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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 06.02.2023

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,59430
OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23 (https://dejure.org/2023,59430)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2023 - 16 W 8/23 (https://dejure.org/2023,59430)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2023 - 16 W 8/23 (https://dejure.org/2023,59430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 24.11.2020 - C-59/19

    Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
    Rn. 31 Die Frage, ob eine unter Vertragspartnern erhobene Klage als vertraglich im Sinne von Art. 7 Nr. 1 EuGVVO oder als deliktisch im Sinne von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO einzustufen ist, richtet sich dabei nicht nach nationalem Recht, sondern ist autonom unter Berücksichtigung der Systematik und der Ziele der EuGVVO zu entscheiden (…EuGH, Urteile vom 13. März 2014 - C-548/12 - Brogsitter, juris, Rn. 18, und vom 24. November 2020 - C-59/19 - Wikingerhof, juris, Rn. 25).

    Beruft sich die klagende Partei - wie hier die Antragstellerin - auf Art. 7 EuGVVO, hat das angerufene Gericht zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche - unabhängig von ihrer Einordnung nach nationalem Recht - im Sinne der EuGVVO vertraglicher Art sind oder eine unerlaubte Handlung oder eine einer unerlaubten Handlung gleichgestellte Handlung zum Gegenstand haben (EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19 - Wikingerhof, juris, Rn. 30).

    Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der der Senat folgt und die der Gerichtshof in der Entscheidung Brogsitter (EuGH…, Urteil vom 13. März 2014 - C-548/12, juris, Rn. 26 f.) begründet und in der Entscheidung Wikingerhof fortgeführt hat, hat eine Klage "einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag im Sinne von Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1215/2012 zum Gegenstand, wenn eine Auslegung des Vertrags zwischen dem Kläger und dem Beklagten unerlässlich erscheint, um zu klären, ob das Verhalten, das der Kläger dem Beklagten vorwirft, rechtmäßig oder vielmehr widerrechtlich ist" (EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19 - Wikingerhof, juris, Rn. 32).

    Das soll unter anderem der Fall sein bei einer Klage, die auf den Bestimmungen eines Vertrags oder auf Rechtsvorschriften beruht, die aufgrund dieses Vertrags anwendbar sind (EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19 - Wikingerhof, juris, Rn. 32).

    Rn. 33 Wenn sich der Kläger in seiner Klageschrift hingegen (1.) auf einen Verstoß gegen eine gesetzliche Verpflichtung beruft und (2.) es nicht unerlässlich erscheint, den Inhalt des mit dem Beklagten geschlossenen Vertrags zu prüfen, um zu beurteilen, ob das diesem vorgeworfene Verhalten rechtmäßig oder rechtswidrig ist, weil die Verpflichtung des Beklagten unabhängig von diesem Vertrag besteht, so ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Gegenstand der Klage eine unerlaubte oder eine dieser gleichgestellte Handlung im Sinne des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19 - Wikingerhof, juris, Rn. 33).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-548/12

    Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
    Rn. 31 Die Frage, ob eine unter Vertragspartnern erhobene Klage als vertraglich im Sinne von Art. 7 Nr. 1 EuGVVO oder als deliktisch im Sinne von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO einzustufen ist, richtet sich dabei nicht nach nationalem Recht, sondern ist autonom unter Berücksichtigung der Systematik und der Ziele der EuGVVO zu entscheiden (EuGH, Urteile vom 13. März 2014 - C-548/12 - Brogsitter, juris, Rn. 18, …und vom 24. November 2020 - C-59/19 - Wikingerhof, juris, Rn. 25).

    Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der der Senat folgt und die der Gerichtshof in der Entscheidung Brogsitter (EuGH, Urteil vom 13. März 2014 - C-548/12, juris, Rn. 26 f.) begründet und in der Entscheidung Wikingerhof fortgeführt hat, hat eine Klage "einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag im Sinne von Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1215/2012 zum Gegenstand, wenn eine Auslegung des Vertrags zwischen dem Kläger und dem Beklagten unerlässlich erscheint, um zu klären, ob das Verhalten, das der Kläger dem Beklagten vorwirft, rechtmäßig oder vielmehr widerrechtlich ist" (EuGH…, Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19 - Wikingerhof, juris, Rn. 32).

  • EuGH, 17.11.1998 - C-391/95

    Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist für Art. 35 EuGVVO aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorgängernorm jedoch anerkannt, dass "zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahmen und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaats des angerufenen Gerichts eine reale Verknüpfung" (so EuGH, Urteile vom 17. November 1998 - C-391/95, juris, Rn. 40 und 48, …und vom 6. Oktober 2021 - C-581/20, juris, Rn. 52) bestehen muss (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2022 - 15 W 18/22, juris, Rn. 15).

    Aus diesem Grund fordert der Europäische Gerichtshof etwa bei vorläufig angeordneter Zahlung, dass für den Fall einer gegenteiligen Entscheidung in der Hauptsache die Rückzahlung des geleisteten Betrags gewährleistet sein muss (siehe EuGH, Urteil vom 17. November 1998 - C-391/95, juris, Rn. 47 f.).

  • OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22

    Sperrung des Verlagskontos - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist für Art. 35 EuGVVO aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorgängernorm jedoch anerkannt, dass "zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahmen und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaats des angerufenen Gerichts eine reale Verknüpfung" (…so EuGH, Urteile vom 17. November 1998 - C-391/95, juris, Rn. 40 und 48, …und vom 6. Oktober 2021 - C-581/20, juris, Rn. 52) bestehen muss (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2022 - 15 W 18/22, juris, Rn. 15).

    Dass sich das geforderte Unterlassen faktisch auch in Deutschland auswirken würde, weil das Business-Konto auch von hier aus abrufbar ist, reicht für die geforderte reale Verknüpfung nicht aus (siehe OLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2022 - 15 W 18/22, juris, Rn. 22, unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2021 - I-20 U 269/20, n.v.).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 20 U 269/20
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
    Dass sich das geforderte Unterlassen faktisch auch in Deutschland auswirken würde, weil das Business-Konto auch von hier aus abrufbar ist, reicht für die geforderte reale Verknüpfung nicht aus (siehe OLG Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2022 - 15 W 18/22, juris, Rn. 22, unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2021 - I-20 U 269/20, n.v.).

    Dass es theoretisch denkbar wäre, einen möglichen Schadensersatzanspruch durch Sicherheitsleistung abzusichern, vermag das nicht aufzuwiegen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2021 - I-20 U 269/20, n.v.).

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
    Auch die von der Antragstellerin thematisierte Frage, ob und wie sie von der Antragsgegnerin im Kontext der Sperre hätte angehört werden müssen, ist in Anknüpfung an die vertragliche Vereinbarung der Parteien zu beantworten (siehe zur Kontrolle von Nutzungsbedingungen auch unter dem Blickwinkel verfahrensbezogener Anforderungen BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20, juris, Rn. 64 ff. und 101 ff.).
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21

    Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
    Bei Dienstleistungsverträgen, bei denen die vom Dienstleistungsunternehmen eingeräumte Nutzungsmöglichkeit des Social-Media-Kanals wie bei A. im Rahmen des Internets oder mobiler Apps besteht und bei denen sich die Mitwirkung des Vertragspartners im Wesentlichen auf den Abruf der Nutzungsmöglichkeit des Social-Media-Kanals beschränkt, ist der Erfüllungsort am Sitz des Dienstleisters (OLG Hamburg, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 9 W 28/22, n.v.; OLG Köln, Beschluss vom 11. März 2021 - I-15 W 10/21, juris, Rn. 42;… Gottwald, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 31;… vgl. auch Dörner, in: Saenger, ZPO, 9. Aufl., Art. 7 EuGVVO Rn. 21: es kommt auf den Tätigkeitsschwerpunkt, nicht den Ort etwaigen Erfolgseintritts an;… Pfeiffer, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 14. Aufl., Art. 7 Brüssel Ia-VO Rn. 9; Hornkuhl, IPRax 2022, 469, 473 f.).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-581/20

    TOTO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist für Art. 35 EuGVVO aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorgängernorm jedoch anerkannt, dass "zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahmen und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaats des angerufenen Gerichts eine reale Verknüpfung" (…so EuGH, Urteile vom 17. November 1998 - C-391/95, juris, Rn. 40 und 48, und vom 6. Oktober 2021 - C-581/20, juris, Rn. 52) bestehen muss (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2022 - 15 W 18/22, juris, Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 05.06.2026 - 15 W 13/26

    Internationale Gerichtsstandsklausel für Instagram

    Rn. 34 Auf die Frage, ob vorliegend das nach der Rechtsprechung des EuGH für Art. 35 Brüssel Ia-VO erforderliche ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der "realen Verknüpfung" zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahme und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaates des angerufenen Gerichts erfüllt ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.03.2023 - I-16 W 8/23, vorgelegt als Anlage AG 2, dort unter Ziffer 11.1.b), unter Berufung auf OLG Hamburg, Beschl. v. 04.04.2022 - 15 W 18/22 , GRUR-RS 2022, 6932, Rn. 15ff.), kommt es damit vorliegend bereits nicht mehr an.
  • LG Lübeck, 05.10.2023 - 15 O 218/23

    Gerichtsstand bei Klage von Gewerbetreibendem gegen Social-Media-Dienst wegen …

    Dass sich die geforderte Leistung bzw. das erforderte Unterlassen auch faktisch in Deutschland auswirken würde, weil die Accounts der Verfügungsklägerin auch von hier aus abrufbar sind, reicht für die geforderte realte Verknüpfung nicht aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2023 - I-16 W 8/23).

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um eine Klage handelt, die auf den Bestimmungen eines Vertrages oder auf Rechtsvorschriften beruht, die aufgrund dieses Vertrages anwendbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2023 - I-16 W 8/23).

    Die hier relevante Nutzungsmöglichkeit der Internetplattform muss am Sitz des Dienstleisters, vorliegend also in …, erfüllt werden, da von hier aus die technische Steuerung stattfindet (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2021 - I-15 W 10/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2023 - I-16 W 8/23).

  • KG, 04.03.2026 - U 2/25

    Kündigung Online-Plattform - Kündigung des Vertragsverhältnisses und …

    Für die entsprechende Beurteilung ist eine Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages nicht ohne weiteres unerlässlich, so dass sich die internationale Zuständigkeit nicht zwingend nach Art. 7 Nr. 1 Brüssel Ia-Verordnung (Gerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsortes) richtet (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 2025 - VI-U (Kart) 5/24 - Filmwerkstatt; Abgrenzung OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. August 2025 - 3 W 1224/25 Kart; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2023 - I-16 W 8/23; OLG München, Beschluss vom 21. August 2024 - 14 W 1324/24e; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. Juli 2025 - 16 U 9/25).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2025 - 16 U 127/24

    Inhaber auch gewerblich genutzten Social-Media-Accounts nicht Verbraucher nach …

    Beim zwischen den Parteien bestehenden Dienstleistungsvertrag über die Nutzung der Social Media-Plattform der Beklagten liegt der Erfüllungsort für die Dienstleistung der Beklagten (die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit ihrer Plattform) am Sitz der Dienstleisterin als demjenigen Ort, an dem die geschäftliche und technische Kontrolle über die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen ausgeübt wird (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.03.2023 - I-16 W 8/23, Anlage B 7, 0LG Köln, Beschluss v. 11.03.2021- I-15 W 10/21 Rn. 41 f. - zitiert nach juris;… LG Lübeck, GRUR-RS 2023, 34167 Rn. 28;… Gottwald, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2025 - 16 U 127/14

    Inhaber auch gewerblich genutzten Social-Media-Accounts nicht Verbraucher nach …

    Beim zwischen den Parteien bestehenden Dienstleistungsvertrag über die Nutzung der Social Media-Plattform der Beklagten liegt der Erfüllungsort für die Dienstleistung der Beklagten (die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit ihrer Plattform) am Sitz der Dienstleisterin als demjenigen Ort, an dem die geschäftliche und technische Kontrolle über die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen ausgeübt wird (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.03.2023 - I-16 W 8/23, Anlage B 7, 0LG Köln, Beschluss v. 11.03.2021- I-15 W 10/21 Rn. 41 f. - zitiert nach juris;… LG Lübeck, GRUR-RS 2023, 34167 Rn. 28;… Gottwald, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 31).
  • LG Limburg, 09.08.2024 - 4 O 166/23
    Wegen der insoweit einschlägigen Rechtslage verweist die Kammer auf die überzeugenden und von ihr geteilten rechtlichen Ausführungen in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24.03.2023, I-16 W 8/23 (Anlage B11, Bl 273 bis 285 d.A.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6164
OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23 (https://dejure.org/2023,6164)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2023 - 16 W 8/23 (https://dejure.org/2023,6164)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2023 - 16 W 8/23 (https://dejure.org/2023,6164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 36 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 41 Nr 1 ZPO, § 41 Nr 4 ZPO, § 42 Abs 1 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Befangenheit bei Mitgliedschaft im selben Spruchkörper eines Kollegialgerichts wie eine Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Richter als Partei am Rechtsstreit beteiligt: Gesamter Spruchkörper befangen!

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 29.06.1977 - 1 W 43/77
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23
    Das gilt auch dann, wenn das Mitglied des Spruchkörpers nicht persönlich, sondern als Organ einer Gesellschaft am Rechtsstreit beteiligt ist (…OLG Celle a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 1977, 1 W 43/77, juris).

    Entscheidend ist die Zugehörigkeit zu demselben Spruchkörper und die daraus erwachsene beiderseitige Aufgabe der offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, in der Vergangenheit und auch für die Zukunft (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 1977 - 1 W 43/77, juris Rn. 5).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06

    Richterablehnung: Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden wegen der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23
    Dies steht im Einklang mit der nahezu einhelligen Auffassung in der veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. außer der vorstehend zitierten Entscheidung des OLG Hamm: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 26. März 2020 - 1 AR 57/19, juris Rn. 12;… OLG Celle a. a. O., Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 14 W 3/06, MDR 2006, 1185, sowie OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Dezember 1966 - 5 W 77/66, NJW 1967, 1864).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 1 AR 57/19

    Geschäftsführer einer Prozesspartei ist Handelsrichter: Gesamte Kammer befangen!

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23
    Dies steht im Einklang mit der nahezu einhelligen Auffassung in der veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. außer der vorstehend zitierten Entscheidung des OLG Hamm: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. März 2020 - 1 AR 57/19, juris Rn. 12;… OLG Celle a. a. O., Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 14 W 3/06, MDR 2006, 1185, sowie OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Dezember 1966 - 5 W 77/66, NJW 1967, 1864).
  • OLG Celle, 17.03.2009 - 9 W 20/09
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23
    Die enge Zusammenarbeit von Richterinnen und Richtern in einem Kollegialgericht führt regelmäßig zu einer persönlichen Beziehung zwischen ihnen, die ihre Unbefangenheit in Frage stellt, wenn eine oder einer von ihnen selbst als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - BeckRS 1957, 31386450; OLG Celle, Beschluss vom 17. März 2009, 9 W 20/09, juris Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 01.12.1987 - 1 W 63/87

    Vorsitzender Richter; Kammer für Handelssachen; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23
    Soweit der 1. Zivilsenat des OLG Schleswig dies in einem Beschluss vom 1. Dezember 1987 (1 W 63 und 88/87, MDR 1988, 236, nach der Anmerkung der Schriftleitung: von der sonst allgemein vertretenen Ansicht abweichend) anders beurteilt hat, folgt der Senat dem nicht.
  • BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23
    Die enge Zusammenarbeit von Richterinnen und Richtern in einem Kollegialgericht führt regelmäßig zu einer persönlichen Beziehung zwischen ihnen, die ihre Unbefangenheit in Frage stellt, wenn eine oder einer von ihnen selbst als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - BeckRS 1957, 31386450; OLG Celle…, Beschluss vom 17. März 2009, 9 W 20/09, juris Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 08.12.1966 - 5 W 77/66
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23
    Dies steht im Einklang mit der nahezu einhelligen Auffassung in der veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. außer der vorstehend zitierten Entscheidung des OLG Hamm: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 26. März 2020 - 1 AR 57/19, juris Rn. 12;… OLG Celle a. a. O., Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 14 W 3/06, MDR 2006, 1185, sowie OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Dezember 1966 - 5 W 77/66, NJW 1967, 1864).
  • LG Düsseldorf, 18.04.2024 - 14d O 1/23

    Facebook-Sperre eines Nutzerkontos ohne Begründung oder Anhörung ist …

    Auch soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in der von der Beklagten zitierten Entscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2023, Az. I-16 W 8/23 , vorgelegt als Anlage B 1) für Fälle, in denen keine Verbrauchereigenschaft gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. c) , Art. 18 Abs. 1 EuGVVO vorliegt, eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für deliktische Ansprüche auf Grundlage von Art. 7 Abs. 2 EuGVVO ablehnt, ist diese Rechtsprechung nach Auffassung der Kammer nicht auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar.
  • OLG Schleswig, 18.02.2026 - 16 W 12/26

    Besorgnis der Befangenheit bei gelegentlicher spruchkörperübergreifender …

    Die mögliche gelegentliche Tätigkeit in einem Spruchkörper aufgrund einer Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan begründet kein derart enges Kollegialitätsverhältnis zwischen dem Vertreter und den Kammermitgliedern, aus dem sich ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine Besorgnis der Befangenheit ableiten ließe (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 6. Februar 2023 - 16 W 8/23 ).

    Die ist insbesondere bei der Zugehörigkeit der Richterinnen und Richter zum selben Spruchkörper der Fall und zwar auch, wenn es sich um Handelsrichterinnen und Handelsrichter handelt (Senat, Beschluss vom 6. Februar 2023 - 16 W 8/23 , juris Rn. 8 ).

    Rn. 13 Dementsprechend ergibt sich auch aus der Verfügung vom 4. Dezember 2025 (Bl. 9 eLGA) und der dienstlichen Stellungnahme vom 2. Februar 2026 (Bl. 54 eLGA) des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I, wonach er vor knapp drei Jahren im Frühjahr 2023 Verhandlungen in der Kammer für Handelssachen II mit deren Handelsrichtern geführt habe, kein hinreichender Anknüpfungspunkt für ein Näheverhältnis, das mit dem vom Senat bereits entschiedenen Fall, zweier im Hinblick auf die Handelsrichterinnen und Handelsrichter personenidentisch besetzter Kammern für Handelssachen vergleichbar wäre (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 6. Februar 2023 - 16 W 8/23 , juris Rn. 8 ).

  • OLG Brandenburg, 27.05.2026 - 1 W 8/26

    Begründung des Ablehnungsgesuchs bzgl. des Vorsitzenden sowie der Handelsrichter …

    Das gilt auch dann, wenn jener Richter nicht persönlich, sondern als Organ einer Gesellschaft am Rechtsstreit beteiligt ist oder war (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.02.2023 - 16 W 8/23, juris Rn. 8; OLG Celle…, Beschluss vom 17.03.2009 - 9 W 20/09, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2026 - 21 W 24/25

    Besorgnis der Befangenheit; Näheverhältnis zum als befangen abgelehnten …

    Ein solches enges und vertrautes Kollegialitätsverhältnis wird etwa durch die enge Zusammenarbeit von Richterinnen und Richtern in einem Spruchkörper begründet, nicht jedoch allein durch die Tätigkeit am selben (jedenfalls größeren) Gericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 04.07.1957 - IV ARZ 5/57, BeckRS 1957, 31386450;… vom 08.01.2020 - III ZR 160/19, juris Rn. 7; OLG Celle…, Beschluss vom 17.03.2009 - 9 W 20/09, juris Rn. 4; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.02.2023 - 16 W 8/23, juris Rn. 8;… BeckOGK-ZPO/Gräbener, § 42 Rn. 37, Stand: 15.01.2026;… MünchKomm-ZPO/Stackmann, 7. Aufl., § 42 Rn. 18;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 42 Rn. 12a).
  • OLG Schleswig, 27.03.2023 - 2 AR 4/23

    Bestimmung eines Gerichts bei erfolgreicher Ablehnung der Handelsrichter …

    Mit Beschluss vom 06.02.2023 - 16 W 8/23 - hat der 16. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Selbstablehnungen der beiden Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen des Landgerichts Flensburg sowie das gegen sämtliche Handelsrichter dieser Kammern gerichtete Ablehnungsgesuch für begründet erklärt und das Verfahren dem 2. Zivilsenat zur Zuständigkeitsbestimmung vorgelegt.

    Das an sich zuständige Landgericht Flensburg ist im vorliegenden Fall an einer Ausübung des Richteramtes rechtlich verhindert (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), weil alle Handelsrichter beider Kammern für Handelssachen - mit Ausnahme der Geschäftsführerin der Klägerin, die bereits gemäß nach § 41 ZPO von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen ist - erfolgreich abgelehnt wurden (vgl. den Beschluss des 16. Zivilsenates vom 06.02.2023 - 16 W 8/23).

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2024 - 9 TaBVHa 41/24

    Selbstablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit wegen …

    Die enge Zusammenarbeit von Richterinnen und Richter in einem Kollegialgericht führt regelmäßig zu einer persönlichen Beziehung zwischen ihnen, die ihre Unbefangenheit in Frage stellt, wenn eine oder einer von ihnen selbst als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist (OLG Schleswig vom 06.02.2023 - 16 W 8/23 Rd-Nr. 8; OLG Celle vom 17.03.2009 - 9 W 20/09 Rd-Nr. 4; LAG Nds. vom 18.01.2022 - 9 SHa 1187/21).

    Entscheidend ist die Zugehörigkeit zu demselben Spruchkörper und die daraus erwachsene beiderseitige Aufgabe der offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, in der Vergangenheit und auch für die Zukunft (OLG Schleswig vom 06.02.2023 a.a.O. Rd-Nr. 8 m.w.N;… LAG Nds. vom 18.01.2022 a.a.O., m.w.N.).

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