Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Zolloberinspektors aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Behehung eines außerdienstlichen Dienstvergehens im Sinne des §...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDG § 38 ; BDG § 63 ; BBG § 77 Abs. 1 S. 1-2
Entfernung eines Zolloberinspektors aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Behehung eines außerdienstlichen Dienstvergehens im Sinne des § 77 Abs. 1 S. 1, 2 BBG ; Durchführung einer nicht genehmigungsfähige Nebentätigkeit in Form der Leitung einer Firma neben dem ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.11.2018 - AN 12a DS 18.854
- VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579
Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 14).Begeht ein Beamter eine Straftat, für die das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht - hier sind es bis zu fünf Jahren -, reicht der Orientierungsrahmen für die Disziplinarmaßnahme daher bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, B.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 20).
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579
Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, ist bei außerdienstlich begangenen Straftaten auf den gesetzlich bestimmten Strafrahmen zurückzugreifen (BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 31). - OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2018 - 14 MB 3/17
Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Übertragbarkeit der Erwägungen des …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579
Eine solche Wahrscheinlichkeit ergibt sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO) bzw. aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), die einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen (…BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 16a DS 18.928 - BA Rn. 5;… vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2002 - 2 WDB 1, 02 - juris Rn. 7; OVG SH, B.v. 29.1.2018 - 14 MB 3/17 - juris Rn. 4); entsprechendes gilt auch für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, mit dem gemäß § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO die öffentliche Klage erhoben wird (…vgl. OVG MV, B.v. 3.5.2004 - 10 L 130/02 - juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 26.09.2013 - D 6 B 151/11
Vorläufige Dienstenthebung, sachgleiches Strafverfahren, Prognose
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579
Dies beruht auf folgenden Erwägungen: Bei einem Zusammentreffen von Disziplinar- und Strafverfahren wegen sachgleicher strafrechtlich relevanter Vorwürfe gilt ein in § 22 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 BDG gesetzlich zum Ausdruck kommender Vorrang des strafrechtlichen Verfahrens, der nicht nur auf rein verfahrensökonomischen Erwägungen beruht, sondern inhaltlich widersprechende straf- und disziplinarrechtliche Entscheidungen vermeiden, dem Schutz des Beamten vor der Notwendigkeit einer u.U. mehrfachen Verteidigung in unterschiedlich ausgestalteten Verfahren dienen und vor allem dem Umstand Rechnung tragen soll, dass die Aufklärung eines sowohl strafrechtlich als auch disziplinarrechtlich bedeutsamen Sachverhalts vom Gesetzgeber vorrangig den Strafgerichten übertragen wurde, deren Prozessordnung in besonderer Weise darauf angelegt ist, ein rechtsstaatlich ausgestaltetes und zugleich effektives Verfahren zu gewährleisten (vgl. SächsOVG, B.v. 26.9.2013 - D 6 B 151/11 - juris Rn. 19). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2004 - 10 L 130/02
Vorläufige Dienstenthebung, Vorteilsannahme, Ehrenbeamter
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579
Eine solche Wahrscheinlichkeit ergibt sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO) bzw. aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), die einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen (…BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 16a DS 18.928 - BA Rn. 5;… vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2002 - 2 WDB 1, 02 - juris Rn. 7;… OVG SH, B.v. 29.1.2018 - 14 MB 3/17 - juris Rn. 4); entsprechendes gilt auch für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, mit dem gemäß § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO die öffentliche Klage erhoben wird (vgl. OVG MV, B.v. 3.5.2004 - 10 L 130/02 - juris Rn. 6).
- VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters
- VGH Bayern, 28.10.2019 - 16a DS 19.1720
Vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters ist rechtmäßig
Dies gilt erst recht, wenn voraussichtlich eine Beendigung des Beamtenverhältnisses gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG aufgrund einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder aber im vorliegenden Fall wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 16b DS 18.2579 - juris Rn. 4;… B.v. 20.12.2018 - 16a DS 18.928 - BA Rn. 3).Dies beruht auf folgenden Erwägungen: Bei einem Zusammentreffen von Disziplinar- und Strafverfahren wegen sachgleicher strafrechtlich relevanter Vorwürfe gilt ein gesetzlicher Vorrang des strafrechtlichen Verfahrens (vgl. Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 25 Abs. 1 BayDG), der nicht nur auf rein verfahrensökonomischen Erwägungen beruht, sondern inhaltlich widersprechende straf- und disziplinarrechtliche Entscheidungen vermeiden, dem Schutz des Beamten vor der Notwendigkeit einer u.U. mehrfachen Verteidigung in unterschiedlich ausgestalteten Verfahren dienen und vor allem dem Umstand Rechnung tragen soll, dass die Aufklärung eines sowohl strafrechtlich als auch disziplinarrechtlich bedeutsamen Sachverhalts vom Gesetzgeber vorrangig den Strafgerichten übertragen wurde, deren Prozessordnung in besonderer Weise darauf ausgelegt ist, ein rechtsstaatlich ausgestaltetes und zugleich effektives Verfahren zu gewährleisten (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 16b DS 18.2579 - juris Rn. 11;… SächsOVG, B.v. 26.9.2013 a.a.O. Rn. 19).
- OVG Sachsen, 26.08.2026 - 12 B 103/26
Übersendung Links zu privatem Blog an Schüler; Bedrohung unter Kollegen
Für eigene Beweiserhebungen des Gerichts ist im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 64 SächsDG regelmäßig kein Raum; das Gericht entscheidet anhand einer ihrer Natur nach lediglich summarisch möglichen Prüfung des Sachverhalts aufgrund der aktuellen Aktenlage (…vgl. Urban/Wittkowski, BDG, 3. Aufl. 2025, § 63 Rn. 15; BayVGH, Beschl. v. 20. März 2019 - 16b DS 18.2579 -, juris Rn. 6). - VGH Bayern, 24.09.2026 - 16a DS 26.1648
Vorläufige Dienstenthebung eines Steuerfahnders wegen des Verdachts der …
Rn. 17 Der Einwand, die Vorwürfe seien nicht tragfähig, kann im vorliegenden Verfahren keine Berücksichtigung finden, zumal eine abschließende Prüfung der Vorwürfe dem sachnäheren Strafverfahren vorbehalten ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 16b DS 18.2579 - juris Rn. 11). - VG Wiesbaden, 23.03.2022 - 25 L 10/21
Antrag auf Aussetzung der Einbehaltung des Ruhegehalts
Eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Dienstvergehens ergibt sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO) bzw. aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), die einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 16a DS 18.928 -, juris Rn. 5; BVerwG…, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1, 02 -, juris Rn. 7; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 14 MB 3/17 -, juris Rn. 4); entsprechendes gilt auch für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, mit dem gemäß § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO die öffentliche Klage erhoben wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 16b DS 18.2579 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 10 L 130/02 -, juris Rn. 6); erst recht gilt dies für einen rechtskräftigen Strafbefehl.
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