Rechtsprechung
| EuGH, 27.03.1984 - 169/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Kommission / Italien
1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - GETREIDE - STAATLICHE BEIHILFEN - BEIHILFEN FÜR DIE HARTWEIZENERZEUGUNG - UNVEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Gemeinsame Marktorganisation der Europäischen Gemeinschaften für die Agrarmärkte; Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) durch die verspätete Anzeige von Gesetzesentwürfen; Beihilfen für die Landwirtschaft in ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - GETREIDE - STAATLICHE BEIHILFEN - BEIHILFEN FÜR DIE HARTWEIZENERZEUGUNG - UNVEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Beihilfen für die Landwirtschaft der Region Sizilien.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
- EuGH, 27.03.1984 - 169/82
Wird zitiert von ... (9)
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
40: - Urteil in der Rechtssache 169/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 1603, Randnr. 33).53: - Zitiert in Fußnote 36.54: - Die Kommission verweist auf die Urteile in der Rechtssache T-158/96 (Acciaierie di Bolzano, Slg. 1999, II-3927, Randnr. 65, und in den verbundenen Rechtssachen T-132/96 und T-143/96 (Freistaat Sachsen u. a./Kommission, Slg. 1999, II-3663, Randnr. 192 und Randnrn. 203 ff. 55: - Siehe Punkt 2 der Leitlinien, zitiert in Fußnote 36.56: - Siehe Randnr. 42 der angefochtenen Entscheidung. 57: - Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
40: - Urteil in der Rechtssache 169/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 1603, Randnr. 33).53: - Zitiert in Fußnote 36.54: - Die Kommission verweist auf die Urteile in der Rechtssache T-158/96 (Acciaierie di Bolzano, Slg. 1999, II-3927, Randnr. 65, und in den verbundenen Rechtssachen T-132/96 und T-143/96 (Freistaat Sachsen u. a./Kommission, Slg. 1999, II-3663, Randnr. 192 und Randnrn. 203 ff. 55: - Siehe Punkt 2 der Leitlinien, zitiert in Fußnote 36.56: - Siehe Randnr. 42 der angefochtenen Entscheidung. 57: - Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen
40: - Urteil in der Rechtssache 169/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 1603, Randnr. 33).57: - Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 24).
- EuG, 01.07.2010 - T-62/08
ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Rn. 235 So hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus Art. 88 Abs. 3 EG verstoßen hatte, indem er Maßnahmen zur Einführung von Beihilferegelungen erst nach ihrem Erlass als Gesetz anmeldete (Urteil des Gerichtshofs vom 27. März 1984, Kommission/Italien, 169/82, Slg. 1984, 1603, Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die …
{FN:67} - Im selben Sinne Urteil Kommission/Italien (169/82, EU:C:1984:126, Rn. 11), in dem der Gerichtshof einen Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 93 Abs. 3 EWG-Vertrag (heute Art. 108 Abs. 3 AEUV) festgestellt hat, weil sie die Entwürfe der damals in Rede stehenden Gesetze erst nach deren Erlass angezeigt hatte. - EuG, 03.02.2011 - T-584/08
Cantiere navale De Poli / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete …
Rn. 64 Hinsichtlich der Rüge, mit der die Einstufung der angemeldeten Maßnahme als neue Beihilfe beanstandet wird, ist zu beachten, dass sich der Umfang des Begriffs der Änderung einer bestehenden Beihilfe nach der Rechtsgrundlage der bestehenden Beihilferegelung richtet (Urteil des Gerichtshofs vom 27. März 1984, Kommission/Italien, 169/82, Slg. 1984, 1603, Randnrn. 9 und 10, und Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002, Keller und Keller Meccanica/Kommission, T-35/99, Slg. 2002, II-261, Randnrn. 61 und 62). - EuGH, 12.07.1990 - 35/88
Kommission / Griechenland
34 Die Kommission kann auf das Verfahren des Artikels 169 EWG-Vertrag zurückgreifen, wenn sie durch den Gerichtshof feststellen lassen will, daß ein Mitgliedstaat gegen Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag verstossen hat, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen im Sinne von Artikel 92 EWG-Vertrag zu unterrichten ( Urteil vom 27. März 1984 in der Rechtssache 169/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 1603 ). - Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 45/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Öffentliche …
20 - Urteil vom 27. März 1984 in der Rechtssache 169/82, Slg. 1984, 1603. - Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 35/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Markt …
Schließlich ist in Ihrem Urteil vom 27. März 1984 in der Rechtssache 169/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 1603, 1617) zu lesen:.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung - Beihilfen für die Landwirtschaft der Region Sizilien
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
- EuGH, 27.03.1984 - 169/82
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 24.04.1980 - 72/79
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
Sie haben diesen Ansatz unter anderem in Ihrem Urteil in der Rechtssache 72/79 (Kommission/ Italien, Slg. 1980, 1411) bejaht.Insoweit besteht eine genaue Parallele zu den der Italienischen Republik in der bereits genannten Rechtssache 72/79 vorgeworfenen Verletzungen des Gemeinschaftsrechts.
Ich möchte jedoch anmerken, das die Parallele zur Rechtssache 72/79 hier weniger deutlich ist.
Die Parallele zur Rechtssache 72/79 ist somit fast vollständig gegeben.
Anders als in der Rechtssache 72/79 und anders als bei den zuvor behandelten, jetzt beanstandeten Vertragsverletzungen hat die Kommission nicht deutlich gemacht, zu welchen Bestimmungen der hier anwendbaren Verordnung die in Rede stehenden Beihilferegelungen im Widerspruch stehen sollen.
Eine derartige Auslegung ist mit dem Wortlaut und Sinn der betreffenden Bestimmungen und mit Ihrem Urteil in der Rechtssache 72/79 nicht vereinbar.
- EuGH, 11.12.1973 - 120/73
Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
In Ihren Urteilen in den Rechtssachen 120 bis 122/73 und 141/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnummer 4 der Entscheidungsgründe) haben Sie ferner entschieden: "Der mit Artikel 93 Absatz 3 verfolgte Zweck, das Wirksamwerden vertragswidriger Beihilfen zu unterbinden, bedingt, daß dieses [nämlich das in Artikel 93 Absatz 3 Satz 3 enthaltene] Verbot seine Sperrwirkung auch schon während der gesamten Vorprüfungsphase entfaltet". - EuGH, 12.07.1973 - 70/72
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
In Ihrem Urteil in der Rechtssache 70/72 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1973, 813) haben Sie bereits jeden Zweifel daran beseitigt, daß die Verlängerung der Geltungsdauer einer Beihilfe ebenfalls als Umgestaltung einer Beihilfemaßnahme im Sinne von Artikel 93 Absatz 3 Satz 1 anzusehen ist. - EuGH, 10.12.1969 - 8/69
Mulders / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
Wie aus Ihrer Rechtsprechung (vgl. die Rechtssachen 6 und 11/69, Kommission/Frankreich, Slg. 1969, 561) hervorgeht, genügt dazu bereits, daß der festgesetzte Zinssatz niedriger ist als der in Italien allgemein angewandte Zinssatz.
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