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   VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16   

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https://dejure.org/2016,15596
VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16 (https://dejure.org/2016,15596)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 22-IV-16 (https://dejure.org/2016,15596)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 22-IV-16 (https://dejure.org/2016,15596)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    Insofern reicht es grundsätzlich aus, dass die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1980, BVerfGE 54, 277 [291]; Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 60-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.11.2009 - 1 BvR 339/09

    Beschränkung von Rechtsmitteln gegen Stimmrechtsentscheidung des Rechtspflegers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395 [402]; Beschluss vom 26. November 2009, NJW-RR 2010, 1063).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395 [402]; Beschluss vom 26. November 2009, NJW-RR 2010, 1063).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    Insofern reicht es grundsätzlich aus, dass die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1980, BVerfGE 54, 277 [291]; Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 60-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    Dies ist der Fall, wenn zu hohe Anforderungen bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15 - juris [zu Art. 18 Abs. 1 SächsVerf]; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris [zu Art. 19 Abs. 4 GG]) oder an den Nachweis der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestellt werden.
  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    Er behauptet lediglich pauschal einen Verstoß gegen Art. 38 SächsVerf, setzt sich jedoch nicht damit auseinander, dass die Rechtsweggarantie grundsätzlich auch im Prozesskostenhilfeverfahren keinen Instanzenzug garantiert (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2009 - 1 BvR 2515/09 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    Dies ist der Fall, wenn zu hohe Anforderungen bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15 - juris [zu Art. 18 Abs. 1 SächsVerf]; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris [zu Art. 19 Abs. 4 GG]) oder an den Nachweis der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestellt werden.
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 60-IV-09

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ohne Erschöpfung des Rechtsweges

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    Insofern reicht es grundsätzlich aus, dass die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1980, BVerfGE 54, 277 [291]; Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 60-IV-09; st. Rspr.).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    In sachlicher Hinsicht muss der Gesetzgeber die betroffenen Belange angemessen gewichten und in Bezug auf die Auswirkung der Regelung auf den einzelnen Rechtsuchenden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten; auch der Richter muss die Tragweite des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 2009, NJW-RR 2010, 1064).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 165-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 114-IV-16
    Er behauptet lediglich pauschal einen Verstoß gegen Art. 38 SächsVerf, setzt sich jedoch nicht damit auseinander, dass die Rechtsweggarantie grundsätzlich auch im Prozesskostenhilfeverfahren keinen Instanzenzug garantiert (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2009 - 1 BvR 2515/09 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
    Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 57-IV-10; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 9-IV-19

    Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde

    Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 165-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.).
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