Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4348
OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02 (https://dejure.org/2002,4348)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2002 - 16 Wx 84/02 (https://dejure.org/2002,4348)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 16 Wx 84/02 (https://dejure.org/2002,4348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 26 27
    Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentumsgesetz; Wohnanlage; Umlage der Verwaltervergütung; Verwaltungskosten; Eigentümerversammlung; Beschluß der Eigentümerversammlung; Teilungsanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 615
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
    In der Eigentümerversammlung vom 27.3.2001 wurde nach Vorlage der Jahresabrechnung 2000, die die Verwaltervergütung unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung vom 20.9.2000 ( NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518) nunmehr wieder entsprechend der Regelung in der Teilungserklärung im Verhältnis der Wohnflächen umlegt, zum TOP 3 mit Mehrheit beschlossen (Bl. 68 GA): "Die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt die von Verwaltung vorgelegte und vom Verwaltungsbeirat geprüfte Verwaltungsabrechnung 2000 einschließlich der sich hieraus ergebenden Einzelabrechnungen mit der Maßgabe, dass die Verwaltung aufgefordert wird, eine neue Verwaltungsabrechnung zu erstellen und vorzulegen, in der dann die Positionen Kabelfernsehgebühren und Verwaltervergütung wiederum nach Anzahl der Wohneinheiten verteilt werden" (Bl. 116 GA).

    Das kann nunmehr angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184) bejaht werden (ebenso jetzt BayObLG ZfIR 2001, 215 = NZM 2001, 534).

  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
    1) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde sind die Vorinstanzen mit Recht davon ausgegangen, dass die von den Wohnungseigentümern geschuldete Vergütung des Verwalters zu den Kosten der sonstigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Regelungsbereich des § 16 Abs. 2 WEG - Kostenverteilung - gehören (vgl. auch BayObLG ZWE 2001, 370).

    Die Frage, ob den Beschwerdeführern gegenüber den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Verteilung der Verwaltervergütung ein Anspruch auf Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels durch gerichtliche Entscheidung zusteht, weil es - wie sie geltendmachen - inzwischen üblich und sachgerecht sei (vgl. näher hierzu BayObLG ZWE 2001, 370), die Vergütung nach der Zahl der Wohneinheiten und nicht nach der Größe der Miteigentumsanteile oder Wohnfläche abzurechnen, stellt sich hier nicht.

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
    Denn die Änderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels und mithin einer Regelung des Verhältnisses der Wohnungseigentümer untereinander ist keine Angelegenheit der Verwaltung (§ 21 WEG), sondern setzt in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer neues Recht und ist deshalb einer Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen, d. h. ein abweichender Kostenverteilungsschlüssel kann für die Zukunft mit bloßer Mehrheit nicht beschlossen, sondern nur allstimmig vereinbart werden ( so schon BGHZ 130, 304 = NJW 95, 2791 ; Wenzel ZWE 2001, 234; Schuschke NZM 2001, 501).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

    Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
    Das kann nunmehr angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184) bejaht werden (ebenso jetzt BayObLG ZfIR 2001, 215 = NZM 2001, 534).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und …

    Auch dann, wenn der Verwalter nach dem Verwaltervertrag Anspruch auf eine bestimmte Vergütung pro Wohneinheit hat, gilt für die Verpflichtung der Wohnungseigentümer untereinander § 16 Abs. 2 WEG, d. h. Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel (OLG Köln NZM 2002, 615;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr. 115;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 26, Rdnr. 63).

    Die hier in §§ 11 und 12 der Teilungserklärung für Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung sowie Betriebskosten vorgesehene Regelung greift für die Verwalterkosten schon deshalb nicht ein, wie es sich dabei um keine dieser Kostenarten, sondern um die Kosten der sonstigen Verwaltung handelt (KG NZM 2002, 615).

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03

    Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz …

    Denn die im Verwaltervertrag vereinbarte Vergütung pro Wohneinheit kann von der Aufteilung der Verwaltervergütung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander abweichen (KG DWE 1985, 126; OLG Köln NZM 2002, 615;… Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 26 Rn. 63; Briesemeister ZMR 2003, 312/314).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 124/02

    Verwirkung der Geltendmachung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses im WEG …

    Rechtlich nicht zu beanstanden ist die Feststellung der Vorinstanzen, dass die angefochtenen beiden Mehrheitsbeschlüsse nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 20.9.2000 - V ZB 58/99, NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZWE 2000, 518 = ZMR 2000, 771 = MDR 2000, 1367), der sich auch der Senat (Beschluss vom 24.5.02 - 16 Wx 84/02) angeschlossen hat, mangels Legitimation der Eigentümermehrheit durch Kompetenzzuweisung (Beschlussermächtigung durch das Gesetz oder Vereinbarung einer sog. Öffnungsklausel) und mithin wegen absoluter Beschlussinkompetenz der Eigentümerversammlung nicht nur anfechtbar, sondern nichtig sind.
  • KG, 25.06.2004 - 24 W 256/02

    Vorlage an den BGH: Geltendmachung von fälligen Honorarforderungen durch den …

    Sie macht angesichts der häufig streitigen Frage des Gesamtschuldnerausgleichs deutlich, dass, wenn ein Verwalter nach dem Verwaltervertrag Anspruch auf eine bestimmte Vergütung pro Wohneinheit hat, sich danach nur die Höhe der Vergütungspflicht der Wohnungseigentümer (insgesamt) im Verhältnis zum Verwalter berechnet, während sich im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander die Pflicht des einzelnen Wohnungseigentümers zur Tragung der Verwalterkosten trotzdem nach § 16 Abs. 2 WEG, also nach seinem Miteigentumsanteil richtet (vgl. OLG Köln NZM 2002, 615; KG GE 1985, 995 = WE 1986, 139), da die Teilungserklärung nichts Abweichendes vorsieht.
  • AG München, 08.07.2022 - 1290 C 19698/21

    Änderung der Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft, …

    Eine in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilungsregelung (wie § 10 Abs. 2 lit. d) der Teilungserklärung vom 28.02.1968) kann nicht durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeändert werden (BGH, Beschluss vom 20.09.2000, Az. V ZB 58/99, BGHZ 145, 158-170 sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 2Z BR 61/00, und OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002, Az.16 Wx 84/02, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht