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| VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 26.03.2018 - [342] 341 F 1675/17
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
In dem Verfahren Vf. 86-IV-18 (HS)/Vf. 87-IV-18 (e.A.) vertrat der Beschwerdeführer die Auffassung, das Amtsgericht Görlitz und das Landgericht Görlitz Außenkammern Bautzen hätten das vom Finanzamt L. eingeleitete Zwangsvollstreckungsverfahren in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise nicht eingestellt.Außerdem habe die Richterin Munz in den Verfahren Vf. 63-IV-07, Vf. 36-IV-18 und Vf. 86-IV-18 nach seiner Meinung dafür gesorgt, dass die Exekutive und die Gerichte des Freistaates Sachsen geschützt würden und gleichzeitig ein Schaden bei dem Beschwerdeführer verhindert werde, indem die Gerichte und die Exekutive außerhalb des Verfahrens angewiesen worden seien, dem Begehren des Beschwerdeführers nachzukommen.
- VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 63-IV-07
Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
In dem Verfahren Vf. 63-IV-07 beanstandete er die Übermittlung von persönlichen Daten an das Jugendamt durch das Amtsgericht Leipzig sowie dessen Aktenführung.Außerdem habe die Richterin Munz in den Verfahren Vf. 63-IV-07, Vf. 36-IV-18 und Vf. 86-IV-18 nach seiner Meinung dafür gesorgt, dass die Exekutive und die Gerichte des Freistaates Sachsen geschützt würden und gleichzeitig ein Schaden bei dem Beschwerdeführer verhindert werde, indem die Gerichte und die Exekutive außerhalb des Verfahrens angewiesen worden seien, dem Begehren des Beschwerdeführers nachzukommen.
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 172-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
Zudem rügte der Beschwerdeführer in dem Verfahren Vf. 172-IV-17 (HS)/Vf. 173-IV-17 (e.A.) die Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze des Freistaates Sachsen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und dessen Änderung.Auch in dem Verfahren Vf. 172-IV-17 habe der Verfassungsgerichtshof unter Mitwirkung von Richterin Munz seine Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, obwohl im Nachgang das Bundesverfassungsgericht die von dem Verfassungsgerichtshof Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der beanstandeten Zustimmungsgesetze der Länder nicht bestätigt habe.
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 36-IV-18
Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
Mit der Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren Vf. 36-IV-18 wandte sich der Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 19. Februar 2018, mit dem sein Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen Kindern mangels Anordnungsgrund abgelehnt wurde.Außerdem habe die Richterin Munz in den Verfahren Vf. 63-IV-07, Vf. 36-IV-18 und Vf. 86-IV-18 nach seiner Meinung dafür gesorgt, dass die Exekutive und die Gerichte des Freistaates Sachsen geschützt würden und gleichzeitig ein Schaden bei dem Beschwerdeführer verhindert werde, indem die Gerichte und die Exekutive außerhalb des Verfahrens angewiesen worden seien, dem Begehren des Beschwerdeführers nachzukommen.
- BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters wegen Vorbefassung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [HS]/Vf. 33-IV-11 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 - juris Rn. 8). - VerfGH Sachsen, 27.02.2009 - 11-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
Eine Besorgnis der Befangenheit kann nicht allein aus einer Vorbefassung hergeleitet werden, die nach den Maßstäben des § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG gerade nicht zum Ausschluss von der Ausübung des Richteramts führt, weil andernfalls ein Wertungswiderspruch entstünde (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09[HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [HS]/Vf. 33-IV-11 [e.A.]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 - juris Rn. 8).
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf …
Die vom Beschwerdeführer gegen die Kostenentscheidung eingelegte Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden (23 WF 447/18) sowie eine sich hieran anschließende Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof (Vf. 78-IV-18) blieben erfolglos.Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - VerfGH 44/19
Ablehnungsgesuch im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren
Eine Vorbefassung, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann damit für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, juris, Rn. 14, …und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u. a. -, BVerfGE 133, 377 = juris, Rn. 71; VerfGH SN, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18 -, juris, Rn. 6). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
Eine Vorbefassung, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann damit für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. VerfGH NRW…, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - VerfGH 44/19.VB-3, NVwZ 2020, 232 = juris, Rn. 9;… BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris, Rn. 14, …und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u. a., BVerfGE 133, 377 = juris, Rn. 71; VerfGH SN, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18, juris, Rn. 6).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
Eine Vorbefassung, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann damit in der Regel für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. VerfGH NRW…, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - VerfGH 44/19.VB-3, NVwZ 2020, 232 = juris, Rn. 9;… BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris, Rn. 14, …und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u. a., BVerfGE 133, 377 = juris, Rn. 71; VerfGH SN, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18, juris, Rn. 6). - VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 39-IV-21
Rüge der Verletzung des Verfahrensanspruchs auf den gesetzlichen Richter, des …
Die gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers verwarf der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. November 2018 (Vf. 78-IV-18). - VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 8-IV-21
Zur Verfahrensverschleppung durch Verfassungsbeschwerde
Noch hat er eine mögliche Verletzung des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18 m.w.N.; dieser erging gegenüber dem Beschwerdeführer) hinreichend dargelegt. - VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 62-IV-19 Eine Besorgnis der Befangenheit kann nicht allein aus einer Vorbefassung hergeleitet werden, die nach den Maßstäben des § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG gerade nicht zum Ausschluss von der Ausübung des Richteramts führt, weil andernfalls ein Wertungswiderspruch entstünde (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09[HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18).
- VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 63-IV-19 Eine Besorgnis der Befangenheit kann nicht allein aus einer Vorbefassung hergeleitet werden, die nach den Maßstäben des § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG gerade nicht zum Ausschluss von der Ausübung des Richteramts führt, weil andernfalls ein Wertungswiderspruch entstünde (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09[HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18).
- VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 9-IV-19
Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde
Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 165-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 04.05.2021 - 8-IV-21
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
Noch hat er eine mögliche Verletzung des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18 m.w.N.; dieser erging gegenüber dem Beschwerdeführer) hinreichend dargelegt.
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