Rechtsprechung
| OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Campingplatzbetrieb
§ 17a Abs 2 S 1 GVG, § 103 Abs 1 GWB, § 103 Abs 4 GWB, § 155 GWB, § 173 Abs 1 S 3 GWB
Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Verpachtung eines Grundstücks mit einer Verknüpfung der Beschaffung von Leistungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verpachtung + Beschaffung = Öffentlicher Auftrag?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts im Falle der Verpachtung landeseigener Flächen zum Betrieb eines Campingplatzes; Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Zivilrechtsweg erfolgt nach der Form des staatlichen Handelns.
Besprechungen u.ä. (4)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Campen am Strand: Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts bei Verpachtung von Grundstücken
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die öffentliche Hand als Anbieter: Anwendung des Vergaberechts?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verpachtung + Beschaffung = Öffentlicher Auftrag? (VPR 2024, 4)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verpachtung + Beschaffung = Öffentlicher Auftrag? (IBR 2024, 85)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZBau 2024, 181
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Rettungsdienstleistungen III
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Ist der Vergaberechtsweg nicht eröffnet, kann der Vergabesenat das Verfahren entsprechend § 17a GVG in den zuständigen Rechtsweg verweisen, wenn der Antragsteller sein Rechtschutzziel in diesem Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 und Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11).Rn. 73 a) Eine Verweisung des nicht statthaften Nachprüfungsantrags durch einen Vergabesenat an das Gericht eines anderen Rechtswegs kommt in entsprechender Anwendung des § 17a GVG grundsätzlich in Betracht (BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 24, juris).
Umgekehrt ist prinzipiell der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn sich das staatliche Handeln in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, der Vertrag also in den Formen des öffentlichen Rechts vergeben wird (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 20 - 22, juris).
Die Antragstellerin hat diese Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 26, juris), worüber bereits jetzt durch den Senat entschieden werden kann.
- BGH, 10.12.2019 - XIII ZB 119/19
Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs und …
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Ist der Vergaberechtsweg nicht eröffnet, kann der Vergabesenat das Verfahren entsprechend § 17a GVG in den zuständigen Rechtsweg verweisen, wenn der Antragsteller sein Rechtschutzziel in diesem Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 und Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11).Rn. 73 a) Eine Verweisung des nicht statthaften Nachprüfungsantrags durch einen Vergabesenat an das Gericht eines anderen Rechtswegs kommt in entsprechender Anwendung des § 17a GVG grundsätzlich in Betracht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 -, Rn. 11, juris;… Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 24, juris).
Nur in diesen Fällen hat der Vergabesenat bei Zweifeln über den zulässigen Rechtsweg durch eine bindende Verweisung des Verfahrens entsprechend § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG zu verhindern, dass eine Rechtsschutzlücke entsteht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 -, Rn. 18, juris).
- BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07
Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Grundrechtsbindungen, die die öffentliche Hand in besonderer Weise treffen, führen nicht zur Einordnung als Verwaltungsstreit (Anschluss BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07, BVerwGE 129, 9-20).Das Zivilrecht wird insoweit als "Basisrecht" von den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bindungen überlagert, über die die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit zu entscheiden haben (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, BVerwGE 129, 9-20, Rn. 9).
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 VK 5/23
Konzession erfordert Beschaffungsbezug!
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 24.10.2023 - 3 VK 5/23 - zu Ziffern 1 und 2 des Tenors aufgehoben.Rn. 42 1. Der Beschluss der 3. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Oktober 2023 - 3 VK 5/23 wird aufgehoben.
- BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18
WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos …
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Weil aber die Bedingung noch nicht eingetreten ist, wird auch dieser Hilfsantrag von der Verweisung umfasst, lediglich von der Bindungswirkung ist er ausgenommen (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18 -, BGHZ 225, 59-90, Rn. 23;… Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 17a GVG, Rn. 13a). - GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Die Rechtsnatur des Vertrages bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzurechnen ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 -, BGHZ 97, 312-317, BVerwGE 74, 368-373, Rn. 10 - 11). - OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 6/20
Nachprüfungsantrag im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Planungsleistungen; …
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Bei offenem Verfahrensausgang ist darüber hinaus das Beschleunigungsgebot und insbesondere zu beachten, ob gewichtige Belange der Allgemeinheit einen raschen Abschluss des Vergabeverfahrens erfordern (Senat…, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18 -, Rn. 15 - 16, juris; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 17 Verg 6/20 -, Rn. 8 , juris). - OLG Rostock, 21.01.2019 - 17 Verg 8/18
Ausschluss eines Angebots von Vergabeverfahren wegen Nichterbringung geforderter …
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Bei offenem Verfahrensausgang ist darüber hinaus das Beschleunigungsgebot und insbesondere zu beachten, ob gewichtige Belange der Allgemeinheit einen raschen Abschluss des Vergabeverfahrens erfordern (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18 -, Rn. 15 - 16, juris;… Beschluss vom 3. Februar 2021 - 17 Verg 6/20 -, Rn. 8 , juris). - OLG Naumburg, 30.03.2022 - 7 Verg 2/22
Rechtswegzuständigkeit für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des …
Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Rn. 80 a) Über den Antrag hat der Senat jedenfalls deshalb zu entscheiden, weil er ausdrücklich auch für den Fall der Verweisung gestellt ist (weitergehend wohl Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2022 - 7 Verg 2/22 -, Rn. 71, juris).
- BayObLG, 16.10.2026 - Verg 5/26
Dienstleistungskonzession, Beschaffungsbezug, Betriebspflicht, öffentliche …
Rn. 33 Eine Verweisung eines nicht statthaften Nachprüfungsantrags in entsprechender Anwendung des § 17aGVG ist zwar grundsätzlich möglich, sie kommt aber dann nicht in Betracht, wenn Gründe der Verfahrensökonomie und des effektiven Rechtsschutzes eine Verweisung nicht rechtfertigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019, XIII ZB 119/19, NZBau 2020, 313 Rn. 16 ff.; OLG Celle…, Beschluss vom 3. Januar 2024, 13 Verg 6/23, juris Rn. 51; OLG Rostock, Beschluss vom 21. November 2023, 17 Verg 3/23, NZBau 2024, 181 Rn. 32 f. [juris Rn. 72 f.]).Die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags wird vielmehr als Frage der Zulässigkeit angesehen (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 3. Januar 2024, 13 Verg 6/23, juris Rn. 50; OLG Rostock NZBau 2024, 181 Rn. 21, 32 [juris Rn. 61, 72]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2024 - 3 O 76/24
Kostenfestsetzung bei einer Verweisung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts …
Rn. 7 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Eilverfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB werden entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG als Teil der Kosten behandelt, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 3. Januar 2024 - 13 Verg 6/23 - juris Rn. 66; OLG Rostock, Beschluss vom 21. November 2023 - 17 Verg 3/23 - juris Rn. 83; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22 - juris Rn. 65, BbgOLG…, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 - juris Rn. 96; HansOLG;… Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Verg 2/20 - juris Rn. 78).Es handelt sich um Kosten des Beschwerdeverfahrens, über die einheitlich im Rahmen der Entscheidung über die Hauptsache zu befinden ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 21. November 2023 - 17 Verg 3/23 - juris Rn. 83).
Nach der Rechtsprechung mehrerer Vergabesenate sind die Vergabesenate auch dann befugt, über Anträge nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB zu entscheiden, wenn die Vorschriften des Vergaberechts aus dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht anwendbar sind (vgl. neben der Entscheidung des OLG Naumburg im vorliegenden Verfahren auch OLG Dresden…, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 - juris Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 21. November 2023 - 17 Verg 3/23 - juris Rn. 80).
- LG Stralsund, 08.01.2025 - 7 O 332/23
Abschluss eines Pachtvertrags ist kein öffentlicher Auftrag!
Auf die hiergegen von der Klägerin erhobene sofortige Beschwerde erachtete das OLG Rostock durch Beschluss vom 21. November 2023 (17 Verg 3/23) den Nachprüfungsantrag unter Hinweis auf die zutreffenden Ausführungen der Vergabekammer für nicht zulässig und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Stralsund. - LG Düsseldorf, 30.08.2024 - 10 O 59/23 Abzustellen ist in solchen Fällen vielmehr auf den Gegenstand und den Zweck des Vertrages (vgl. GmS-OGB, Beschl. v. 10.04.1986, GmS-OGB 1/85, NJW 1986, 2359;… siehe ebenfalls BVerwG, Beschl. v. 24.04.2012, 8 B 25/12, juris-Rn. 4; OLG Rostock, Beschl. v. 21.11.2023, 17 Verg 3/23, juris-Rn. 76;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.01.1997, III ZB 110/96, juris-Rn. 4).
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