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   OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17   

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https://dejure.org/2017,44888
OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17 (https://dejure.org/2017,44888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2017 - 18 WF 188/17 (https://dejure.org/2017,44888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 (https://dejure.org/2017,44888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 62 FamFG, § 155b FamFG, § 155c FamFG
    Einstweiliges Anordnungsverfahren und Hauptsacheverfahren über die Entziehung der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung: Folgen des Abschlusses der Kindschaftssache "einstweilige Anordnung" durch Sachentscheidung vor Ergehen der Entscheidung über eine zuvor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch Beschleunigungsbeschwerde erfordert Rechtsschutzbedürfnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 520
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 15.01.2015 - 62198/11

    Umgangsrecht leiblicher Väter - Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17
    Die Beschleunigungsbeschwerde wurde eingerichtet, um der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung zu tragen, nach der es das Recht auf Schutz des Familienlebens (Art. 8 EMRK) in Verbindung mit dem Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) erfordern kann, in Fällen überlanger Verfahrensdauer Rechtsbehelfe vorzusehen, die sowohl eine präventive als auch eine kompensatorische Wirkung haben (vgl. EGMR vom 15.01.2015 - 62198/11, FamRZ 2015, 469, juris Rn. 137).
  • KG, 31.01.2017 - 13 WF 12/17

    Umgangsverfahren: Verletzung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots durch lange

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17
    Dem entsprechend sieht § 155c Abs. 3 FamFG nicht nur vor (Satz 3), dass das Beschwerdegericht feststellt, ob das Vorrangs- und Beschleunigungsgebot ausreichend beachtet wurde, wobei insbesondere beurteilen ist, ob in hinreichendem Maß verfahrensfördernde Maßnahmen getroffen worden sind (KG vom 31.01.2017 - 13 WF 12/17, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsrüge und

    Indem das Familiengericht eine die Instanz beendende Sachentscheidung getroffen hat, ist das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, juris, Rn. 13; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 155b Rn. 5; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl. 2018, Rn. 3; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 155c Rn. 5; Dürbeck, ZKJ 2018, S. 68; BTDrucks 18/9092, S. 17).
  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 2180/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsbeschwerde in

    a) Nach zum Fachrecht wohl allgemein vertretener Auffassung lässt das Ergehen einer die Instanz beendenden Sachentscheidung das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, juris, Rn. 13; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 155b Rn. 10; Schumann, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 155b Rn. 7; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 155c Rn. 5; Döll, in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 155b FamFG Rn. 3; Heilmann, in: Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl. 2020, § 155b FamFG Rn. 3; siehe auch BTDrucks 18/9092, S. 17).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2022 - 5 WF 25/22

    Unzulässigkeit einer Beschleunigungsbeschwerde nach Endentscheidung in der

    Bereits ab dem Zeitpunkt, in dem das Gericht seine instanzbeendende Entscheidung getroffen hat, kann unabhängig von der Frage des Zeitpunkts der Vollziehung das Rügeverfahren seinen Zweck nicht mehr erfüllen und ist eine weitere Beschleunigung nicht mehr möglich (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 520).

    Wenn in § 155c Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 FamFG auf einzelne Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG eigens verwiesen wird, kommt darin zum Ausdruck, dass das Recht der befristeten Beschwerde keine unmittelbare Anwendung findet und die Beschleunigungsbeschwerde vielmehr in § 155c FamFG abschließend geregelt werden sollte (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 520).

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2020 - 20 WF 20/20

    Gegenstand einer im zweiten Rechtszug erhobenen Beschleunigungsrüge

    Dies ergibt sich auch daraus, dass hinsichtlich des erstinstanzlichen Verfahrens das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf seine Beschleunigung gerichtete Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfällt, sobald das Familiengericht eine die Instanz beendende Sachentscheidung getroffen hat (BVerfG FamRZ 2018, 1761 Rn. 4; OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 520 Rn. 13; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 155c Rn. 5; BT-Drs.
  • OLG Brandenburg, 22.07.2021 - 13 WF 112/21

    Zulässigkeit einer Beschleunigungsbeschwerde gem. § 155c FamFG nach Abschluss des

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG zählt auch das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers (vgl. BT-Drucksache 18/9092 S. 19), das im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung noch vorliegen muss und nur besteht, solange das betreffende Verfahren nicht - in der von der Rüge betroffenen Instanz - abgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, Rn. 13, juris; BeckOK FamFG/Schlünder, 38. Ed. 1.4.2021, FamFG § 155c Rn. 4; BT-Drs. 18/9092, 18).

    Den Verfahrenswert setzt der Senat auf die Hälfte des Verfahrenswerts im Bezugsverfahren fest (vgl. §§ 41, 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FamGKG sowie Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Auflage 2017, § 155c Rn. 12, § 155b Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, Rn. 25, juris).

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über eine

    Nach zum Fachrecht wohl allgemein vertretener Auffassung lässt das Ergehen einer die Instanz beendenden Sachentscheidung das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, juris, Rn. 13; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 155b Rn. 10; Schumann, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 155b Rn. 7; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 155c Rn. 5; Döll, in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 155b FamFG Rn. 3; Heilmann, in: Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl. 2020, § 155b FamFG Rn. 3; siehe auch BTDrucks 18/9092, S. 17).
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