Rechtsprechung
| RG, 16.06.1898 - 1606/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 31, 198
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
Partena - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. …
Rn. 1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 14c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (…ABl. L 149, S. 2), in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 (…ABl. L 209, S. 1) geänderten Fassung (im Folgenden: Verordnung Nr. 1408/71) und von Art. 21 AEUV.Das Unionsrecht, insbesondere Art. 13 Abs. 2 Buchst. b und Art. 14c Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 geänderten Fassung sowie deren Anhang VII, steht einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden insoweit entgegen, als diese es einem Mitgliedstaat erlaubt, bei der Führung der Geschäfte einer in seinem Hoheitsgebiet steuerpflichtigen Gesellschaft von einem anderen Mitgliedstaat aus unwiderlegbar zu vermuten, dass diese Tätigkeit in seinem Hoheitsgebiet ausgeübt wird..
- BGH, 09.07.1954 - 4 StR 329/54
Rechtsmittel
Den § 315 StGB a.F. (Transportgefährdung) hatte die Rechtsprechung (RGSt 15, 82, 84; RGSt 31, 198 ff; BayObLG JW 1927, 2806 Nr. 1) allerdings weit ausgelegt und z.B. ein Hindernisbereiten schon in jedem Vorgang gesehen, der geeignet war, den normalen Bahnbetrieb zu hemmen oder zu verzögern. - BGH, 08.07.1954 - 4 StR 94/54
Rechtsmittel
Dieses Tatbestandsmerkmal des § 315 Abs. 1 StGB erfüllt jeder Vorgang, der geeignet ist, den ordnungsmässigen Betrieb der Bahn zu hemmen oder zu verzögern (RGSt 31, 198); dazu zählt auch das Fahren über Eisenbahngleise zu verbotener (vgl. § 79 der Eisenbahnbau- und -betriebsordnung) Zeit (LK § 315 Anm. 3). - BGH, 16.06.1955 - 5 StR 300/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.12.1962 - 4 StR 405/62
Rechtsmittel
Gegen die Annahme, daß D. die Sicherheit der Schiffahrt durch Bereiten eines Hindernisses beeinträchtigt und dadurch eine Gemeingefahr herbeigeführt hat, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. RGSt 31, 198; 74, 273; BGHSt 11, 148, 152 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57]; 13, 66, 68 [BGH 14.01.1959 - 4 StR 464/58]/69; Urteile des Senats 4 StR 94/54 vom 8. Juli 1954 und 4 StR 306/54 vom 12. August 1954).
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