Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 7 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § 546; ; AuslG § 64 Abs. 3; ; AuslG § 103 Abs. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57 Abs. 2 S. 4
Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Asylbewerber; Unerlaubte Einreise; Falsche Ausweispapiere; Vorläufige Festnahme; Urkundenfälschung; Untersuchungshaft; Einweisung in Psychiatrische Klinik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 5076 XIV 153/02
- LG Köln, 06.05.2002 - 1 T 124/02
- OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass in jeder Lage des Verfahrens das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und das Freiheitsinteresse des Betroffenen abgewogen und geprüft wird, ob die Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der Haft (noch) erforderlich ist (vgl. z. B. BVerfG NVwZ-Beilage I 2001, 26 = AuAS 2001, 54). - OLG Köln, 20.06.2001 - 16 Wx 122/01
Abschiebehaft und Schutz der Familie
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Der an sich wegen der Abschiebungsvoraussetzungen an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebundene Haftrichter hat zwar ausnahmsweise Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie gem. Art. 6 GG betreffen, etwa zur Verhinderung der Schaffung vollendeter Tatsachen, wenn verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist, oder durch nachträglich eingetretene Umstände die Anordnung von Abschiebungshaft als Mittel der Sicherung unnötig wird (vgl. hierzu Senat OLGReport Köln 2001, 279). - OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01
Abschiebung bei Ermittlungsverfahren gegen Ausländer
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
- OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, …
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347). - OLG Hamm, 24.08.1992 - 15 W 219/92
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347). - KG, 06.12.1994 - 1 W 6129/94
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347). - LG Bielefeld, 13.06.2001 - 25 T 273/01
D (A), Tunesier, Algerier, Identitätstäuschung, Abgelehnte Asylbewerber, …
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
- BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden …
Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.;… im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11). - BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10
Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu …
Dies gilt auch im Fall der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft (OLG München…, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 34 Wx 052/05, Rn. 9, juris; OLG Köln, OLGR Köln 2002, 364). - OLG Köln, 16.12.2002 - 16 Wx 252/02
Berechnung der Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 S. 3 AuslG
Die Sicherungshaft soll nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten ( Senat vom 24.5.2002 - 16 Wx 91/02 - m.w.N. ).Der Senat hat schon wiederholt darauf hingewiesen, dass die Ausländerbehörde gehalten ist, bereits während der Vollstreckung der Untersuchungshaft die ihr möglichen und notwendigen Vorbereitungen für die beabsichtigte Abschiebung zu treffen ( vgl. Senat z.B. Beschluss vom 10.8.2001 - 16 Wx 159/01 - und vom 24.5.2002 - 16 Wx 91/02).
- OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05
Erlass der Haftanordnung als maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose möglicher …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, ist auch im Fall der Überhaft der Erlass der Haftanordnung, nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.5.2002, Az. 16 Wx 91/02). - OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03
Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft
Eine derartige Handhabung widerspricht dem hohem Rang des Freiheitsgrundrechts eines Betroffenen und hätte vor allem die Folge, dass die nach Art. 104 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. GG erforderliche richterliche Kontrolle der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG nicht mehr gewährleistet wäre; denn die Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG beginnt im Falle der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit der Anordnung selbst (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 16 Wx 252/02 - und 24.05.2002 - 16 Wx 91/02 - = OLGR 2002, 364 = NVwZ-Beilage I 4/2003, 8; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347). - OLG Köln, 26.08.2002 - 16 Wx 156/02
Verfahrensrecht; Abschiebehaft nach Untersuchungshaft
Ferner hat der Senat schon wiederholt darauf hingewiesen, dass die Ausländerbehörde gehalten ist, bereits während der Vollstreckung der Untersuchungshaft die ihr möglichen und notwendigen Vorbereitungen für die beabsichtigte Abschiebung (Beschaffung von Passersatzpapieren) zu treffen (vgl. Senat z.B. Beschluss vom 10.8.2001 - 16 Wx 159/01 und vom 24.5.2002 - 16 Wx 91/02). - OLG Naumburg, 15.08.2008 - 6 Wx 6/08
D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Anhörung, Landgericht, Beschwerde, …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, ist jedoch auch im Fall der Überhaft der Erlass der Haftanordnung, nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24. Mai 2002 16 Wx 91/02 - zitiert nach juris;… vgl. auch OLG München, aaO). - LG Freiburg, 09.03.2004 - 4 T 55/04
Ausländerrecht: Unzulässige Anordnung von Abschiebungshaft bei Erteilung einer …
Rn. 10 Überdies hat die Ausländerbehörde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit das Abschiebungsverfahren mit größtmöglicher Beschleunigung zu betreiben (vgl. OLG Köln, OLGR 2002, 364). - AG Frankfurt/Main, 14.08.2008 - 934 XIV 1689/08
Sicherungshaft: Beginn der Dreimonatsfrist im Zusammenhang mit einer …
Denn die Dreimonatsfrist des § 62 Abs. 2 S. 4 AufenthG beginnt im Falle der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit der Anordnung selbst (OLG Köln, OLGR Köln 2002, 364 zum früheren - wortgleichen - § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG). - OLG Celle, 30.11.2007 - 22 W 53/07
D (A), Abschiebungshaft, Strafhaft, Untersuchungshaft, Überhaft, …
Mit weiterer oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung geht auch der Senat von der rechtlichen Zulässigkeit und dem Bedürfnis von Abschiebungsüberhaft grundsätzlich aus (vgl. Beschluss vom 27. Mai 2005, 22 W 21/05; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 130; OLG Köln JMBl NW 2007, 236; OLG Köln vom 24. Mai 2002, 16 Wx 91/02, BeckRS 2002 30261525).
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