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Rechtsprechung
   EGMR, 25.07.2019 - 1586/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21525
EGMR, 25.07.2019 - 1586/15 (https://dejure.org/2019,21525)
EGMR, Entscheidung vom 25.07.2019 - 1586/15 (https://dejure.org/2019,21525)
EGMR, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 1586/15 (https://dejure.org/2019,21525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ROOK v. GERMANY

    Remainder inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;No violation of Article 6+6-3-b - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6 - Right to a fair trial;Article 6-3-b - Access to relevant files;Adequate ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ROOK v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Remainder inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;No violation of Article 6+6-3-b - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6-3-b - Access to relevant files;Adequate time;Preparation of defence;Article 6 - ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ROOK v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Remainder inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;No violation of Article 6+6-3-b - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6-3-b - Access to relevant files;Adequate time;Preparation of defence;Article 6 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3019
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 25.07.2013 - 11082/06

    Michail Borissowitsch Chodorkowski

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Die Frage, ob die der angeklagten Person gewährte Zeit und gewährten Möglichkeiten angemessen waren, ist im Lichte der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu bewerten (Khodorkovskiy und Lebedev ./. Russland, Individualbeschwerden Nrn. 11082/06 und 13772/05, Rdnr. 579, 25.
  • EGMR, 28.08.1991 - 11170/84

    Brandstetter ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, was das Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren in einer Strafsache bedeutet, nämlich dass sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung Gelegenheit gegeben werden muss, Kenntnis von den Stellungnahmen und Beweismitteln der Gegenseite zu nehmen und sich dazu zu äußern (siehe Brandstetter./. Österreich, 28. August 1991, Rdnrn. 66 bis 67, Serie A Bd. 211).
  • EGMR, 24.02.1994 - 12547/86

    BENDENOUN c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Vielmehr umfasst er das gesamte im Besitz der Behörden befindliche Material, das potentiell relevant ist, auch wenn es überhaupt nicht berücksichtigt oder als nicht relevant angesehen wird (…vgl. Edwards, a.a.O., Rdnr. 36; Bendenoun./. Frankreich, 24. Februar 1994, Rdnr. 52, Serie A Bd. 284;… und Rowe und Davis, a.a.O., Rdnr. 60).
  • EGMR, 16.02.2000 - 28901/95

    ROWE AND DAVIS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Ganz abgesehen von der Gelegenheit, Kenntnis von den Stellungnahmen und Beweismitteln der Gegenseite zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. Rdnrn. 56 bis 57; vgl. auch Rowe und Davis./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 28901/95, Rdnr. 60, ECHR 2000-II), erfordert das Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren in einer Strafsache auch, dass die Strafverfolgungsbehörden der Verteidigung gegenüber sämtliche in ihrem Besitz befindliche maßgebliche Beweismittel ("material evidence"), die für oder gegen die beschuldigte Person sprechen, offenlegen (…siehe Edwards./. Vereinigtes Königreich, 16. Dezember 1992, Rdnr. 36, Serie A Bd. 247-B, und Rowe und Davis, a.a.O., Rdnr. 60).
  • EGMR, 04.04.2017 - 2742/12

    MATANOVIC v. CROATIA

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Der angeklagten Person muss uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt werden (Matanović./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 2742/12, Rdnr. 159, 4. April 2017).
  • EGMR, 16.12.1992 - 13071/87

    EDWARDS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Ganz abgesehen von der Gelegenheit, Kenntnis von den Stellungnahmen und Beweismitteln der Gegenseite zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. Rdnrn. 56 bis 57;… vgl. auch Rowe und Davis./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 28901/95, Rdnr. 60, ECHR 2000-II), erfordert das Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren in einer Strafsache auch, dass die Strafverfolgungsbehörden der Verteidigung gegenüber sämtliche in ihrem Besitz befindliche maßgebliche Beweismittel ("material evidence"), die für oder gegen die beschuldigte Person sprechen, offenlegen (siehe Edwards./. Vereinigtes Königreich, 16. Dezember 1992, Rdnr. 36, Serie A Bd. 247-B, und Rowe und Davis, a.a.O., Rdnr. 60).
  • EGMR, 26.07.2011 - 35485/05

    [ENG]

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Dabei wird der Gerichtshof jeden der dieser Beschwerde zugrundeliegenden Gründe prüfen, um festzustellen, ob das Verfahren insgesamt fair war (siehe, mit weiteren Nachweisen, Huseyn u. a../. Aserbaidschan, Individualbeschwerde Nr. 35485/05 und drei weitere, Rdnr. 158, 26. Juli 2011).
  • EGMR, 10.07.2012 - 58331/09

    [ENG]

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Der Gerichtshof ist überzeugt, dass es angesichts der Komplexität des in Rede stehenden Strafverfahrens (siehe Gregačević./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 58331/09, Rdnr. 53, 10. Juli 2012) nicht erforderlich war, dem Verteidiger des Beschwerdeführers die Gelegenheit zu geben, jedes einzelne Element der Telekommunikationsüberwachungsdaten anzuhören bzw. zu lesen.
  • EGMR, 30.09.1985 - 9300/81
    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Die angeklagte Person muss Gelegenheit haben, ihre Verteidigung in geeigneter Weise zu organisieren, ohne dass die Möglichkeit eingeschränkt wird, alle relevanten Argumente der Verteidigung vor dem Tatgericht vorzutragen und damit Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen (siehe Can./. Österreich, 30. September 1985, Auffassung der Kommission, Rdnr. 53, Serie A Nr. 96; Connolly./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 27245/95, Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 1996, und Mayzit./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 63378/00, Rdnr. 78, 20.
  • EGMR, 31.03.2005 - 62116/00

    Recht auf ein faires Verfahren (ausreichende Zeit und Gelegenheit zur …

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Darüber hinaus erschien der Verteidiger des Beschwerdeführers - von dem zumindest eine gewisse Verlagerung seines Arbeitsschwerpunkts hätte erwartet werden können (siehe M../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 62116/00, ECHR 2005-VII, mit weiteren Nachweisen), auch wenn die Terminvereinbarung mit der Polizei und der Justizvollzugsanstalt insbesondere aufgrund der beschränkten Öffnungs- bzw. Besuchszeiten (siehe Rdnrn. 11 und 19) schwierig war - innerhalb eines Zeitraums von mehr als einem Jahr lediglich zu 22 Terminen zur Einsichtnahme in die Daten, und dies anscheinend nie gemeinsam mit dem Beschwerdeführer in der Justizvollzugsanstalt und nicht mehr nach dem 31. Oktober 2012.
  • EKMR, 15.01.1997 - 29835/96

    C.G.P. v. THE NETHERLANDS

  • EKMR, 26.06.1996 - 27245/95

    CONNOLLY v. THE UNITED KINGDOM

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren …

    Rn. 15 e) Schließlich sei das Oberlandesgericht unter Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht ausdrücklich auf das in der Rechtsbeschwerdeschrift dargestellte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019 (Az. 1586/15) eingegangen.

    Soweit der Beschwerdeführer seinen Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019 und die dortigen Ausführungen zur Frage der Relevanz von Beweismitteln als Kernvorbringen (vgl. EGMR, Urteil vom 25. Juli 2019 - 1586/15 -, NJW 2020, 3019 [3020 f. Rn. 58 f.]) verstanden wissen möchte, hat sich das Oberlandesgericht mit dieser Frage in dem angegriffenen Beschluss vom 22. Februar 2021 in einer den Anforderungen des Art. 6 Abs. 2 LV genügenden Weise auseinandergesetzt (vgl. S. 2 des Beschlussabdrucks).

    Einer expliziten Erwähnung des von dem Beschwerdeführer im Rechtsbeschwerdeverfahren angeführten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019 - 1586/15 - bedurfte es vor diesem Hintergrund nicht.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.10.2022 - VGH B 57/21

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 77 Abs 2 iVm Art 1 Abs 1 LV ) …

    Rn. 35 cc) Der Beschwerdeführer kann schließlich auch nichts aus der von ihm angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 25. Juli 2019 - 1586/15 -, juris und NJW 2020, 3019 ff.) für sich herleiten.

    Zwar setzt sich die Entscheidung in der allein vom Beschwerdeführer zitierten Passage mit einem Einsichtsrecht in vorhandene Beweismittel auseinander (vgl. EGMR, Urteil vom 25. Juli 2019 - 1586/15 -, juris Rn. 58).

    Im unmittelbaren Anschluss an diese Ausführungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte indes zugleich festgestellt, dass dem Betroffenen auferlegt werden könne, "stichhaltige Gründe" für die Offenlegung solcher Beweismittel vorzubringen (EGMR, Urteil vom 25. Juli 2019 - 1586/15 -, juris Rn. 59).

  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer …

    Rn. 30 Ein Recht der Verteidigung auf Beteiligung an der Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien gem. § 110 StPO ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019, wonach die Strafverfolgungsbehörden zur Ermöglichung eines fairen Verfahrens im Sinne von Art. 6 Abs. 1 u. 3 EMRK gehalten sind, der Verteidigung jedenfalls bei stichhaltig begründetem Antrag alle in ihren Händen befindlichen sachlichen Beweise zulasten und zugunsten des Betroffenen offenzulegen (EGMR, Urt. 1586/15 R/Deutschland v. 25.07.2019 - NJW 2020, 3019; vgl. auch die dasselbe Verfahren betreffende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2014, Beschl. 1 StR 355/13 - NStZ 2014, 347).
  • EGMR, 26.09.2023 - 15669/20

    YALÇINKAYA v. TURKEY

    The applicant stressed that the circumstances of his case had to be distinguished from others similarly involving large amounts of electronic data, such as Rook v. Germany (no. 1586/15, 25 July 2019), where the lack of full disclosure of the data in the hands of the prosecution was not found to have breached the fair trial requirements under Article 6 § 1. He claimed that unlike in that case, the evidence used against him was not collected within the framework of a judicial procedure subject to independent oversight, and was thus inherently unreliable.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige …

    Schließlich sei das Oberlandesgericht unter Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht ausdrücklich auf das in der Rechtsbeschwerdeschrift dargestellte und "möglicherweise einschlägig[e]" Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019 (Az. 1586/15) eingegangen.
  • BayObLG, 28.09.2020 - 201 ObOWi 991/20

    Standardisiertes Messverfahren, Riegel FG 21 P, Messunterlagen

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 25.07.2019 - 1586/15) steht dem nicht entgegen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem in der Rechtfertigungsschrift zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25.07.2019 (Az.: 1586/15).

    Vielmehr umfasst er das gesamte im Besitz der Behörden befindliche Material, das potentiell relevant ist, auch wenn es überhaupt nicht berücksichtigt oder als nicht relevant angesehen wird (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urt. v. 25.07.2019 - 1586/15 Rn. 58 bei juris).

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    In ihren Stellungnahmen zu den Antworten der Kommission auf die schriftlichen Fragen des Gerichts vom 12. April 2021 berufen sie sich darüber hinaus auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019, Rook/Deutschland (CE:ECHR:2019:0725JUD000158615, §§ 58 und 59).
  • VerfG Brandenburg, 11.10.2024 - VfGBbg 6/22
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 (2 BvR 1616/18) und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 25. Juli 2019 (1586/15) ließen allein den Schluss zu, dass die zur Überprüfung benötigten Beweismittel für das Verfahren vorgehalten und nicht vor Abschluss des Verfahrens gelöscht werden dürften.
  • EGMR, 30.03.2023 - 65513/14

    KLOKOV v. UKRAINE

    As the requirements of Article 6 § 3 are to be seen as particular aspects of the right to a fair trial guaranteed by Article 6 § 1, the Court will examine the complaint under both provisions taken together (see, for example, Rook v. Germany, no. 1586/15, §§ 45 and 55, 25 July 2019).
  • EGMR - 14871/20 (anhängig)

    PAÇAMAN v. TURKEY

    In view of the applicant's allegation that he could not obtain a copy of the ByLock data, was the applicant provided with a real and effective opportunity (i) to have knowledge of and comment on all digital evidence adduced or observations filed by the prosecution in that respect with the domestic courts; (ii) to review all the material evidence in the prosecution's possession for or against him; and (iii) to challenge the authenticity and reliability of the digital evidence used against him and to oppose its use as required by the principles of equality of arms and adversarial proceedings (see, for instance, Rook v. Germany, no. 1586/15, §§ 56-59, 25 July 2019)? Notably;.
  • KG, 15.05.2025 - 2 Ws 39/25

    Überlassung eines Laptops zur Akteneinsicht an Untersuchungsgefangenen

  • EGMR - 16022/20 (anhängig)

    GÜVEN v. TURKEY

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