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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,41858
OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22 (https://dejure.org/2024,41858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2024 - 16 U 175/22 (https://dejure.org/2024,41858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - 16 U 175/22 (https://dejure.org/2024,41858)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    1004 BGB, § 823 BGB, Art 2 GG, Art 1 GG, Art 8 EMRK
    Unzulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ohne vorherige Stellungnahmemöglichkeit des Betroffenen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
    Dass sich die Beklagte den Inhalt des von ihr verbreiteten Zitats nach dem maßgeblichen Verständnis des verständigen Durchschnittslesers zu Eigen gemacht hat, d.h. sich mit diesem identifiziert und es so in den eigenen Gedankengang einfügt hat, dass es als ihre eigene Aussage erscheint bzw. um als mehr oder minder bestätigende Aussage die Richtigkeit der eigenen Darstellung zu belegen [vgl. BGH Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 226/08 - Rn. 11 mwN], so dass in dessen Wiedergabe eine eigene Äußerung der Beklagten als Zitierende liegt, erscheint fraglich, bedarf jedoch keiner abschließenden Beurteilung durch den Senat.

    Es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren, die aus Sicht des Verbreiters erwähnenswert sind [BGH Urt. v. 17.11.2009 aaO. - Rn. 13; BVerfG Beschl. v. 25.9.2009 - 1 BvR 134/03 - Rn. 58].

    Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, die Behauptung vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen [BGH Urt. v. 17.11.2009 aaO. - Rn. 13; BVerfG Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - Rn. 15; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 aaO. - Rn. 62].

  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
    Das grundsätzliche Erfordernis einer Möglichkeit zur Stellungnahme soll sicherstellen, dass der Standpunkt des von der Verdachtsberichterstattung Betroffenen in Erfahrung und gegebenenfalls zum Ausdruck gebracht wird, der Betroffene also selbst zu Wort kommen kann [BGH Urt. v. 16.11.2021 - VI ZR 1241/20 - Rn. 25].
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
    Es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren, die aus Sicht des Verbreiters erwähnenswert sind [BGH Urt. v. 17.11.2009 aaO. - Rn. 13; BVerfG Beschl. v. 25.9.2009 - 1 BvR 134/03 - Rn. 58].
  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 262/21

    Anspruch auf Unterlassung unzulässiger Verdachtsberichterstattungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
    Entgegen der Ansicht der Berufung ist die angegriffene Verdachtsberichterstattung nach den hierfür von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben [vgl. BGH Urt. v. 20.6.2023 - VI ZR 262/21 - Rn. 25 mwN] nicht zulässig.
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
    Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, die Behauptung vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen [BGH Urt. v. 17.11.2009 aaO. - Rn. 13; BVerfG Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - Rn. 15; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 aaO. - Rn. 62].
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03

    Persönlichkeitsrecht: Verhältnis zur Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
    Denn wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat überzeugend argumentiert hat, ist nicht auszuschließen, dass früheren Lesern der Berichterstattung in ihrer Ursprungsfassung der Kläger weiterhin erkennbar ist als die Person, die von der unwahren und sein Ansehen beeinträchtigenden Fremdäußerung des Zeugen A betroffen ist [zur Frage der Erkennbarkeit aufgrund Vorveröffentlichung vgl. BGH NJW 1979m 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 923 ff; OLG Ffm., NJW 2006, 619 ff; OLG Stuttgart AfP 2014, 352 ff],.
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13

    Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
    Denn wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat überzeugend argumentiert hat, ist nicht auszuschließen, dass früheren Lesern der Berichterstattung in ihrer Ursprungsfassung der Kläger weiterhin erkennbar ist als die Person, die von der unwahren und sein Ansehen beeinträchtigenden Fremdäußerung des Zeugen A betroffen ist [zur Frage der Erkennbarkeit aufgrund Vorveröffentlichung vgl. BGH NJW 1979m 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 923 ff; OLG Ffm., NJW 2006, 619 ff; OLG Stuttgart AfP 2014, 352 ff],.
  • OLG Hamburg, 06.01.1993 - 3 W 2/93

    Augenbalken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
    Denn wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat überzeugend argumentiert hat, ist nicht auszuschließen, dass früheren Lesern der Berichterstattung in ihrer Ursprungsfassung der Kläger weiterhin erkennbar ist als die Person, die von der unwahren und sein Ansehen beeinträchtigenden Fremdäußerung des Zeugen A betroffen ist [zur Frage der Erkennbarkeit aufgrund Vorveröffentlichung vgl. BGH NJW 1979m 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 923 ff; OLG Ffm., NJW 2006, 619 ff; OLG Stuttgart AfP 2014, 352 ff],.
  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    Allerdings ist mit Blick auf die Wiedergabe von Drittaussagen grundsätzlich anerkannt, dass derjenige, der sich eine Drittäußerung nicht nach den bereits dargestellten Grundsätzen zu eigen macht, sondern diese lediglich verbreitet, sich hierbei zunächst auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG berufen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, Rn. 13; BGH…, Urteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, Rn. 18; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 16 W 57/16, Rn. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Februar 2024 - 16 U 175/22, Rn. 44; KG Berlin…, Urteil vom 07. Oktober 2024 - 10 U 45/23, Rn. 45, jew. zit. nach juris).
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