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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 16 U 119/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,31978
OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 16 U 119/92 (https://dejure.org/1993,31978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.1993 - 16 U 119/92 (https://dejure.org/1993,31978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 1993 - 16 U 119/92 (https://dejure.org/1993,31978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Leistungsstörungen beim Bezirksvertretervertrag, Krankheit des HV, Provisions- und Schadensersatzanspruch des HV, Verletzung der Abrechnungspflicht des U, Geschäftsunterlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 173/91

    Bemessungsgrundlage und Begrenzung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 16 U 119/92
    Dem HV kann ein Anspruch auf Schadensersatz für entgangenen AA zustehen, und zwar auf Grund der Vorschriften des § 280 BGB i.V.m. § 893 Abs. 1 ZPO, wenn der HV zu der an sich nach § 89 b HGB gebotenen rechnungsmäßigen Darlegung (unter Bezugnahme auf BGH, DB 93, 222) seines AA außerstande ist, nachdem es dem U in von diesem zu vertretener Weise unmöglich ist, eine ordnungsgemäße Provisionsabrechnung nach § 87 c Abs. 1 HGB sowie einen Buchauszug nach § 87 c Abs. 2 HGB zu erstellen.

    Der Anspruch auf Schadensersatz für entgangenen AA gemäß § 280 BGB i.V.m. § 893 Abs. 1 ZPO ist an den § 89 b HGB anzulehnen, jedoch mit dem wesentlichen Unterschied, dass im Rahmen der Schadensfeststellung die Möglichkeit einer Schätzung nach § 287 ZPO eröffnet ist, während der AA nach § 89 b HGB grundsätzlich die ziffernmäßige Darlegung der für die Berechnung des AA erforderlichen Berechnungsfaktoren voraussetzt (unter Bezugnahme auf BGH, DB 93, 222).

  • BGH, 09.04.1964 - VII ZR 123/62

    Provisionsanspruch des Bezirksvertreters bei vorübergehender unverschuldeter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 16 U 119/92
    Ein Bezirksvertreter hat auch im Krankheitsfall grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Provision für alle in seinem Bezirk getätigten Geschäfte hat (unter Bezugnahme auf BGH, BGHZ 41, 292, NJW 64, 1622).

    Deshalb kann es grundsätzlich keinen Unterschied machen, ob der Bezirksvertreter aus gesundheitlichen Gründen - etwa infolge Unfalls - oder wegen Unterlassens eigener Bemühungen an der Auftragserteilung in seinem Bezirk nicht mitgewirkt hat (unter Bezugnahme auf BGH, BGHZ 41, 292, NJW 64, 1622) .

  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 16 U 119/92
    Der Schadensersatzanspruch des HV für den AA ist nach § 291 BGB vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Stufenklage an zu verzinsen (unter Bezugnahme auf BGHZ 80, 269, 277).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 16 U 119/92
    Damit fehlt für eine Schätzung jede tragfähige Grundlage mit der Folge, dass sie unzulässig ist (unter Bezugnahme auf BGH, BGHZ 91, 243, 257).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 16 U 32/16

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Provisionszahlungsansprüchen …

    Voraussetzung für den Rückforderungsanspruch ist, dass der Unternehmer die Provisionen, soweit sie verdient wurden, abrechnet (vgl. Senat, Urteil vom 26. März 1993, Az.: 16 U 119/92, OLGR 1993, 197 - 200; Urteil 23. Mai 2014, Az.: I-16 U 133/13; Urteil vom 13. November 2015, Az.: I-16 U 227/14).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2015 - 16 U 227/14

    Voraussetzungen der Rückforderung nicht verdienter Provisionen bzw. …

    Voraussetzung für den Rückforderungsanspruch ist, dass der Unternehmer die Provisionen, soweit sie verdient wurden, abrechnet (Senat, Urt. v. 26.03.1993 - 16 U 119/92, OLGR 1993, 197;… Senat, Urt. v. 23.05.2014 - I-16 U 133/13 n.v.), was hier der Fall ist.
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