Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bzgl. einer festgesetzten Fläche im Bebauungsplan für Maßnahmen zum Schutz der Natur als Ausgleichsfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bzgl. einer festgesetzten Fläche im Bebauungsplan für Maßnahmen zum Schutz der Natur als Ausgleichsfläche
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.09.2013 - Au 5 K 13.140
- VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89
Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564
Rn. 22 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass in Fällen, in denen im Bebauungsplan Teile eines Grundstücks als öffentliche Flächen festgesetzt sind, die Gemeinde nicht gehindert ist, ihr Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB lediglich in Bezug auf die betroffenen Teilflächen auszuüben (vgl. BGH, U.v. 5.7.1990 - III ZR 229/89 - BauR 1990, 697 = juris Rn. 25;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand November 2014, § 24 Rn. 47 jeweils m.w.N.; s. auch § 200 Abs. 1 BauGB); für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB gilt nichts anderes.Eine Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Restgrundstück kommt nur in Betracht, wenn die Teilfläche, um deren Erwerb es der Gemeinde geht, und das Restgrundstück nicht ohne Nachteil für den Vorkaufsverpflichteten/Verkäufer getrennt werden können und dieser deshalb die Erstreckung verlangt (vgl. BGH, U.v. 5.7.1990, a.a.O., = juris Rn. 27).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564
Rn. 4 Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 -1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924). - BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06
Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Frist zur Ausübung eines Vorkaufsrechts erst zu laufen beginnt, wenn dem Vorkaufsberechtigten der richtige und vollständige Inhalt des das Vorkaufsrecht auslösenden Kaufvertrages mitgeteilt worden ist (vgl. BGH, U.v. - V ZR 17/06 - NJW-RR 2006, 1449 = juris Rn. 18 m.w.N.).
- BGH, 01.10.2010 - V ZR 173/09
Vorkaufsrecht nach Aufhebung des rechtswirksam zustande gekommenen Kaufvertrages
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564
Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts aber erst einmal vor, ist das daraus erwachsene Gestaltungsrecht des Vorkaufsberechtigen in seinem rechtlichen Fortbestand grundsätzlich unabhängig von dem rechtlichen Schicksal des Kaufverhältnisses zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und dem Dritten (vgl. BGH, U.v. 1.10.2010 - V ZR 173/09 - NJW 2010, 3774 = juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10
Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20/10 - NVwZ 2011, 372; B.v. 19.6.1998 - 6 B 70/97 - NVwZ-RR 1998, 759). - BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20/10 - NVwZ 2011, 372; B.v. 19.6.1998 - 6 B 70/97 - NVwZ-RR 1998, 759).
- VG Hamburg, 16.05.2024 - 7 K 4120/22
Erfolgreiche Klage gegen die teilweise Ausübung eines naturschutzrechtlichen …
Rn. 48 Soweit Rechtsprechung und Schrifttum zu den städtebaurechtlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB eine entsprechende Teilausübung (d.h. nicht nur, entsprechend § 66 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG, die Beschränkung des Vorkaufs auf denjenigen Grundstücksteil, der mit einem bestimmten Vorkaufsrecht belastet ist [vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 5.7.1990, III ZR 229/89, juris Rn. 25 zur notwendigen Begrenzung auf denjenigen Grundstücksteil, der im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt ist, und VGH München, Beschl. v. 8.4.2015, 15 ZB 13.2564, juris Rn. 22 zur Begrenzung auf die festgesetzte Maßnahmen- bzw. Ausgleichsfläche]), sondern darüber hinaus auf eine nach (pflichtgemäßem) Ermessen bestimmte geringere Teilfläche für zulässig halten (so BVerwG, Urt. v. 9.11.2023, 4 C 2.22, juris Rn. 13, 16 f. mit den Vorinstanzen zu § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB; OLG Hamburg -Senat für Baulandsachen-, Urt. v. 11.7.2012, 1 U 1/11, juris, zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB; Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, § 24 Rn. 151 f. [129. - VG Bayreuth, 26.01.2017 - B 2 K 16.111
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei vorhandener Sanierungsatzung
Rn. 28 Soweit die Klägerbevollmächtigte rügt, die Kläger seien vor der Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht ordnungsgemäß angehört worden, kann dies letztlich offen bleiben, denn selbst wenn hier die Frist zur Äußerung zu kurz bemessen gewesen sein sollte, wäre dies unbeachtlich, denn die fehlende Anhörung kann bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz nachgeholt werden (Art. 45 Abs. 2 BayVwVfG, vgl. auch BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 15 ZB 13.2564 - juris, Rn. 11). - VG Augsburg, 04.07.2024 - Au 5 K 23.825
Gemeindliches Vorkaufsrecht, Anfechtungsklage der Käuferin, besonderes …
Eine Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Restgrundstück kommt nur in Betracht, wenn die Teilfläche, um deren Erwerb es der Gemeinde geht, und das Restgrundstück nicht ohne Nachteil für den Vorkaufsverpflichteten/Verkäufer getrennt werden können und dieser deshalb die Erstreckung verlangt (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 15 ZB 13.2564 - juris Rn. 22 m.w.N.).
- VG Hamburg, 07.06.2024 - 7 K 2925/23
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechtes bei Verkauf durch …
Rn. 56 Soweit Rechtsprechung und Schrifttum zu den städtebaurechtlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB eine entsprechende Teilausübung (d.h. nicht nur, entsprechend § 66 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG, die Beschränkung des Vorkaufs auf denjenigen Grundstücksteil, der mit einem bestimmten Vorkaufsrecht belastet ist [vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 5.7.1990, III ZR 229/89, juris Rn. 25 zur notwendigen Begrenzung auf denjenigen Grundstücksteil, der im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt ist, und VGH München, Beschl. v. 8.4.2015, 15 ZB 13.2564, juris Rn. 22 zur Begrenzung auf die festgesetzte Maßnahmen- bzw. Ausgleichsfläche]), sondern darüber hinaus auf eine nach (pflichtgemäßem) Ermessen bestimmte geringere Teilfläche für zulässig halten (so BVerwG, Urt. v. 9.11.2023, 4 C 2.22, juris Rn. 13, 16 f. mit den Vorinstanzen zu § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB; OLG Hamburg -Senat für Baulandsachen-, Urt. v. 11.7.2012, 1 U 1/11, juris, zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB; Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, § 24 Rn. 151 f. [129. - VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23
Baurecht: Zulässigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem …
Das gilt selbst dann, wenn die Beschränkung der Inanspruchnahme auf die Teilfläche zu einer Zerschneidung der auf dem Grundstück stehenden Gebäude führen würde oder der verbleibende Grundstücksteil nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich nutzbar wäre (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564 - juris Rn. 22;… Hess. VGH, Beschl. v. 08.04.2011 - 3 A 1126/10 - juris Rn. 31;… Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2018, § 28 Rn. 92 f.). - VG Schleswig, 16.01.2025 - 2 A 225/22
Beginn des Laufes der Ausschlussfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass in Fällen, in denen im Bebauungsplan Teile eines Grundstücks als öffentliche Flächen festgesetzt sind, die Gemeinde nicht gehindert ist, ihr Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB lediglich in Bezug auf die betroffenen Teilflächen auszuüben (VGH München, Beschluss vom 8. April 2015 - 15 ZB 13.2564 -, juris Rn. 22 m.w.N.). - VG München, 22.06.2016 - M 9 K 15.3888
Fehlende Ermessensausübung im Bescheid über eine Vorkaufsrechtsausübung
Es kommt deshalb auch nicht mehr darauf an, dass der in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschluss des Gemeinderats nach der Rechtslage in Bayern nicht gegen Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO verstößt (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 15 ZB 13.2564). - VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Ermessensnichtgebrauch bei Ausübung des Vorkaufrechts
Es kommt deshalb auch nicht mehr darauf an, dass der in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschluss des Gemeinderats nach der Rechtslage in Bayern nicht gegen Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO verstößt (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 15 ZB 13.2564 - BeckRS 2015, 44401).
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