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| VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 19.10.2017 - 5 Ds 620 Js 45885/15
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13
Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
a) Die dort geforderte Begründungslast gebietet u.a., dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen seiner Verfassungsbeschwerde vorträgt, sofern deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerf, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 52-IV-17 [HS]/Vf. 53-IV-17 [e.A.] - juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 - juris Rn. 3). - BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde (§ 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG) eingehalten ist (…SächsVerf, a.a.O.;… BVerfG, a.a.O.; Beschluss vom 30. März 2013 - 2 BvR 885/13 - juris Rn. 2). - VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 57-IV-10; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 52-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
a) Die dort geforderte Begründungslast gebietet u.a., dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen seiner Verfassungsbeschwerde vorträgt, sofern deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerf, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 52-IV-17 [HS]/Vf. 53-IV-17 [e.A.] - juris; BVerfG…, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 - juris Rn. 3). - VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 57-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 57-IV-10; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 9-IV-19
Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde
Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 165-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.).
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