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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Sachsen, 26.11.2009

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 172-IV-08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34934
VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 172-IV-08 (https://dejure.org/2009,34934)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2009 - 172-IV-08 (https://dejure.org/2009,34934)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 172-IV-08 (https://dejure.org/2009,34934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VerfGH Sachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung der Verletzungen von Gewährleistungen des Grundgesetzes als rügefähige inhaltsgleiche Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 100-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 172-IV-08
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 100-IV-08 [HS]/ Vf. 101-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).
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   VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 172-IV-08   

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https://dejure.org/2009,80500
VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 172-IV-08 (https://dejure.org/2009,80500)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2009 - 172-IV-08 (https://dejure.org/2009,80500)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2009 - 172-IV-08 (https://dejure.org/2009,80500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (vgl. hierzu auch für das jeweilige Landesrecht: VerfG BB…, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 6/16 -, juris, Rn. 1; VerfGH SL…, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - Lv 4/11 -, juris, Rn. 4; VerfGH SN, Beschlüsse vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08 -, juris, Rn. 7…, vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17 -, juris, Rn. 4, …und vom 6. September 2019 - Vf. 35-IV-19 -, juris, Rn. 2; LVerfG ST…, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Saarland, 27.12.2011 - Lv 4/11

    Unstatthaftigkeit von Gegenvorstellungen gegen Urteile des …

    Es kann dahinstehen, ob die Gegenvorstellung als formloser Rechtsbehelf in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren ausnahmsweise statthaft sein kann, wenn eine Verletzung von Ver- fahrensgrundrechten in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst geltend gemacht wird (so BVerfG vom 25. März 1986, 1 BvL 5/80, BVerfGE 72, 84, 88; Staatsgerichtshof Hessen vom 5. August 1992, P.St. 1128, ständige Rspr.), oder ob Rechtsbehelfe, die auf eine Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof zielen, generell unstatthaft sind (so VerfGH Sachsen vom 26. November 2009, Vf. 172-IV-08, ständige Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; …

    Daher ist weder eine förmliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hierüber noch eine Einholung dienstlicher Stellungnahmen der Abgelehnten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG) erforderlich; diese sind bei der Entscheidung auch nicht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG ausgeschlossen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 53-IV-13
    Daher ist weder eine förmliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hierüber noch eine Einholung dienstlicher Stellungnahmen der abgelehnten Richter (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG) erforderlich; diese sind bei der Entscheidung auch nicht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG ausgeschlossen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 168-IV-20
    Unabhängig davon wäre ein Ablehnungsgesuch, das zur Begründung lediglich Ausführungen enthält, die zur Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, offensichtlich unzulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 97-IV-19; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 84-IV-16; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 169-IV-20
    Unabhängig davon wäre ein Ablehnungsgesuch, das zur Begründung lediglich Ausführungen enthält, die zur Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, offensichtlich unzulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 97-IV-19; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 84-IV-16; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 56-IV-13
    Daher ist weder eine förmliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hierüber noch eine Einholung dienstlicher Stellungnahmen der abgelehnten Richter (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG) erforderlich; diese sind bei der Entscheidung auch nicht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG ausgeschlossen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 67-IV-13
    Daher ist weder eine förmliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hierüber noch eine Einholung dienstlicher Stellungnahmen der abgelehnten Richter (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG) erforderlich; diese sind bei der Entscheidung auch nicht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG ausgeschlossen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08).
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