Rechtsprechung
| VG Hamburg, 06.03.2012 - 17 E 3126/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 7 Abs 4 Nr 2 ZensG 2011, § 21 Abs 1 Nr 3 PStG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
Haushaltebefragung nach ZensG 2011; Angabe des Geschlechts; Hermaphrodit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.03.2012 - 17 E 3126/11
- VG Hamburg, 13.03.2012 - 17 E 3126/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72
Transsexuelle I
Auszug aus VG Hamburg, 06.03.2012 - 17 E 3126/11
Dieses Vorgehen entspricht inhaltlich dem Lösungsansatz, der zur Vermeidung eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG), welches das Recht beinhaltet, den Personenstand der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität zuzuordnen (BVerfG, Beschl. v. 11.10.1978, 1 BvR 16/72, BVerfGE 49, 286, juris Rn. 35;… BVerfG, Beschl. v. 11.1.2011, 1 BvR 3295/07, BVerfGE 128, 109, juris Rn. 61), und/oder einer Ungleichbehandlung intersexueller Menschen im Verhältnis zu Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 3 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG) in jüngerer Zeit gefordert wird. - BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07
Lebenspartnerschaft von Transsexuellen
Auszug aus VG Hamburg, 06.03.2012 - 17 E 3126/11
Dieses Vorgehen entspricht inhaltlich dem Lösungsansatz, der zur Vermeidung eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG), welches das Recht beinhaltet, den Personenstand der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität zuzuordnen (…BVerfG, Beschl. v. 11.10.1978, 1 BvR 16/72, BVerfGE 49, 286, juris Rn. 35; BVerfG, Beschl. v. 11.1.2011, 1 BvR 3295/07, BVerfGE 128, 109, juris Rn. 61), und/oder einer Ungleichbehandlung intersexueller Menschen im Verhältnis zu Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 3 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG) in jüngerer Zeit gefordert wird. - VG Berlin, 09.01.2012 - 6 L 13.11
Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis des …
Auszug aus VG Hamburg, 06.03.2012 - 17 E 3126/11
Rn. 6 aa) Diese gesetzliche Regelung begegnet grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht (vgl. allgemein VG Berlin, Beschl. v. 9.1.2012, 6 L 13.11, juris Rn. 11 ff. m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
- AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20
Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag
Eine aus der Perspektive der betroffenen Person unrichtige personenstandsrechtliche Zuordnung zwingt sie daher dazu, sich in ihrem Lebensverlauf fortwährend in einer Weise darzustellen, die sie als verfälschend empfindet (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2012 - 17 E 3126/11 -, StAZ 2012, 344; zur Bedeutung der Übereinstimmung von Registereintrag und Auftreten in der Öffentlichkeit auch BVerfGE 88, 87 [98, 99]; 116, 243 [264]; 147, 1 [23]).
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| VG Hamburg, 13.03.2012 - 17 E 3126/11 |
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Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.03.2012 - 17 E 3126/11
- VG Hamburg, 13.03.2012 - 17 E 3126/11
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