Thomas/Putzo-Hüßtege, a. a. O.).
- OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 13 W 3971/04
Kosten des Nebenintervenienten bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2009 - 15 W 82/08
Rn. 15 Auch wenn es hierauf nicht ankommt, weist der Senat darauf hin, dass es die Auffassung des Landgerichts zur Heilung eines etwaigen - hier aber aus den oben ausgeführten Gründen nicht gegebenen - Formmangels gemäß § 295 ZPO (auch im Gleichlauf zum Beschluss des OLG Nürnberg vom 30.11.2004 - 13 W 4971/04 - MDR 2005, 473) für richtig hält. - OLG Hamm, 08.07.1993 - 5 U 27/93
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2009 - 15 W 82/08
Soweit das Oberlandesgericht Hamm dies in seinem Urteil vom 08.07.1993 - 5 U 27/93 - (NJW-RR 1994, 1277) im Ergebnis anders gesehen hat, beruhte dies darauf, dass der Prozessbevollmächtigte des Streitverkündeten erklärt hatte, dass er seine Erklärung noch nicht als Beitritt verstanden wolle. - RG, 26.04.1929 - VII 645/28
1. Muß das Reichsgericht die Parteien hören, bevor es seine Absicht erklärt, ohne …
- OLG München, 28.10.2024 - 17 U 627/24
Beschlußfassung, schriftliche Stimmabgabe, Streithelferbeitritt, Virtuelle …
Der Beitritt ist jedoch sowohl ausdrücklich (BAG Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 733/13, NJW 2015, 973 Tz 16; OLGR Köln 2009, 599) als auch durch konkludente Erklärung etwa im Rechtsmittel- oder Einspruchsschriftsatz möglich (vgl. § 66 Abs. 2 ZPO), wie bei Einlegung "im eigenen Namen" des Vorstandsmitglieds im Prozess des e.V. (BGH Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 156/12, BGHZ 197, 61 Tz 7, 8, 10) oder bei Einlegung "namens des Streitverkündeten" (BGH MDR 94, 1240; BGH Urteil vom 16.01.1997 - I ZR 208/94, NJW 1997, 2385;… Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 70 ZPO, Rn. 1). - OLG Bamberg, 31.03.2010 - 1 W 11/10
Selbständiges Beweisverfahren: Zeitliche Grenze für einen Beitritt zur …
Rn. 19 Zwar muss eine solche Erklärung nicht wörtlich und ausdrücklich, sondern kann auch konkludent erfolgen, wobei eine dem Sinn nach eindeutige Äußerung genügt, die durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist(vgl. BGH NJW 1994, 1537; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 443; OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2009, Az. 15 W 82/08;… Zöller/Vollkommer a.a.O. § 70 Rn. 1).
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