Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17 Baul |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Art 14 Abs 3 GG, § 80 Abs 5 VwGO, § 86 VwGO, § 77 BauGB, § 116 BauGB
Baulandsache: Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Kammer für Baulandsachen; Klärung rechtserheblicher Behauptungen von Amts wegen; Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Enteignungen; Beiziehung von Verwaltungsakten im Umlegungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige …
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Rn. 4 In einem Parallelverfahren zur OZ 9 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 224 Satz 2 BauGB, § 80 Abs. 5 VwGO) hat der Kammervorsitzende nach Beiziehung der Verwaltungsakten mit Verfügung vom 11.05.2017 auf die Unvollständigkeit der Verwaltungsakten, Bedenken gegen die formelle Rechtmäßigkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses (ggf. fehlerhafte Ladung, Zusammensetzung der Anhörpersonen bei der mündlichen Verhandlung und die Bestimmtheit der von der vorzeitigen Besitzeinweisung betroffenen Flächen je Grundstück durch die Verweisung auf den Bebauungsplan) und den maßgeblichen Prüfungsumfang des Gerichtes unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.09.2016 (- 1 BvR 1335/13 , juris, NVwZ 2017, 149) hingewiesen.Vor allem ist hier rechtzeitiger Rechtsschutz geboten, der jedenfalls auch eine Gesamtabwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange erfasst (BVerfG, Kammerbeschluss, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris, NVwZ 2017, 149 m.w.N.).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Grundsätzlich ist bei der Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine summarische Prüfung verfassungsrechtlich unbedenklich; die notwendige Prüfungsintensität steigt jedoch mit der drohenden Rechtsverletzung, die bis dahin reichen kann, dass die Gerichte unter besonderen Umständen - wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen - dazu verpflichtet sein können, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).
- BGH, 04.11.2004 - III ZR 372/03
Höhe der Entschädigung bei Altlasten; Zurückweisung von Vorbringen ind er …
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gilt jedoch insbesondere die Verhandlungsmaxime und die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 04.11.2004 - III ZR 372/03, BGHZ 161, 38-48; vom 17.02.1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245-264).Die Vorschrift macht es dem Gericht zur Pflicht, die von einem der Beteiligten in das gerichtliche Verfahren eingeführte Behauptung, soweit sie rechtserheblich ist, von Amts wegen zu klären (zusammenfassend: BGH, Urteile vom 23.04.2015 - III ZR 195/14, juris, NVwZ-RR 2015, 330; vom 4.11.2004, a.a.O. und vom 7.2.1974 - III ZR 13/73, NJW 1974, 947;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 12. Auflage, 2014, Rn 2 zu § 221; Brügelmann, BauGB, Kommentar, Band 5, Loseblattsammlung, Stand Oktober 2009, Rn 7 zu § 221; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 5, Stand April 2012, Rn 9-12 zu § 221, jeweils m.w.N.).
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, dass durch die Stellung der Anträge und anschließendes Verhandeln der gesamte, bis zum Termin angefallene Akteninhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist (BGH, Urteil vom 29.04.1981 - VIII ZR 157/80, WM 1981, 798, 799), betrifft die Hauptakten, die in der Regel das gesamte Parteivorbringen enthalten, nicht dagegen Akten anderer Behörden, die nach §§ 273 Abs. 2 Nr. 2, 432 ZPO beigezogen worden sind (BGH, Urteil vom 09.06.1994 - IX ZR 125/93, BGHZ 126, 217-226). - BGH, 29.04.1981 - VIII ZR 157/80
Verpflichtung des Pächters zur Übergabe der Pachtsache in einem zu unmittelbarer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, dass durch die Stellung der Anträge und anschließendes Verhandeln der gesamte, bis zum Termin angefallene Akteninhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist (BGH, Urteil vom 29.04.1981 - VIII ZR 157/80, WM 1981, 798, 799), betrifft die Hauptakten, die in der Regel das gesamte Parteivorbringen enthalten, nicht dagegen Akten anderer Behörden, die nach §§ 273 Abs. 2 Nr. 2, 432 ZPO beigezogen worden sind (BGH, Urteil vom 09.06.1994 - IX ZR 125/93, BGHZ 126, 217-226). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Insbesondere bei Enteignungen hat die Gewährleistung effektiven Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren besondere Bedeutung (BVerfG, 17.12.2013, 1 BvR 3139/08, BVerfGE 134, 242 >299 ff; Rn 190 ff>). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gilt jedoch insbesondere die Verhandlungsmaxime und die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 04.11.2004 - III ZR 372/03, BGHZ 161, 38-48; vom 17.02.1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245-264). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ). - BGH, 23.04.2015 - III ZR 195/14
Baulandsache betreffend die Anfechtung eines gemeindlichen Umlegungsbeschlusses: …
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Die Vorschrift macht es dem Gericht zur Pflicht, die von einem der Beteiligten in das gerichtliche Verfahren eingeführte Behauptung, soweit sie rechtserheblich ist, von Amts wegen zu klären (zusammenfassend: BGH, Urteile vom 23.04.2015 - III ZR 195/14, juris, NVwZ-RR 2015, 330;… vom 4.11.2004, a.a.O. und vom 7.2.1974 - III ZR 13/73, NJW 1974, 947;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 12. Auflage, 2014, Rn 2 zu § 221; Brügelmann, BauGB, Kommentar, Band 5, Loseblattsammlung, Stand Oktober 2009, Rn 7 zu § 221; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 5, Stand April 2012, Rn 9-12 zu § 221, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05
Umfang der Enteignungsentschädigung des Pächters; Entschädigung des vom Pächter …
Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Dementsprechend findet die Pflicht der Tatsachengerichte zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Sachaufklärung bietet (BGH, Urteil vom 16.3.2006 - III ZR 129/05, NJW 2006, 1729, 1731). - BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94
Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck
- BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
Enteignungsverfahren
- OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
Kostenentscheidung: Ermessensfehler bei isolierter Kostenentscheidung in Ehe- und …
- OLG Karlsruhe, 20.03.2006 - 21 U 1/05
Streitwertbemessung: Streitwert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen …
- BGH, 22.02.1968 - III ZR 140/66
Streitwert in Baulandsachen
- BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68
Streitwert im Umlegungsverfahren
- BGH, 07.02.1974 - III ZR 13/73
Fortführung des Umlegungsverfahrens trotz Mängel des Bebauungsplanes
- LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz u. …
- BGH, 03.10.1956 - IV ZR 58/56
- OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 4/95
Pflicht des Staates, sein Verlangen in einer solchen Weise darzulegen, daß der …
- OLG Frankfurt, 05.02.2004 - 2 W 5/04
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Erstellung eines …
- OLG Bremen, 17.01.1979 - 2 W 62/78
- LG Karlsruhe, 30.10.2020 - 16 O 11/19
Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einer …
Deshalb sind in diesem Zusammenhang die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, und der Rechtsgedanke des § 98 ZPO zu berücksichtigen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 17.01.1979 - 2 W 62/78 -, juris, in OLGZ 80, 224; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 -, juris, in NJW 1995, 1844, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 W 5/04 -, juris, in OLGR 2004, 202;… Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., Rn. 24 zu § 91a m.w.H.; LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017 - 16 O 2/17 Baul -, Rn. 8 , juris).Die Vorschrift macht es dem Gericht zur Pflicht, die von einem der Beteiligten in das gerichtliche Verfahren eingeführte Behauptung, soweit sie rechtserheblich ist, von Amts wegen zu klären (zusammenfassend: BGH, Urteile vom 23.04.2015 - III ZR 195/14, juris, NVwZ-RR 2015, 330;… vom 4.11.2004, aaO. und vom 7.2.1974 - III ZR 13/73, NJW 1974, 947; LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017 aaO., Rn. 10).
Deshalb waren nach den o.g. Grundsätzen der insoweit unterliegenden Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (so die Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, u.a. LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017, aaO.).
- LG Karlsruhe, 07.07.2023 - 16 O 10/22
Substantiierung der Antragsbegründung und gerichtlicher Prüfungsumfang bei …
Substanzarmer Vortrag der Antragstellerin ist im Hinblick auf die vorgebrachten Rügen in den Grenzen einer unzulässigen Ausforschung zu würdigen (st. Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, LG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 16 O 2/17 Baul , Rn. 10 - 12, juris m.w.N.).Rn. 21 1. Der substanzarme Vortrag der Antragstellerin war nicht als "pauschaler Vortrag ins Blaue hinein" zurückzuweisen, sondern im Hinblick auf die vorgebrachten Rügen in den Grenzen einer unzulässigen Ausforschung zu würdigen (st. Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017 - 16 O 2/17 Baul , Rn. 10 - 12, juris m.w.N.).
Es ist aus Gründen wichtiger öffentlicher Interessen ständige Praxis dieser Baulandkammer, in Umlegungsverfahren die dem umstrittenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Verwaltungsakten zu Beginn des Verfahrens beizuziehen, insbesondere wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in zulässiger Weise vom Grundstückseigentümer selbst ohne Zuziehung eines Anwalts gestellt wurde (§ 222 Abs. 3 BauGB), um die vorgetragenen Tatsachen in das Verfahren "einzuordnen" und die gesetzlichen Voraussetzungen für die staatlichen Maßnahmen überprüfen (vgl. zur vorzeitigen Besitzeinweisung: LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017 a.a.O.).
- LG Karlsruhe, 13.10.2023 - 16 O 5/23
Baurecht: Verhältnis zwischen Angebotsbebauungsplan mit Gewerbegebietsausweisung …
Aus Gründen wichtiger öffentlicher Interessen ist es ständige Praxis dieser Baulandkammer, in Umlegungsverfahren die dem umstrittenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Verwaltungsakten zu Beginn des Verfahrens beizuziehen, um die vorgetragenen Tatsachen in das Verfahren "einzuordnen" und die gesetzlichen Voraussetzungen für die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen (vgl. zur vorzeitigen Besitzeinweisung: LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017 - 16 O 2/17 Baul , juris; zum Umlegungsplan: LG Karlsruhe, Urteil vom 07.07.2023, - 16 O 10/22 -, juris, mit Anmerkung Struck, jurisPR-ÖffBauR 11/2023, Anm. 6).
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