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   VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 63-IV-07, 64-IV-07   

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https://dejure.org/2007,33476
VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 63-IV-07, 64-IV-07 (https://dejure.org/2007,33476)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2007 - 63-IV-07, 64-IV-07 (https://dejure.org/2007,33476)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 63-IV-07, 64-IV-07 (https://dejure.org/2007,33476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit sowie gegen die Übermittlung von Daten an das Jugendamt i.R.e. Scheidungsverfahrens; Inhalt des Grundsatzes der Subsidiarität bei Verfassungsbeschwerden über Ablehnungsgesuche

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 9-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 63-IV-07
    Danach sind fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen welche der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2005 - Vf. 9-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 58-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 63-IV-07
    Die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch ist im Rahmen der Rüge eines Verfahrensfehlers im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache anfechtbar, wenn gegen das Willkürverbot verstoßen wurde oder Verfahrensgrundrechte verletzt wurden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 58-IV-05 / Vf. 59-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 58-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 63-IV-07
    Die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch ist im Rahmen der Rüge eines Verfahrensfehlers im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache anfechtbar, wenn gegen das Willkürverbot verstoßen wurde oder Verfahrensgrundrechte verletzt wurden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 58-IV-05 / Vf. 59-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 82-IV-21

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen einen Kostenbescheid über

    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde oder gegen die - wie hier - ein Rechtsweg nicht gegeben ist, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 63-IV-19; Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 96-IV-18; Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 63-IV-07 [HS]/Vf. 64-IV-07 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 94-IV-08
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 63-IV-07 [HS]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 63-IV-19
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 63-IV-07 [HS]/Vf. 64-IV-07 [e.A.]; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 59-IV-17 [HS]/Vf. 60-IV-17 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 28-IV-15
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 63-IV-07 [HS]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 80-IV-21
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde oder gegen die - wie hier - ein Rechtsweg nicht gegeben ist, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 63-IV-19; Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 96-IV-18; Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 63-IV-07 [HS]/Vf. 64-IV-07 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 134-IV-07
    Danach sind fachgerichtliche Eil-, Neben- und Zwischenentscheidungen, gegen welche der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 63-IV-07 (HS)/Vf. 64-IV-07 (e.A.) und vom 18. August 2005 - Vf. 9-IV-05).
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