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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16038
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06 (https://dejure.org/2006,16038)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.09.2006 - 18 B 1718/06 (https://dejure.org/2006,16038)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. September 2006 - 18 B 1718/06 (https://dejure.org/2006,16038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an einen Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz in den Fällen des § 25 Abs. 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05

    Aufenthaltserlaubnis Antrag Fiktionswirkung vorübergehende Aussetzung der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    Die Rechtsprechung des Senats, wonach ein Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz einem Ausländer grundsätzlich nicht allein im Hinblick darauf zustehen kann, dass er zuvor die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, wenn dieser Antrag kein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3, 4 AufenthG auslöste (Beschluss vom 01.06.2005 - 18 B 677/05 -), schließt es nicht aus, dass in einer solchen Konstellation Abschiebungsschutz zu gewähren ist, wenn und solange die Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 AufenthG vorliegen.

    Die gesetzessystematisch begründete Auffassung des Senats, wonach ein Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz einem Ausländer nicht allein im Hinblick darauf zustehen kann, dass er zuvor die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, wenn dieser Antrag - wie hier - ein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3, 4 AufenthG nicht auszulösen vermochte, - vgl. OVG NRW, Beschlus vom 1.6.2005 - 18 B 677/05 -, juris - bezieht sich auf die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Verwaltungsverfahrens (allein) wegen des geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und schließt es nicht aus, dass Abschiebungsschutz aus anderen Gründen zu gewähren ist, und zwar für den Zeitraum des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 AufenthG unabhängig von der Länge eines auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten Verfahrens.

    nochmals OVG NRW, Beschluss vom 1.6.2005 - 18 B 677/05 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 18 E 1534/05

    Aufenthaltserlaubnis Abschiebung humanitäre Gründe freiwillige Ausreise …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    Im Gegenteil verweisen namentlich die Antragsteller zu 3. und 4., die 1992 zusammen mit ihren Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, auf zahlreiche, gegebenenfalls vom Antragsgegner im Rahmen der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht zu recherchierende und weiter aufzuklärende Integrationsleistungen, die nach der Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, AuAS 2006, 110 = NVwZ-RR 2006, 576, vom 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, NWVBl. 2006, 260 = InfAuslR 2006, 322, vom 27.3.2006 - 18 B 787/05 - Asylmagazin 5/2006, 26, und vom 1.8.2006 - 18 B 1539/06 - grundsätzlich geeignet sind, auf den Schutzbereich des Art. 8 EMRK zu führen, der als inlandsbezogenes Abschiebungsverbot - vgl. hierzu nun auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14.05 - selbstverständlich auch im Rahmen des vorliegend allein in Rede stehenden Abschiebungsschutzes in gleicher Weise wie bei § 25 Abs. 5 AufenthG berücksichtigt werden muss.

    Denn die inhaltliche Bestimmung der in diesem Zusammenhang entscheidungserheblichen Frage nach der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit beurteilt sich schon wegen der insoweit gleichlautenden Formulierungen in den §§ 25 Abs. 5 und 60a Abs. 2 AufenthG in gleicher Weise sowohl für die freiwillige Ausreise als auch für die zwangsweise Rückführung, - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, AuAS 2006 - was zur Folge hat, dass dem Ausländer unabhängig vom Ausgang des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ggf. - bei Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs - eine Duldung zu erteilen ist, für die es eines - hier allerdings vorliegenden - Antrags nicht bedarf.

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, InfAuslR 1998.12.
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    Im Gegenteil verweisen namentlich die Antragsteller zu 3. und 4., die 1992 zusammen mit ihren Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, auf zahlreiche, gegebenenfalls vom Antragsgegner im Rahmen der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht zu recherchierende und weiter aufzuklärende Integrationsleistungen, die nach der Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, AuAS 2006, 110 = NVwZ-RR 2006, 576, vom 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, NWVBl. 2006, 260 = InfAuslR 2006, 322, vom 27.3.2006 - 18 B 787/05 - Asylmagazin 5/2006, 26, und vom 1.8.2006 - 18 B 1539/06 - grundsätzlich geeignet sind, auf den Schutzbereich des Art. 8 EMRK zu führen, der als inlandsbezogenes Abschiebungsverbot - vgl. hierzu nun auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14.05 - selbstverständlich auch im Rahmen des vorliegend allein in Rede stehenden Abschiebungsschutzes in gleicher Weise wie bei § 25 Abs. 5 AufenthG berücksichtigt werden muss.
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    hierzu EGMR, Urteil vom 16.6.2005 - 60654/00 -, InfAuslR 2005, 349.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    Im Gegenteil verweisen namentlich die Antragsteller zu 3. und 4., die 1992 zusammen mit ihren Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, auf zahlreiche, gegebenenfalls vom Antragsgegner im Rahmen der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht zu recherchierende und weiter aufzuklärende Integrationsleistungen, die nach der Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, AuAS 2006, 110 = NVwZ-RR 2006, 576, vom 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, NWVBl. 2006, 260 = InfAuslR 2006, 322, vom 27.3.2006 - 18 B 787/05 - Asylmagazin 5/2006, 26, und vom 1.8.2006 - 18 B 1539/06 - grundsätzlich geeignet sind, auf den Schutzbereich des Art. 8 EMRK zu führen, der als inlandsbezogenes Abschiebungsverbot - vgl. hierzu nun auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14.05 - selbstverständlich auch im Rahmen des vorliegend allein in Rede stehenden Abschiebungsschutzes in gleicher Weise wie bei § 25 Abs. 5 AufenthG berücksichtigt werden muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 18 B 787/05

    Beschäftigungserlaubnis einwanderungspolitische Erwägungen Mitwirkungspflichten …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    Im Gegenteil verweisen namentlich die Antragsteller zu 3. und 4., die 1992 zusammen mit ihren Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, auf zahlreiche, gegebenenfalls vom Antragsgegner im Rahmen der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht zu recherchierende und weiter aufzuklärende Integrationsleistungen, die nach der Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, AuAS 2006, 110 = NVwZ-RR 2006, 576, vom 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, NWVBl. 2006, 260 = InfAuslR 2006, 322, vom 27.3.2006 - 18 B 787/05 - Asylmagazin 5/2006, 26, und vom 1.8.2006 - 18 B 1539/06 - grundsätzlich geeignet sind, auf den Schutzbereich des Art. 8 EMRK zu führen, der als inlandsbezogenes Abschiebungsverbot - vgl. hierzu nun auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14.05 - selbstverständlich auch im Rahmen des vorliegend allein in Rede stehenden Abschiebungsschutzes in gleicher Weise wie bei § 25 Abs. 5 AufenthG berücksichtigt werden muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2006 - 18 B 1539/06

    Aufenthaltserlaubnis Duldung Ausreise Abschiebung rechtliche Unmöglichkeit …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    Im Gegenteil verweisen namentlich die Antragsteller zu 3. und 4., die 1992 zusammen mit ihren Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, auf zahlreiche, gegebenenfalls vom Antragsgegner im Rahmen der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht zu recherchierende und weiter aufzuklärende Integrationsleistungen, die nach der Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, AuAS 2006, 110 = NVwZ-RR 2006, 576, vom 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, NWVBl. 2006, 260 = InfAuslR 2006, 322, vom 27.3.2006 - 18 B 787/05 - Asylmagazin 5/2006, 26, und vom 1.8.2006 - 18 B 1539/06 - grundsätzlich geeignet sind, auf den Schutzbereich des Art. 8 EMRK zu führen, der als inlandsbezogenes Abschiebungsverbot - vgl. hierzu nun auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14.05 - selbstverständlich auch im Rahmen des vorliegend allein in Rede stehenden Abschiebungsschutzes in gleicher Weise wie bei § 25 Abs. 5 AufenthG berücksichtigt werden muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2006 - 18 B 1488/06

    Einstweiliger Rechtschtuz bei Nachsuchen von Abschiebungsschutz unter …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    OVG NRW, Beschluss vom 8.9.2006 - 18 B 1488/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2006 - 17 E 832/04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06
    hierzu OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2006 - 17 E 832/04 -.
  • VG Köln, 15.10.2021 - 12. Kammer
    Rn. 15 Vgl. zum Verhältnis von §§ 80 Abs. 5 und 123 Abs. 1 VwGO im Fall einer zu prüfenden Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG oder Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG: OVG NRW, Beschluss vom 20.12.2018 - 18 B 1718/06 -, juris Rn. 18 bis bis 25.
  • VG Düsseldorf, 27.10.2006 - 8 L 1338/06

    Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt nochmaligen Eilantrag einer vollziehbar …

    Rn. 10 Vgl. zur bisherigen ständigen Rechtsprechung des OVG NRW nur Beschluss vom 1. Juni 2005 - 18 B 677/05 -, m.w.N, anders aber wohl Beschluss vom 1. August 2006 - 18 B 1539/06 - und nunmehr klarstellend Beschluss vom 26. September 2006 - 18 B 1718/06 -.
  • VG Hamburg, 22.05.2012 - 4 E 1026/12

    Abschiebung nach den Kapverden

    Denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der durch §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 und 2, 81 Abs. 3 und 4 AufenthG vorgegebenen Konzeption des Aufenthaltsgesetzes und der darin zum Ausdruck kommenden Wertung, für die Dauer eines Genehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich in Fällen des Eintritts der Fiktionswirkungen nach § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG - ein vorläufiges Bleiberecht zu gewähren (OVG NRW, Beschl. v. 1. Juni 2005, 18 B 677/05 , juris; Beschl. v. 26. September 2006, 18 B 1718/06 , Inf-AuslR 2007, 57).
  • VG Münster, 16.07.2008 - 8 L 288/08

    D (A), Ausweisung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, …

    Denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der durch §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 und 2, 81 Abs. 3 und 4 AufenthG vorgegebenen Konzeption des Aufenthaltsgesetzes und der darin zum Ausdruck kommenden Wertung, für die Dauer eines Genehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich in Fällen des Eintritts der Fiktionswirkungen nach § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG - ein vorläufiges Bleiberecht zu gewähren (OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 18 B 677/05 -, juris; Beschluss vom 26. September 2006 - 18 B 1718/06 -, www.nrwe.de = Inf-AuslR 2007, 57).
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