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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 18 U 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8216
OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 18 U 64/05 (https://dejure.org/2006,8216)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2006 - 18 U 64/05 (https://dejure.org/2006,8216)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 18 U 64/05 (https://dejure.org/2006,8216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 18 Abs 1 StVG, § 3 PflVG, § 2 Abs 1 HaftPflG, § 254 Abs 1 BGB
    Haftung des Frachtführers bei Abpumpen mit einem Tanklastwagen angelieferter Chemikalien in einen falschen Tank: Mögliche Anspruchsgrundlagen; Haftungsausschluss bei überwiegendem Mitverschulden des Ladungsempfängers

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 831; ; HaftpflG § 2 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 831
    Zur Haftung eines Transportunternehmens für die fehlerhafte Abfüllung von Chemikalien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Haftung eines Transportunternehmens für die fehlerhafte Abfüllung von Chemikalien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 18 U 64/05
    Es fehlt aber an der Voraussetzung der Wirkungshaftung gemäß § 2 Abs. 1 HaftpflG, dass der Schaden gerade und entscheidend auf die Funktion der Anlage, das heißt auf die typischen Wirkungen der in einer solchen Anlage aufgenommenen und weitergeleiteten Flüssigkeit zurückzuführen ist (vgl. BGH v. 13.6.1996 - III ZR 40/95, NJW 1996, 3208).
  • OLG Celle, 15.11.2023 - 14 U 56/23

    Gefährdungshaftung des Halters eines Tanklastwagens bei Schäden aufgrund …

    Denn Tankwagen zur Abgabe von Heizöl werden ohne weitere Differenzierung nach Einzelkomponenten als Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftPflG angesehen (als obiter dictum im Urteil des BGH vom 14.06.1993 - III ZR 135/92; OLG München…, Urteil vom 21. Januar 2015 - 15 U 2296/14, Rn. 40 ff.; OLG Köln Urteil vom 23.03.1994 - 26 U 35/93; OLG Frankfurt Urteil vom 30.05.2006 - 18 U 64/05, Rn. 22, bezogen auf flüssige Chemikalien, alle zitiert nach juris;… Filthaut/Piontek/Kayser, HaftPflG 10. Aufl., § 2 Rn. 12).
  • OLG Köln, 08.09.2022 - 15 U 217/21
    Es hat sich keine dem Entladevorgang von Heizöl immanente Gefahr realisiert, wie es etwa im Falle einer falschen Befestigung des Tankschlauchs und einem dadurch erfolgten Ölaustritt der Fall wäre (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 15.4.2020 - I-13 U 94/19, juris: Ölaustritt, weil der Rasenmähroboter den Tankschlauch zerschnitten hat; OLG Frankfurt, Urt v. 30.5.2006 - 18 U 64/05, BeckRS 2007, 1557: Ladung eines Tankwagens (Aluminium-Chlorid) wird in einen falschen Tank (Aluminium-Hydroxid) gepumpt; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.6.2008 - 15 W 4/08, BeckRS 2009, 03893: Tankwagenfahrer verwechselt Benzin- und Dieseltank der Tankstelle;… Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVG (Stand: 01.12.2021), Rn. 95).

    Die Wirkungshaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HaftPflG greift nicht ein, wenn die Schadensursache am Mangel oder an der Gefährlichkeit des transportierten Stoffes als solchem liegt, der weder von der Anlage beeinflusst wird noch sich infolge einer Störung der Transportfunktion der Anlage auswirkt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 30.5.2006 - 18 U 64/05, BeckRS 2007, 1557: Verwechslung der Tankanlage).

    Den aufgetretenen Schaden in solchen Fällen unter die Haftung des § 3 PflVG i.V.m. § 10 AKB zu stellen, hieße, den Zweck dieser Bestimmungen zu überspannen und das durch die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasste Wagnis zu weit zu fassen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 26.6.2008 - 15 W 4/08, OLGR 2008, 895; OLG Frankfurt, Urt. v. 30.5.2006 - 18 U 64/05, OLGR 2007, 403;… offen gelassen von OLG München, Urt. v. 24.4.2015 - 25 U 4874/14, VersR 2016, 1396).

  • OLG München, 21.01.2015 - 15 U 2296/14

    Schadenersatzansprüche wegen Heizölaustritts aus einem Tankwagen

    Tankwagen zur Abgabe von Heizöl werden demgemäß ohne weitere Differenzierung nach Einzelkomponenten als Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftPflG angesehen (…als obiter dictum im Urteil des BGH vom 14.06.1993 - III ZR 135/92 = NJW 1993, 2740 Rz. 31 bei Juris;… OLG Köln Urteil vom 23.03.1994 - 26 U 35/93 = NJW-RR 1994, 1510 Rz. 11 bei Juris; OLG Frankfurt Urteil vom 30.05.2006- 18 U 64/05 Rz. 22 bei Juris bezogen auf flüssige Chemikalien;… Filthaut, HaftPflG 8. Aufl., § 2 Rn. 12;… Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl., 26. Kapitel Rn. 66; der Aufsatz von Schwab DAR 2009, 186, 188, auf den sich die Beklagten in erster Instanz berufen haben, nimmt nur zur Rohrleitungsanlage Stellung).
  • OLG Hamburg, 26.06.2008 - 15 W 4/08

    Erledigung der Hauptsache: Grundsätzliche Kostentragung durch den freiwillig …

    Eine dem Kraftfahrzeug typischerweise innewohnende Gefährlichkeit muss den Schaden adäquat verursacht haben, mithin müssen sich die von dem Fahrzeug selbst ausgehenden Gefahren bei der Schadenentstehung ausgewirkt haben (OLGR Frankfurt 2007, 403 f).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2009 - 8 U 446/08

    Schadensersatzansprüche bei Befüllung eines zum Teil mit Rapsöl gefüllten Tanks …

    Soweit sich die Beklagte für das von ihr angenommene überwiegende bzw. alleinige Mitverschulden der Klägerin auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLGR 2007, 403 f.) beruft, lässt sie unberücksichtigt, dass in dem dort entschiedenen Fall - anders als hier - ein Sorgfaltspflichtverstoß des Fahrers gerade nicht festgestanden hat, sondern allenfalls ein dessen Arbeitgeberin anzulastender geringfügiger Sorgfaltsverstoß durch Angabe einer unzutreffenden Lieferanschrift.
  • AG Aachen, 31.10.2006 - 10 C 160/06

    Sorgfaltspflichten eines Heizölauslieferers; Austritt von Heizöl als …

    Rn. 23 Im Übrigen kommen Schadensersatzansprüche des Beklagten aus den Gefährdungshaftungsnormen der § 7 Abs. 1 StVG (vgl. hierzu OLG Frankfurt/Main SVR 2006, 340) bzw. § 2 HaftpflichtG (…vgl. hierzu OLG Köln a. a. O.) mangels Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen nicht in Betracht.
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.02.2008 - 17 O 3447/07
    Insoweit müsse das Urteil des OLG Frankfurt vom 30.05.2006 (Az. 18 U 64/05) beachtet werden, wonach bei Unterlassen jeglicher Sicherheitsvorkehrungen bei der Warenanlieferung von einem groben Organisationsverschulden auszugehen sei.
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