Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
Prüfpflichten des Hostproviders
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB analog § 1004 Abs. 1 S. 2
Umfang der Prüfpflichten eines Hostproviders zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer (hier: Werbung für Produkte der Gewichtsabnahme)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Social-Media - Prüfpflichten eines Hostproviders
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Deepfakes und Prüfpflichten: Verantwortung von Hostprovidern verschärft
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Deep-Fake-Werbevideo mit Prominenten - Eine Social-Media-Plattform muss (erst) nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auch (nur) sinngleiche Inhalte sperren
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Sperrpflicht für sinngleichen Social Media Content
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Prüf- und Löschpflichten von Hostprovidern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Facebook - und seine Prüfpflichten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vermeintliche Werbung: Meta muss Deepfake-Video löschen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Social-Media: Zu den Prüfpflichten eines Hostproviders
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Social-Media: Zu den Prüfpflichten eines Hostproviders
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Prüfpflichten eines Hostproviders
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Prüfpflichten eines Hostproviders (hier: Meta)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.11.2024 - 3 O 393/24
- OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Unter Übertragung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall sind als sinngleich zunächst die Konstellation anzusehen, in denen Beiträge zu den jeweiligen Posts gemäß dem Schreiben des Antragstellers vom 08.07.2024 (Anlage Ast. 1), der Abmahnungen des Antragstellers vom 15.07.2024 und 26.07.2024 (Anlage Ast. 7) oder der einstweiligen Verfügung der 3. Zivilkammer vom 19.08.2024 (Anlage Ast. 8) in Bild und Text identisch, aber abweichend gestaltet sind (z.B. in Auflösung, Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfilter, Einfassung mit Rahmen/Balken) oder bei bloßer Änderung typografischer Zeichen (z.B. Tippfehler, Hinzufügung oder Weglassung von Satz- oder Leerzeichen) oder bei Hinzufügung zusätzlicher sprachlicher oder grafischer Elemente oder beim Versehen mit zusätzlichen Kommentaren bzw. einer Bildüber- bzw. unterschrift (sog. Caption), wenn hierdurch aber der jeweils in Rede stehende Eindruck bestehen bleibt (vgl. Urteil des Senats vom 25.01.2024, Az. 16 U 65/22 - Künast-Meme; GRUR 2024, 1827, Rn. 50 ff.).In Bezug auf die hier demnach gegebene identische, oder jedenfalls nahezu identische, Wiedergabe des Videos 1 in Wort und Bild unter dem Link https://www.(plattform1).com/... bei voneinander abweichender Überschrift über dem Video wurden unter Zugrundelegung der Senatsrechtsprechung in der Sache "Künast-Meme" (Az. 16 U 65/22 , MMR 2024, 334) Prüfpflichten der Antragsgegnerin schon aufgrund der Abmahnung vom 01.10.2024 (Anlage Ast.11) ausgelöst.
Vielmehr wird der Antragsgegnerin nur die Beurteilung auferlegt, ob die Unterschiede auf Grund der abweichenden Gestaltung durch Zusätze oder weitere Elemente gegenüber dem Video 1 nach dem Verständnis eines Durchschnittsrezipienten bewirken, dass nicht mehr der das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers verletzende Eindruck besteht, es handele sich um eine Bewerbung des Abnehmprodukts durch diesen (so auch Senat, MMR 2024, 334, Rn. 53 - Künast-Meme).
Auch dort muss durch den Unterlassungsschuldner und im Anschluss gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren geprüft werden, ob eine geänderte Textgestaltung zu einer Beseitigung des untersagten Eindrucks führt (so auch Senat, MMR 2024, 334, Rn. 55 - Künast-Meme).
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; BGH, GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2008, 702, Rn. 50 - Internetversteigerung III, BGH, GRUR 2016, 855, Rn. 22 - jameda.de m.w.N.).Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; BGH, GRUR 2016, 855, Rn. 23 - jameda.de m.w.N.).
Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; BGH, GRUR 2016, 855, Rn. 24 - jameda.de m.w.N.).
6 Abs. 4 DSA lässt - ebenso wie zuvor schon Art. 14 Abs. 3 E-Commerce-RL - die Möglichkeit unberührt, dass eine Justizbehörde nach dem Rechtssystem eines Mitgliedstaats vom Diensteanbieter verlangt, eine Zuwiderhandlung abzustellen oder zu verhindern (vgl. BGH, MMR 2016, 418, Rn. 20 - www.jameda.de).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (…vgl. BGH, GRUR 2016, 104, Rn. 34 - Artikel auf Internetportal "recht§billig"; BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag, m.w.N.).Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; BGH, GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung I;… BGH, GRUR 2008, 702, Rn. 50 - Internetversteigerung III, BGH, GRUR 2016, 855, Rn. 22 - jameda.de m.w.N.).
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag;… BGH, GRUR 2016, 855, Rn. 23 - jameda.de m.w.N.).
Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag;… BGH, GRUR 2016, 855, Rn. 24 - jameda.de m.w.N.).
- EuGH, 03.10.2019 - C-18/18
Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Diesbezüglich ist anerkannt, dass nach der § 7 TMG zugrunde liegenden E-CommerceRL nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats selbst dann insbesondere gerichtliche Anordnungen an einen Hosting-Anbieter ergehen können, wenn dieser eine der in Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie angeführten alternativen Voraussetzungen erfüllt, also selbst nicht als verantwortlich anzusehen ist (vgl. EuGH, MMR 2019, 798, Rn. 25 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland;… OLG Frankfurt, MMR 2024, 875, Rn. 64 f.).Der EuGH ist in dem Urteil vom 03.10.2019 (MMR 2019, 798) im Rahmen der Auslegung von Art. 15 Abs. 1 RL 2000/31/EG der Empfehlung des Generalanwaltes in seinen Schlussanträgen (…Rn. 45 ff.) gefolgt, die für die Kerntheorie maßgebliche Rechtsprechung L'Oréal/eBay (vgl. EuGH MMR 2011, 596) auf das Äußerungsrecht zu übertragen, und hat gebilligt, dem Hosting-Anbieter auch eine Verpflichtung zur.
Diese umfassen im Einklang mit dem genannten Urteil des EuGH in der Sache Glawischnig-Piesczek (GRUR 2019, 1208) die beanstandete Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Unterschieben der Bewerbung eines Produktes zur Gewichtsabnahme), den Namen der hiervon betroffenen Person sowie die Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt und damit das Charakteristische der konkreten Verletzungsform, nämlich den durch das Video 1 durch Verwendung des Namens, der Stimme und des Bildnisses des Antragstellers in seiner konkreten Ausgestaltung vermittelten Eindruck, dieser habe sich tatsächlich so geäußert wie unter dem dort angegebenen Link und in dem dem dortigen Schreiben als Anlage 3 beigefügten Transkript ersichtlich.
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH, GRUR 2016, 104, Rn. 34 - Artikel auf Internetportal "recht§billig"; BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag, m.w.N.).Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist dabei rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. z.B. BGH, NJW 2016, 56).
- OLG Nürnberg, 23.07.2024 - 3 U 2469/23
Plattformbetreiber wie YouTube haften auch nach Art. 6 Abs.1 Digital Services Act …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Auch nach Art. 6 DSA muss somit ein Anlass für den Diensteanbieter bestehen, einen Inhalt auf seine Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen (so auch OLG Nürnberg, MMR 2025, 147, Rn. 19 ff.).Materiell fußen derartige Anordnungen im deutschen Recht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf den Grundsätzen der Haftung als mittelbare Störer gem. § 1004 BGB analog (…BeckOK IT-Recht, a.a.O., Art. 6, Rn. 64; vgl. zum Vorstehenden im Ganzen auch OLG Nürnberg, MMR 2025, 147, Rn. 24 ff.).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt sowohl vor unrichtigen, verfälschten als auch entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfGE 34, 269, 282 f. - Soraya; BVerfGE 54, 148, 154 f. - Eppler; BVerfGE 54, 208, 217 - Böll/Walden). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt sowohl vor unrichtigen, verfälschten als auch entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfGE 34, 269, 282 f. - Soraya; BVerfGE 54, 148, 154 f. - Eppler; BVerfGE 54, 208, 217 - Böll/Walden). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt sowohl vor unrichtigen, verfälschten als auch entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfGE 34, 269, 282 f. - Soraya; BVerfGE 54, 148, 154 f. - Eppler; BVerfGE 54, 208, 217 - Böll/Walden). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGH, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; BGH, GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung I;… BGH, GRUR 2008, 702, Rn. 50 - Internetversteigerung III, BGH, GRUR 2016, 855, Rn. 22 - jameda.de m.w.N.). - BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
- EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 U 154/22
Haftung des Plattformbetreibers
- LG Frankfurt/Main, 29.11.2024 - 3 O 393/24
- LG München I, 28.05.2026 - 26 O 869/26
Suchmaschinenbetreiber Google haftet für falsche Aussagen in KI-generierten …
Diese nationalrechtlichen Regelungen werden auch nicht durch die Regelungen in Art. 6, 16 ff. der DSA verdrängt, weil es sich insoweit nur um Haftungsprivilegierungen im Anwendungsbereich der DSA handelt und zudem Art. 6 Abs. 4 DSA - wie zuvor auch bereits Art. 14 Abs. 3 der E-Commerce-Richtlinie - die Möglichkeit unberührt lässt, dass eine Justizbehörde nach dem Rechtssystem eines Mitgliedstaats von einem Diensteanbieter verlangt, eine Zuwiderhandlung abzustellen oder zu verhindern, und dies gerade und vor allem zivilrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche erfasst (OLG Frankfurt v. 04.03.2025 - Az. 16 W 10/25 - Rz. 13 f. m.w.N.). - LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25
Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …
Rn. 409 Unabhängig davon, ob die Vorschrift überhaupt auf Unterlassungsansprüche anwendbar ist (siehe OLG Frankfurt 04.03.2025, 16 W 10/25 Rn. 13 f.;… LG München I 28.05.2026, 26 O 869/26 Rn. 28), beschränkt die Regelung des Art. 6 DSA die Haftung von Vermittlungsdiensten, die Informationen speichern, die von Nutzern bereitgestellt werden. - LG Frankfurt/Main, 16.09.2026 - 6 O 234/25
Haftung für Fake-Profile
Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf sinngleiche Inhalte (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1208 - Glawischnig-Piesczek; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 04.03.2025 - 16 W 10/25 , GRUR-RS 2025, 3551 Rn. 26 - Unterlassungsanspruch gegen Plattformbetreiber wegen Deep-Fake Videos).
- OLG München, 20.01.2026 - 18 U 2360/25
Fake-Profile, Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am eigenen Bild, …
und dem 06.05.2025 getan hat (…Schriftsätze Verfügungsbeklagtenvertreter vom 12.05.2025, S. 5 = Bl. 30 LG-Akte …und vom 30.09.2025, S. 4 = Bl. 11 OLG-Band), hat sie ihre Pflicht gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSA verletzt; somit ändert auch das Haftungsprivileg des Art. 6 Abs. 1 DSA nichts an der Haftung der Verfügungsbeklagten als mittelbare Störerin (vgl. auch LGU, S. 12 f. unter Ziffer 2.3. m.w.N; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.03.2025 - 16 W 10/25, MMR 2025, 898, 901, Rn. 37).Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (vgl. BGH…, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 - "Hotelbewertungsportal", NJW 2022, 3072, 3074, Rn. 27 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 05.02.2015 - I ZR 240/12 - "Kinderhochstühle im Internet III", juris Rn. 51 m.w.N. [zur Vorgängerregelung in Art. 15 Abs. 1 E-Commerce-RL]; siehe dazu auch EuGH…, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18 - Glawischnig-Piesczek//Facebook Ireland Ltd., juris Rn. 32 ff.; EuGH…, Urteil vom 12.07.2011 - C-324/09 - L'Oreal/eBay, juris Rn. 119 und 141 - 144; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.03.2025 - 16 W 10/25, GRUR-RS 2025, 3551, Rn. 26 ff. m.w.N.;… OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.01.2024 - 16 U 65/22, juris Rn. 52;… BeckOK InfoMedienR/Radtke, 50. Ed., Art. 6 DSA, Rn. 75 ff. m.w.N.).
- OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25
Hostprovider muss Beiträge von Nutzern nur auf konkreten Hinweis hin auf …
Rn. 7 Sollte es darauf ankommen, ergäbe sich aus den vorstehenden Ausführungen, dass die Haftung der Antragsgegnerin auch nach Art. 6 Abs. 1 DSA ausgeschlossen wäre, denn durch die pauschale Beanstandung der Antragstellerin hat die Antragsgegnerin noch keine hinreichende Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangt (gegen eine Anwendbarkeit des Art. 6 DSA auf zivilrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche allerdings OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. März 2025 - 16 W 10/25, AfP 2025, 133, 135; OLG Nürnberg…, Urteil vom 23. Juli 2024 - 3 U 2469/23, MMR 2025, 147 Rn. 27). - LG Berlin II, 10.03.2026 - 27 O 54/26
Zulässigkeit mehrerer Äußerungen eines Influencers und Unternehmers im Internet
Dabei ist für das Äußerungsrecht anerkannt, dass die erforderliche Bestimmtheit im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO durch die Bezugnahme auf eine konkrete Äußerung und eine konkrete Verletzungsform hergestellt wird (st. Rspr., vgl. nur OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.03.2025 - 16 W 10/25, GRUR-RS 2025, 3551 Rn. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".