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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3129
VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638 (https://dejure.org/2007,3129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638 (https://dejure.org/2007,3129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 15 ZB 06.1638 (https://dejure.org/2007,3129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BayBO Art. 70 Abs. 3; ; BayBO Art. 74; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauGB § ... 34 Abs. 2; ; BauGB § 36 Abs. 1; ; BauNVO § 1 Abs. 3 Satz 2; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 14 Abs. 2 Satz 2; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobilfunkantennen in einem reinen Wohngebiet

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 31 Abs. 1, 34 Abs. 2, 36 Abs. 1; BauNVO §§ 1 Abs. 3 Satz 2, 3, 14 Abs. 2 Satz 2, 15 Abs. 1 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Mobilfunk-Antennenanlage in einem faktischen reinen Wohngebiet, isolierte Ausnahme, Begriff der Ausnahme, fernmeldetechnische Nebenanlage, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mobilfunk-Antennenanlage in faktischen reinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung von fernmeldetechnischen Anlagen in Baugebieten; Zulässigkeit einer Mobilfunkantenne; Dienende Funktion einer Anlage; Abhängigkeit der Zulassung einer Ausnahme von einer atypischen Situation; Planerische Gestaltungsfreiheit der Gemeinde bei der Erteilung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 455 (Ls.)
  • DÖV 2007, 979
  • BauR 2007, 1372
  • ZfBR 2007, 484
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 01.2747

    Mobilfunkanlage, Genehmigungspflicht, 10-m-Grenze, Hauptanlage, Nebenanlage, …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Sie "dient" einer - nicht notwendig im Baugebiet selbst gelegenen - "Hauptanlage" (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 1.7.2005 NVwZ-RR 2006, 234 = BayVBl 2006, 469).

    In § 14 Abs. 2 BauNVO dagegen bezieht sich der Begriff "Nebenanlage" nicht (nur) auf die bauliche Nutzung des Baugebiets, sondern auf die Gesamtheit des die "Hauptanlage" bildenden jeweiligen Versorgungs- oder Entsorgungssystems (vgl. BayVGH vom 1.7.2005 a.a.O.;… König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, RdNr. 30 zu § 14).

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2006 (NJW 2006, 2187) befasst sich mit den privaten Rechtsverhältnissen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und gibt für die bauplanungsrechtliche Bewertung des Vorhabens nichts her.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Die Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB (i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB) ist nicht von einer atypischen Situation abhängig (Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 25 zu § 31; Dürr in Brügelmann, BauGB, RdNr. 19 f. zu § 31; VGH BW vom 25.1.1995 ZfBR 1995, 219;… a.A. wohl noch Hoppe/Grotefels, Öffentliches Baurecht, 1. Auflage 1995, § 8 RdNr. 19).
  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juli 1999 (NVwZ 2000, 694), auf den sich der Kläger bezieht, befasst sich mit dem Begriff der fernmeldetechnischen Nebenanlage nicht näher.
  • VGH Hessen, 06.12.2004 - 9 UE 2582/03

    Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit der Begriff der Nebenanlage auch eine solche räumlich-gegenständliche Komponente umfasst (vgl. in diesem Sinn HessVGH vom 6.12.2004 ZfBR 2005, 278; amtliche Begründung zum Entwurf der BauNVO 1990, BR-Drs.
  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1339

    Erweiterung einer Mobilfunk-Sendeanlage (UMTS) auf Altenheim

    Die streitgegenständlichen Antennenträger, die das Flachdach des achtstöckigen Altenheims um weniger als 5 m überragen, treten auf dem massiv dimensionierten Baukörper weder zahlenmäßig noch aufgrund ihrer Höhe optisch störend in Erscheinung (vgl. auch BayVGH vom 22.2.2007 ZfBR 2007, 484; HessVGH vom 29.7.1999 NVwZ 2000, 694/695).

    Indem Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorzusehen sind, ist bereits auf der Satzungsebene die grundsätzliche Entscheidung getroffen, inwieweit Vorhaben, die grundsätzlich eine gebietsfremde Charakteristik aufweisen, ausnahmsweise zugelassen werden können, solange sie nach den Umständen des Einzelfalls der Eigenart des Baugebiets - ausnahmsweise - nicht widersprechen (BayVGH vom 22.2.2007 a.a.O.); eine darüber hinausgehende besondere Rechtfertigung ist nicht erforderlich.

    Ausnahmen können einerseits nicht beliebig zugelassen werden, sie müssen, wie der Name sagt, die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden, auch um den Gebietscharakter des Baugebiets zu wahren (…Löhr, a.a.O., RdNr. 14 zu § 31); es spricht viel dafür, dass diese rechtliche "Obergrenze" des Ausnahmeermessens tatbestandlich mit der "im Einzelfall" zu beachtenden Zulässigkeitsgrenze des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO zusammenfällt (so BayVGH vom 22.2.2007 a.a.O., im Gegensatz zu Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. 2002, RdNr. 7 zu § 31, der insoweit von einer Ermessensfrage ausgeht).

    Andererseits ist bei der Ermessensbetätigung die planerische Grundentscheidung zu respektieren; ausnahmsweise zulässige Nutzungen können deshalb nicht ausnahmslos ausgeschlossen werden, die mit dem Ausnahmeermessen eingeräumte planerische Gestaltungsfreiheit kann nicht dazu genutzt werden, die Zulässigkeit eines Vorhabens, das nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ausdrücklich für ausnahmsweise zulässig erklärt worden ist, im Baugebiet aus generellen Erwägungen abzulehnen (BayVGH vom 22.2.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 12 BV 17.1765

    Teilweise unzulässige

    Ebenso wenig ist die Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB (i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB) von einer atypischen (Sonder-) Situation abhängig (vgl. BayVGH, B.v. 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638 -, BayVBl. 2007, 661).
  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.397

    Nachbarklage gegen Mobilfunk-Basisstation

    Rn. 24 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Entscheidung vom 1.7.2005 Az. 25 B 01.2747 a.a.O.; vom 22.2.2007 Az. 15 ZB 06.1638 BayVBl 2007, 661 = BauR 2007, 1372 = DÖV 2007, 979; vom 2.8.2007 Az. 1 BV 05.2105 VGHE 61, 27 = BayVBl 2008, 470 = UPR 2008, 268; vom 9.8.2007 Az. 25 B 05.3055 BayVBl 2008, 307; vom 3.11.2010 Az. 15 B 08.2426 - juris; vom 23.11.2010 Az. 1 BV 10.1332 BauR 2011, 807 = DVBl 2011, 299) stellen Mobilfunk-Basisstationen (Antennenmasten mit zugehörigen Versorgungseinheiten) Bestandteile eines gewerblich betriebenen Mobilfunknetzes und damit bauplanungsrechtlich eine - nicht störende - gewerbliche Nutzung im Sinn der Baunutzungsverordnung dar.
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