Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - I-18 U 112/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; BGB § 94; BGB § 946
Eigentumsverhältnisse und Sanierungsansprüche hinsichtlich einer Bachverrohrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eigentumsverhältnisse und Sanierungsansprüche hinsichtlich einer Bachverrohrung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 12.05.2009 - 7 O 159/06
- OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - I-18 U 112/09
- BGH, 18.11.2010 - V ZR 95/10
- BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- BGH, 24.02.1994 - III ZR 4/93
Umfang der Gewässerunterhaltspflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 WHG, § 90 Abs. 1 S. 1 LWG NW die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss; insbesondere ist der Gewässerunterhaltungspflichtige verpflichtet, das Gewässerbett für den Wasserabfluss zu erhalten, zu räumen und zu reinigen, das Gewässer in einem den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechenden Zustand für die Abfuhr oder Rückhaltung von Wasser zu erhalten sowie Feststoffe aus dem Gewässer oder von seinen Ufern zu entfernen; bei ganz oder teilweise ausgebauten Gewässern ist grundsätzlich der Zustand zu erhalten, in den sie durch den Ausbau versetzt worden sind (vgl. BGH, NJW 1994, 3090 ff.;… zitiert nach Juris Rdnr. 14 f.).Ungenehmigte Ausbaumaßnahmen können nämlich nicht zu einer Erweiterung der Unterhaltungslast führen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ZfW 1991, 129 ff.;… zitiert nach Juris Rdnr. 16; BGH, NJW 1994, 3090 ff., zitiert nach Juris, Rdnr. 15).
- BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 14.09
Gewässer; Unterhaltungspflicht; Anlagen in und an Gewässern.
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Rn. 54 Gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 WHG steht es den Ländern zudem frei, zwischen der Pflicht zur Unterhaltung des Gewässers und der Pflicht zur Unterhaltung von Anlagen ("Bauwerken") in oder an Gewässern zu differenzieren (vgl. BVerwG, NVwZ 2010, 267 f., zitiert nach Juris Rdnr. 10).Rn. 58 Dient allerdings ein derartiges Bauwerk auch wasserwirtschaftlichen Zwecken, ist es nicht sachgerecht, den insoweit Gewässerunterhaltspflichtigen von der Unterhaltung freizustellen und die entsprechenden Unterhaltungslasten nach § 94 LWG NW nur dem Eigentümer aufzuerlegen (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 10.12.2008, 13 LC 2/06, zitiert nach Juris Rdnr. 33; BVerwG Beschluss vom 17.11.2009, 7 B 14/09 zitiert nach Juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2000 - 1 A 11964/99
Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses in einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Rn. 56 Kennzeichnendes Merkmal von Anlagen im Sinne des § 94 LWG NW ist, dass sie in besonderer Gestaltung an das Gewässer herangetragen werden und mit ihnen von ihrer Funktion her keine wasserwirtschaftlichen Ziele verfolgt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, ZfW 1994, 373, 374; ZfW 1992, 387, 388;… Urteil vom 07.06.2004, 20 A 4757/01, zitiert nach Juris Rdnr. 22); dann kann die Anlage auch das Gewässerbett selbst bilden (…vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ZfW 2001, 59, 61).Sie entspricht ferner der Rechtsauffassung anderer Gerichte (…vgl. OLG Hamm, NVgZ, RR 2003, 107 ff., zitiert nach Juris Rdnr. 17: "Sie dient allein dem Verkehrsweg zur Überwindung des Gewässers"; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ZfW 2001, 59, 61: "Hinsichtlich der Funktion des in Rede stehenden Gewölbetunnels sind Anhaltspunkte dafür, dass diese aus wasserwirtschaftlichen Gründen errichtet wurden und erforderlich sein könnte, nicht erkennbar"; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ZfW 1994, 373, 375: "Sie ist nach Lage der Dinge ausschließlich zur Verbesserung der Nutzbarkeit des Grundstücks zu Wohnzwecken erfolgt"; ZfW 1992, 387, 388: "Das in Rede stehende Durchlassbauwerk dient lediglich dazu, dass sich für den Verkehrsweg durch das Gewässer ergebende Hindernis zu überwinden").
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1991 - 20 A 1272/90
Anlage an fließenden Gewässern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Rn. 56 Kennzeichnendes Merkmal von Anlagen im Sinne des § 94 LWG NW ist, dass sie in besonderer Gestaltung an das Gewässer herangetragen werden und mit ihnen von ihrer Funktion her keine wasserwirtschaftlichen Ziele verfolgt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, ZfW 1994, 373, 374; ZfW 1992, 387, 388;… Urteil vom 07.06.2004, 20 A 4757/01, zitiert nach Juris Rdnr. 22); dann kann die Anlage auch das Gewässerbett selbst bilden (…vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ZfW 2001, 59, 61).Sie entspricht ferner der Rechtsauffassung anderer Gerichte (…vgl. OLG Hamm, NVgZ, RR 2003, 107 ff., zitiert nach Juris Rdnr. 17: "Sie dient allein dem Verkehrsweg zur Überwindung des Gewässers"; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ZfW 2001, 59, 61: "Hinsichtlich der Funktion des in Rede stehenden Gewölbetunnels sind Anhaltspunkte dafür, dass diese aus wasserwirtschaftlichen Gründen errichtet wurden und erforderlich sein könnte, nicht erkennbar"; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ZfW 1994, 373, 375: "Sie ist nach Lage der Dinge ausschließlich zur Verbesserung der Nutzbarkeit des Grundstücks zu Wohnzwecken erfolgt"; ZfW 1992, 387, 388: "Das in Rede stehende Durchlassbauwerk dient lediglich dazu, dass sich für den Verkehrsweg durch das Gewässer ergebende Hindernis zu überwinden").
- BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Hierfür gibt das Gesetz jedoch den Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BGH, NJW 2004, 1035 ff., zitiert nach Juris, Rdnr. 8).Nur wenn eine derart konkrete Gefährdung vorliegt, besteht ein Anspruch auf Unterlassung, der im Einzelfall die Verpflichtung zu konkreten Maßnahmen auslöst (vgl. BGH, NJW 2004, 1035 ff., zitiert nach Jurist Rdnr. 14).
- BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05
Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Rn. 37 Der streitgegenständliche Fall kann nämlich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Scheinbestandteilseigenschaft von Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken verglichen werden (vgl. BGH, NJW 2006, 990 ff.).Danach folgt das bürgerlich-rechtliche Eigentum der öffentlichen Aufgabe; der Übergang des Eigentums wird dabei in dem Umfang herbeigeführt, wie es zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 2006, 990, 991).
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs ist auch insoweit gegeben, als die Kläger ihre Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Beseitigung einer Eigentumsstörung gem. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB herleiten (BGH, NJW 1993, 1799 ff., zitiert nach Juris Rdnr. 37).Rn. 43 Für dieses Verlangen bietet allenfalls das öffentliche Recht eine Grundlage (vgl. BGH, NJW 1993, 1799 ff., zitiert nach Juris Rdnr. 39).
- BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08
Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Der Unterlassungsanspruch entsteht daher erst in dem Augenblick, in dem sich eine konkrete Gefahrenquelle gebildet hat, aufgrund deren ein Einschreiten geboten ist (vgl. BGH, NJW 2009, 3787 ff., zitiert nach Juris Rdnr. 12). - OVG Niedersachsen, 10.12.2008 - 13 LC 2/06
Anlage; Gebirgsbach; Gewässer; Gewässerzustand; Gewölbe; Ufermauer; Uferzustand; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Rn. 58 Dient allerdings ein derartiges Bauwerk auch wasserwirtschaftlichen Zwecken, ist es nicht sachgerecht, den insoweit Gewässerunterhaltspflichtigen von der Unterhaltung freizustellen und die entsprechenden Unterhaltungslasten nach § 94 LWG NW nur dem Eigentümer aufzuerlegen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 10.12.2008, 13 LC 2/06, zitiert nach Juris Rdnr. 33; BVerwG Beschluss vom 17.11.2009, 7 B 14/09 zitiert nach Juris). - BVerwG, 29.01.1996 - 4 B 5.96
Wasserrecht: Begriff der oberirdischen Gewässer, Gewässereigenschaft, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09
Dass der B. G. auf eine Länge von ca. 100 Metern verrohrt worden ist, stellt die Qualifizierung als oberirdisches Gewässer nicht in Frage (vgl. BVerwG, ZfW 1997, 25 ff., zitiert nach Juris Rdnr. 6). - VGH Hessen, 26.02.1997 - 7 UE 2907/94
Zwar grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der öffentlich-rechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 20 A 4757/01
- VG Göttingen, 01.12.2005 - 4 A 4181/02
Abschnitt; Anlandung; Bestandteil; Eigentum; Fußpunkt; Gewässer; Gewölbe; …
- VG Aachen, 10.10.2007 - 6 K 1445/06
Vernässung von Kellerräumen wegen Verschlammung eines offenen Mühlenteichs; …
- VG Braunschweig, 25.01.2006 - 2 A 31/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05
Pflicht zur Duldung des Durchleitens von Wasser durch eine Leitung sowie der …
- VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084
Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und …
- LG Düsseldorf, 12.05.2009 - 7 O 159/06
Richtiger Verantwortlicher für die Sanierung von unterirdischen, der Versorgung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1988 - 20 A 793/87
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 20 A 20/13
Wiederherstellung einer Ufermauer als Anlage i.R.e. wasserwirtschaftlichen Zwecks
Rn. 27 Vgl. in diesem Sinne OVG NRW, Urteile vom 13. Juli 2010 - 20 A 1896/08 -, ZfW 2011, 35, und vom 29. Januar 2004 - 20 A 718/02 -, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2010 - I-18 U 112/09 -, juris, jeweils m. w. N. - BGH, 17.10.2013 - V ZR 15/13
Schadenseintritt auf tiefer gelegenen Grundstücken durch wild abfließendes …
Rn. 8 1. Die Revision ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO wegen der vorgetragenen Abweichung des Berufungsurteils von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (ZfW 1994, 373 ff; ZfW 2011, 35 ff und Urteil vom 7. Juni 2004 - 20 A 4757/01, veröffentlicht in juris) sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 28. April 2010 - 18 U 112/09, veröffentlicht in juris) bei der Auslegung des § 94 LWG NRW zuzulassen. - OLG Koblenz, 24.08.2017 - 1 U 1369/16
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung einer …
Dient damit wie im vorliegenden Fall die Verrohrung dem Gewässerausbau, wasserwirtschaftlichen Zwecken, ist dies eine Maßnahme nach §§ 68 ff. LWG-RP, so greift die reguläre Gewässerunterhaltungspflicht ein (so auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.04.2010, I -18 U 112/09 - juris).Andere lassen für das Eingreifen der allgemeinen Gewässerunterhaltungspflicht es ausreichen, wenn die Anlage (Verrohrung) auch wasserwirtschaftlichen Zwecken dient (OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.04.2010, I -18 U 112/09 - juris).
- VG Aachen, 11.12.2019 - 6 K 410/18
Keine Verpflichtung des Wasserverbands Eifel-Rur zu umfassender Pflege und …
Rn. 161 Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2010 - I-18 U 112/09, 18 U 112/09 -, juris Rn. 39. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 20 A 293/11
Sanierung der Abdeckung als Anlage an fließenden Gewässern durch den Eigentümer …
Rn. 82 - 18 U 112/09 u. a. -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 7 UE 2907/94 -, ZfW 1998, 326; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. Oktober 1995. - VG Düsseldorf, 23.04.2013 - 17 K 2593/12
Unterhaltungsanordnung Gewässerunterhaltung Anlage Gewässerausbau Verrohrung …
Rn. 38 vgl. auch Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Auflage 2010, § 36 Rn. 25 mit Verweis auf das noch zu der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 36 WHG 2010 ergangene Urteil des OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 1 A 13441/94 -, juris Rn. 22 ff, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1996 - 4 B 5/96 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juni 2000 - 1 A 11964/99 -, juris Rn. 34; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2010 - I-18 U 112/09 -, juris Rn. 55 f. - VG Aachen, 27.09.2011 - 7 L 326/11
Herleitung eines Anspruchs auf ein Tätigwerden des Unterhaltungspflichtigen aus …
Rn. 22 vgl. Queitsch, § 94 Rn. 4; OVG NRW, Urteile vom 13. Juli 2010 - 20 A 1896/08 -, Juris, Rn. 38 und 43, vom 7. Juni 2004 - 20 A 4757/01 -, und vom 22. August 1991 - 20 A 1272/90 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2010 - I-18 U 112/09 -, Juris, Rn. 53 f.; vgl. auch MUNLV, a.a.O. Hinweise, S. 23, wonach auch nach Inkrafttreten des § 36 WHG Anlagen in und an fließenden Gewässern gem. § 94 LWG NRW von ihrem Eigentümer nach bestimmten Vorgaben zu unterhalten sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".