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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,44196
VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928 (https://dejure.org/2010,44196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2010 - 16a D 08.2928 (https://dejure.org/2010,44196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2010 - 16a D 08.2928 (https://dejure.org/2010,44196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor Aufdeckung der Tat; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wie sie insbesondere der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelt hat (vgl. etwa BVerwG vom 6.7.2000 BVerwGE 111, 291; vom 8.11.2001 NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003 NVwZ-RR 2003, 573; vom 27.8.2003 NVwZ 2004, 625; vom 17.2.2004 NVwZ-RR 2006, 553), und die der erkennende Senat - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten überträgt (vgl. ferner VGH BW vom 3.7.2002 Az. DL 17 S 24/01 ; vom 14.2.2008 Az. DL 16 S 29/06 ; vom 2.4.2009 Az. DL 16 S 3290/08 ; NdsOVG vom 18.11.2004 NVwZ 2005, 350).

    Rn. 54 Das Verhalten eines Lehrers, das den Straftatbestand des § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB erfüllt, steht der Verpflichtung eines Angehörigen dieses Berufes, die Würde und die persönliche Entfaltung der Schüler zu schützen und zu fördern, diametral entgegen (VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 28, zu der mit § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB wortgleich übereinstimmenden Vorgängervorschrift des § 184 Abs. 5 Satz 2 StGB in der bis zum 31.3.2004 geltenden Fassung des Gesetzes vom 13.11.1998, BGBl I S. 3322).

    Rn. 55 Regelmäßig untragbar - und deshalb gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen - ist ein Lehrer, der sich kinderpornografische Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) verschafft oder sie besessen hat, aber auch dann, wenn ihm eine konkrete Förderung des Marktes für Kinderpornografie nicht nachgewiesen werden kann (so auch VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 28).

    Denn der Gesetzgeber hat den Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) auch deshalb für strafwürdig erachtet, weil er es nach seinem Kenntnisstand nicht ausschließen konnte, dass solche Darstellungen den Betrachter u. U. anregen, seinerseits aktiv Kindesmissbrauch zu begehen (VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 27; vom 7.12.2006 Az. DL 16 S 15/06 , RdNr. 26; vom 18.6.2009 Az. DL 16 S 71/09 , RdNr. 36).

    Denn weder von den Schülern noch ihren Eltern kann verlangt werden, sich selbst bzw. ihre Kinder einem Lehrer zur Erziehung anzuvertrauen, der zu erkennen gegeben hat, dass er Gefallen am sexuellen Missbrauch wehrloser kindlicher Opfer findet; bereits der Gedanke, ein Schüler oder eine Schülerin könnte zum Objekt von sich hierauf beziehenden Vorstellungen und Wünschen des Lehrers werden, erscheint unerträglich (VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 28;… vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26;… vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Das gilt umso mehr, als sich im Schulalltag körperliche Berührungen zwischen Schülern und Lehrern (z.B. beim Sportunterricht) nicht völlig vermeiden lassen (so zu Recht VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O. RdNr. 28;… vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26;… vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Bringt er jedoch zum Ausdruck, dass er an den abgebildeten Vorgängen Gefallen findet, kommentiert er die Darstellungen in einer Weise, die eine menschenverachtende Billigung der wiedergegebenen Vorgänge erkennen lässt, oder äußert er gar sein Bedauern darüber, dass der sexuelle Missbrauch der betroffenen Kinder nicht weit genug gehe (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 29), so kann ein solches Verhalten die menschliche Eignung des betroffenen Lehrers zur sachgerechten Erfüllung des gesetzlichen Erziehungsauftrags in gleicher Weise beseitigen, wie das dann der Fall ist, wenn er die Grenze zu strafrechtlich relevantem Tun überschritten hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Denn der Gesetzgeber hat den Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) auch deshalb für strafwürdig erachtet, weil er es nach seinem Kenntnisstand nicht ausschließen konnte, dass solche Darstellungen den Betrachter u. U. anregen, seinerseits aktiv Kindesmissbrauch zu begehen (…VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 27; vom 7.12.2006 Az. DL 16 S 15/06 , RdNr. 26; vom 18.6.2009 Az. DL 16 S 71/09 , RdNr. 36).

    Um ihn für eine Tätigkeit als Lehrer untragbar zu machen, genügt es vielmehr, dass in den Augen von Schülern und ihrer Eltern solche Besorgnisse bestehen können (…ebenso VGH BW vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Denn weder von den Schülern noch ihren Eltern kann verlangt werden, sich selbst bzw. ihre Kinder einem Lehrer zur Erziehung anzuvertrauen, der zu erkennen gegeben hat, dass er Gefallen am sexuellen Missbrauch wehrloser kindlicher Opfer findet; bereits der Gedanke, ein Schüler oder eine Schülerin könnte zum Objekt von sich hierauf beziehenden Vorstellungen und Wünschen des Lehrers werden, erscheint unerträglich (…VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 28;… vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Das gilt umso mehr, als sich im Schulalltag körperliche Berührungen zwischen Schülern und Lehrern (z.B. beim Sportunterricht) nicht völlig vermeiden lassen (…so zu Recht VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O. RdNr. 28;… vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Genügt aber bereits die Tatsache, dass ein Lehrer sich wegen Besitzes kinderpornografischen Materials strafbar gemacht hat, um derart gravierende Vorbehalte gegen seine Person auszulösen, dass ihm ein sachgerechtes Wirken als Erzieher künftig nicht mehr möglich ist, kommt es auf die Frage, ob bei ihm tatsächlich pädophile Neigungen bestehen, nicht an (…so zu Recht VGH BW vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06

    Verbreitung kinderpornografischer Dateien durch einen beamteten Lehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Denn der Gesetzgeber hat den Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) auch deshalb für strafwürdig erachtet, weil er es nach seinem Kenntnisstand nicht ausschließen konnte, dass solche Darstellungen den Betrachter u. U. anregen, seinerseits aktiv Kindesmissbrauch zu begehen (…VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 27; vom 7.12.2006 Az. DL 16 S 15/06 , RdNr. 26; vom 18.6.2009 Az. DL 16 S 71/09 , RdNr. 36).

    Um ihn für eine Tätigkeit als Lehrer untragbar zu machen, genügt es vielmehr, dass in den Augen von Schülern und ihrer Eltern solche Besorgnisse bestehen können (ebenso VGH BW vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26;… vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Denn weder von den Schülern noch ihren Eltern kann verlangt werden, sich selbst bzw. ihre Kinder einem Lehrer zur Erziehung anzuvertrauen, der zu erkennen gegeben hat, dass er Gefallen am sexuellen Missbrauch wehrloser kindlicher Opfer findet; bereits der Gedanke, ein Schüler oder eine Schülerin könnte zum Objekt von sich hierauf beziehenden Vorstellungen und Wünschen des Lehrers werden, erscheint unerträglich (…VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 28; vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26;… vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Das gilt umso mehr, als sich im Schulalltag körperliche Berührungen zwischen Schülern und Lehrern (z.B. beim Sportunterricht) nicht völlig vermeiden lassen (…so zu Recht VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O. RdNr. 28; vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26;… vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Genügt aber bereits die Tatsache, dass ein Lehrer sich wegen Besitzes kinderpornografischen Materials strafbar gemacht hat, um derart gravierende Vorbehalte gegen seine Person auszulösen, dass ihm ein sachgerechtes Wirken als Erzieher künftig nicht mehr möglich ist, kommt es auf die Frage, ob bei ihm tatsächlich pädophile Neigungen bestehen, nicht an (so zu Recht VGH BW vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26;… vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wie sie insbesondere der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelt hat (vgl. etwa BVerwG vom 6.7.2000 BVerwGE 111, 291; vom 8.11.2001 NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003 NVwZ-RR 2003, 573; vom 27.8.2003 NVwZ 2004, 625; vom 17.2.2004 NVwZ-RR 2006, 553), und die der erkennende Senat - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten überträgt (vgl. ferner VGH BW vom 3.7.2002 Az. DL 17 S 24/01 ; vom 14.2.2008 Az. DL 16 S 29/06 ; vom 2.4.2009 Az. DL 16 S 3290/08 ; NdsOVG vom 18.11.2004 NVwZ 2005, 350).

    Zugleich ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes, wie er bei der Herstellung derartigen Materials stattfindet, in hohem Maß persönlichkeits- und sozialschädlich (vgl. zu alledem z.B. BVerwG vom 6.7.2000, a.a.O., S. 294 f.).

    Rn. 49 Als verabscheuungswürdig werden aber auch die Beschaffung und der Besitz kinderpornografischer Darstellungen angesehen (BVerwG vom 6.7.2000, a.a.O., S. 295 f.).

    Ein Soldat, der sich kinderpornografisches Material verschafft oder es besitzt, beweist deshalb erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Ansehensschädigung oder gar einen völligen Ansehensverlust nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (BVerwG vom 6.7.2000, a.a.O., S. 295).

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Rn. 72 Wird eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis deshalb ausgesprochen, weil ein Dienstvergehen das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn endgültig zerstört oder es einen so großen Ansehensverlust bewirkt hat, dass eine Weiterverwendung des Betroffenen die Integrität des Beamtentums unzumutbar belastet, so begegnet diese Rechtsfolge auch unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel - namentlich unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit - keinen Bedenken (BVerfG vom 18.1.2008 BayVBl 2008, 597).

    Insbesondere ist die Rechtsauffassung der Disziplinargerichte, Lehrer im Regelfall dann als untragbar anzusehen, wenn sie sich des Besitzes kinderpornografischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) schuldig gemacht haben, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 18.1.2008, a.a.O., S. 598).

    Denn diese Spruchpraxis beruht auf sachlichen Erwägungen und trägt dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaubt (BVerfG vom 18.1.2008, a.a.O., S. 598).

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden kann ein Verhalten, mit dem sich der Besitzer kinderpornografischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) dieser Objekte entledigt, nur dann, wenn diese Handlung freiwillig - insbesondere vor einer Aufdeckung der Tat - vorgenommen wurde, in ihr der Wille zum Ausdruck kam, sich vom Konsum kinderpornografischer Darstellungen definitiv abzuwenden, und diese Abwendung auf ethisch werthaltigen Beweggründen - z.B. der Einsicht, dass die Herstellung derartigen Materials mit schweren Rechtsgutverletzungen zu Lasten der betroffenen Kinder einhergeht - beruht (vgl. zur mangelnden Eignung der Löschung kinderpornografischer Dateien, als Milderungsgrund berücksichtigt zu werden, wenn sich der Handelnde über die dafür maßgeblichen Beweggründe selbst nicht im Klaren war und sie u. U. in der Absicht erfolgte, freie Speicherkapazität zu gewinnen, BayVGH vom 15.7.2009 Az. 16a D 07.2692 , RdNr. 119).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Gelangen aus dem Internet stammende Dateien in den Cache-Speicher eines PC-Systems, so erlangt dessen Benutzer hieran Besitz, weil es ihm möglich ist, diese Dateien jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (BGH vom 10.10.2006 NStZ 2007, 95).
  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Da in der Berufungsbegründung bezweifelt wurde, dass der Beklagte den Tatbestand des § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB in der am 17. Januar 2007 geltenden Fassung des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3007) verwirklicht hat, und diesem Vorbringen im Hinblick auf die nach dem Erlass des Strafbefehls vom 14. September 2007 ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. November 2008 (Az. 1 - 53/08 (REV), 1 - 53/08 (REV) - 1 Ss 180/08 ) nicht von vornherein Beachtlichkeit abgesprochen werden konnte, hat sich das Berufungsgericht nicht mit der Indizwirkung begnügt, die ein rechtskräftiger Strafbefehl für die Richtigkeit der darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen und der vorgenommenen strafrechtlichen Wertung entfaltet.
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Ein Besitz setzt danach nicht nur einen auf eine gewisse Dauer angelegten tatsächlichen Zugang zur Sache, sondern auch einen Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (OLG Hamburg vom 11.11.2008, a.a.O., RdNr. 12 unter Bezugnahme u. a. auf BGH vom 16.4.1975 BGHSt 26, 117/118).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 14/06

    Berufsverbot eines Lehrers wegen Ausgabe pornographischer Inhalte im Unterricht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928
    Zwar habe es das Oberverwaltungsgericht für das Land Niedersachsen (Urteil vom 4.9.2007, Az. 20 LD 14/06 ) als zweifelhaft angesehen, ob der Besitz von mindestens fünf kinderpornografischen Bilddateien durch einen Lehrer, der deswegen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden sei, die Entfernung aus dem Dienst rechtfertige.
  • BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02

    Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde; …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des …

  • BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen …

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 3 LD 1/03

    Entlassung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 39.02

    Besitzverschaffung von Bildern kinderpornografischen Inhalts; Versenden …

  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
  • VGH Bayern, 20.04.2005 - 16a D 04.2289
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem …

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für seinen Beruf unabdingbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 54).
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische …

    Das Abspeichern erfolgte mithin gerade zu dem Zweck, um ein ungestörtes Betrachten der Bilder zu gewährleisten, so dass auch ein entsprechender Besitzwille zu bejahen ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 44).

    Rn. 41 Der Beklagte hat durch den vorsätzlichen Erwerb bzw. Besitz kinder- sowie jugendpornographischer Schriften schuldhaft gegen seine Pflichten aus Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBG a.F. bzw. § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, die Gesetze zu beachten sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 45).

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (…BVerwG, U.v. 19.8.2010 a.a.O. Rn. 17; BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 53).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (…BVerwG, U.v. 19.8.2010 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 50).

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für seinen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 54).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kinder- und jugendpornographische Bilder von Mädchen und jungen Frauen, die ihm "in gewisser Weise" gefallen, konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung, ja Verachtung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 58).

    Rn. 64 Ob ein Lehrer, der in strafbarer Weise Besitz an kinder- oder jugendpornographischem Material begründet hat, das in ihn gesetzte Vertrauen endgültig verloren hat, hängt maßgeblich davon ab, ob er dadurch zum Ausdruck gebracht hat, dass er an den abgebildeten Vorgängen Gefallen findet (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 60).

    Zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden kann ein Verhalten, mit dem sich der Besitzer kinder- oder jugendpornographischer Schriften dieser Objekte entledigt, nur dann, wenn diese Handlung freiwillig vor Aufdeckung der Tat vorgenommen wurde, in ihr der Wille zum Ausdruck kam, sich vom Konsum kinder- und jugendpornographischer Darstellungen definitiv abzuwenden, und diese Abwendung auf ethisch anerkennenswerten Beweggründen wie insbesondere der Einsicht, dass die Herstellung solcher Bilder mit schweren Rechtsgutverletzungen zu Lasten der betroffenen Kinder und Jugendlichen einhergeht, beruht (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 62).

    Nur unter Würdigung aller Umstände des konkreten Falles - insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen und seines bisherigen dienstlichen und außerdienstlichen Verhaltens - lässt sich beurteilen, ob Schüler und Eltern einem solchen Lehrer frei von der Befürchtung gegenübertreten können, er sehe in den ihm zur Ausbildung und Erziehung überantworteten Kindern und Jugendlichen keine Objekte sexuell motivierter Wünsche (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 63).

    Um ihn für eine Tätigkeit als Lehrer untragbar zu machen, genügt vielmehr, dass in den Augen von Schülern und ihrer Eltern solche Besorgnisse bestehen können (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 58).

  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 13b D 13.01254

    Studienrat an einer Fach- und Berufsoberschule; Besitz von kinderpornographischen …

    Rn. 93 Der Beklagte hat durch den vorsätzlichen Besitz kinderpornografischer Schriften schuldhaft gegen seine Pflichten aus § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, die Gesetze zu beachten, sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. BayVGH, Urteile vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928, vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805 und vom 18.3.2015 - 16a D 14.121).

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5/10; BayVGH, Urteile vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928, vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568 und vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Ein Lehrer, der sich strafbares kinderpornographisches Material verschafft oder dieses besitzt, beweist daher erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (BayVGH, Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928 und Urteil vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5/10; Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928 und Urteil vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568).

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für seinen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928; Urteil vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kindergraphische Bilder konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928; Urteil vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568; Urteil vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805

    Disziplinarrecht

    Rn. 26 Der Beklagte hat durch den vorsätzlichen Besitz kinder- sowie jugendpornografischer Schriften schuldhaft gegen seine Pflichten aus Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBG a.F. bzw. § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, die Gesetze zu beachten, sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 45).

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (…BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 53;… BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Ein Lehrer, der sich strafbares kinder- bzw. jugendpornographisches Material verschafft oder dieses besitzt, beweist daher erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 49;… BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (…BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 50;… BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 48).

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für seinen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 54).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kinder- und jugendpornographische Bilder von Mädchen und jungen Frauen konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 58;… U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen …

    Rn. 39 Der Beklagte hat durch den Besitz kinderpornographischer Bilder und Videodateien schuldhaft gegen seine Pflicht aus Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBG i.d.F. vom 27. August 1998 (a.F.) bzw. § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, die Gesetze zu beachten sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 45).

    Ein Lehrer, der sich strafbares kinderpornographisches Material verschafft oder dieses besitzt, beweist dadurch erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung i.S.d. Art. 84 Abs. 1 Satz 2 BayBG a.F., § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 49).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (…BVerwG, U.v. 19.8.2010 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 50).

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für diesen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - a.a.O. Rn. 54;… U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 54).

  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen …

    Derartige Zufälle dürfen sich im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) weder zum Vor- noch zum Nachteil eines Beamten auswirken (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 67).
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1132

    Disziplinarrecht Polizeiobermeister (BesGr. A 8); außerdienstliches …

    Daraus erwächst eine Verantwortlichkeit des Konsumenten solcher Darstellungen für die Existenz eines entsprechenden Marktes und den mit seiner Versorgung verbundenen Kindesmissbrauch (…BVerwG, U.v. 6.7.2000 a.a.O.; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (…BVerwG, U.v. 19.8.2010 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 50).

    Auch eine solche würde im Übrigen nach Auffassung des Senats für sich allein kein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 62).

  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 10.2504

    Herunterladen von kinderpornographischen Videos aus dem Internet sowohl im Dienst …

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 6.7.2000 BVerwGE 111, 291; vom 8.11.2001 NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003 NVwZ-RR 2003, 573; vom 27.8.2003 NVwZ 2004, 625; vom 17.2.2004 NVwZ-RR 2006, 553;… vom 19.8.2010 2 C 5/10 a.a.O.) und des erkennenden Senats (BayVGH vom 15.7.2009 16a D 07.2692 ; vom 28.4.2010 16a D 08.2928 ; vgl. ferner VGH BW vom 3.7.2002 Az. DL 17 S 24/01 ; vom 14.2.2008 Az. DL 16 S 29/06 ; vom 2.4.2009 Az. DL 16 S 3290/08 ; NdsOVG vom 18.11.2004 NVwZ 2005, 350).

    Daraus erwächst eine Verantwortlichkeit des Konsumenten solcher Darstellungen für die Existenz eines entsprechenden Marktes und den mit seiner Versorgung verbundenen Kindesmissbrauch (…BVerwG vom 6.7.2000, a.a.O., S. 295; BayVGH vom 28.4.2010 16a D 08.2928).

    Daraus ergibt sich aber kein derartig enger Bezug zwischen den Dienstpflichten und dem Besitz kinderpornographischer Schriften wie bei Lehrern, die gemäß Art. 59 Abs. 1 Satz 1 BayEUG die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung der Schüler tragen (vergl. hierzu BayVGH vom 28.4.2010 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 16.12.2019 - AN 12b D 18.00580

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen …

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10; U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 und U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568).

    Ein dergestalt objektiver Maßstab ist auch deshalb angebracht, weil es sich nicht mit Sicherheit ausschließen lässt, dass das Dienstvergehen des Beklagten, würde ihm ein Verbleiben im Beamtenverhältnis ermöglicht, in Zukunft noch bekannt werden könnte (vgl. zu alldem BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16 a D 08.2928 - juris).

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 16a D 12.1440

    Polizeivollzugsbeamter im Innendienst; außerdienstliches Herunterladen von …

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 6.7.2000 BVerwGE 111, 291; vom 8.11.2001 NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003 NVwZ-RR 2003, 573; vom 27.8.2003 NVwZ 2004, 625; vom 17.2.2004 NVwZ-RR 2006, 553;… vom 19.8.2010 2 C 5/10 a.a.O.) und des erkennenden Senats (BayVGH vom 15.7.2009 - 16a D 07.2692 - juris; vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928 -juris; vgl. ferner VGH BW vom 3.7.2002 - DL 17 S 24/01 - juris; vom 14.2.2008 -DL 16 S 29/06 - juris; vom 2.4.2009 - DL 16 S 3290/08 - juris; NdsOVG vom 18.11.2004 NVwZ 2005, 350).

    Daraus erwächst eine Verantwortlichkeit des Konsumenten solcher Darstellungen für die Existenz eines entsprechenden Marktes und den mit seiner Versorgung verbundenen Kindesmissbrauch (…BVerwG vom 6.7.2000, a.a.O., S. 295; BayVGH vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris).

  • VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13

    Widerruf der staatlichen Anerkennung als Erzieher wegen Besitzes von …

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527

    Disziplinarrecht; Justizvollzugbeamter (mittlerer Dienst); außerdienstliches …

  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 31 K 7448/04

    Einstufung des (außerdienstlichen) Besitzes von Kinderpornografie bei Beamten als …

  • VG Regensburg, 21.06.2013 - RN 10A DK 12.1262

    Disziplinarklage

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