Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 242, 249, 250 PreisV 30/53 §§ 1, 4, 5
Open-House-Verfahren, FFP2-Masken, PreisV 30/53, Preisrecht, betriebssubjektiver Preis, Selbstkostenpreis, Naturalrestitution, reiner Geldanspruch, Treu und Glauben - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Open-House-Verfahren; FFP2-Masken; PreisV 30/53; Preisrecht; betriebssubjektiver Preis; Selbstkostenpreis; Naturalrestitution; reiner Geldanspruch; Treu und Glauben
- rechtsportal.de
Open-House-Verfahren; FFP2-Masken; PreisV 30/53; Preisrecht; betriebssubjektiver Preis; Selbstkostenpreis; Naturalrestitution; reiner Geldanspruch; Treu und Glauben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrsüblicher Preis = betriebssubjektiver Preis!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche eines Gläubigers aus einem Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Schutzmasken (hier: FFP2-Masken); Maßgeblichkeit des sog. betriebssubjektiven Preises bei der Bestimmung des verkehrsüblichen Preises
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 110/22
- OLG Köln, 22.11.2024 - 18 U 97/23
- OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Papierfundstellen
- NZBau 2025, 586
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Zwar hat der EuGH in seinem Urteil vom 02.06.2016 (Az.: C-410/14) entschieden, dass ein öffentlicher Auftrag im Sinne der Richtlinie 2004/18 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge nicht vorliegt, wenn keine Auswahlentscheidung zwischen den Anbietenden getroffen wird, und dass bei einem Open-House-Verfahren der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot zu beachten sind.Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung ist es vielmehr entscheidend, dass keinerlei vergleichende Wertung der Angebote hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und entsprechende Auswahl erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "M." und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "G.")" (BKartA Bonn…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - VK 1 - 31/18 -, Rn. 81, juris).
Die Entscheidung des EuGH vom 02.06.2016 (Az.: C-410/14) enthält dazu jedenfalls keine konkreten Ausführungen.
- BVerwG, 13.04.2016 - 8 C 2.15
Anbieter; Auftrag; Auftraggeber; Markt; Marktpreis; betriebssubjektiver …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Dies ist inzwischen in § 4 Abs. 3 PreisV n.F. normiert, war aber bereits vorher etabliert (BVerwG, Urteil vom 13.04.2016 - 8 C 2/15 - Rn 22, juris;… Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller/Hoffjan/Müller, 10. Aufl. 2024, VO PR Nr. 30/53 § 4 Rn. 61, beck-online).Rn. 142 Da schon aus den vorgenannten Gründen ein verkehrsüblicher Preis nach § 4 PreisV 30/53 a.F. nicht feststellbar war, kann dahinstehen, ob ein solcher Preis - wie die Beklagte meint - zusätzlich auch deshalb nicht feststellbar war, weil aufgrund der angespannten Marktlage zu Beginn der Corona-Pandemie ein funktionierender Wettbewerb nicht mehr bestanden habe, wobei ein funktionierender Wettbewerb zwingend für die Ermittlung eines verkehrsüblichen Preises nach § 4 Abs. 1 PreisV 30/53 a.F. vorauszusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.2016, Az.: 8 C 2/15, Rn 19, juris).
- VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
Kontrastmittel
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Rn. 130 Auch die vom Kläger zitierte Entscheidung der Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss vom 7.5.2018 - VK 1-31/18) führt zu keinem anderen Ergebnis.Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung ist es vielmehr entscheidend, dass keinerlei vergleichende Wertung der Angebote hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und entsprechende Auswahl erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "M." und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "G.")" (BKartA Bonn, Beschluss vom 7. Mai 2018 - VK 1 - 31/18 -, Rn. 81, juris).
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Zwar ergibt sich aus einer Pflichtverletzung im vorvertraglichen Schuldverhältnis im Allgemeinen nur ein Anspruch des Vertrauensschadens, also des negativen Interesses (BGH, Urteil vom 08.09.1998, Az.: X ZR 48/97, Rn 16, juris;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 311 Rn 55).Der Ersatz des entgangenen Gewinns setzt dabei voraus, dass der Anbietende infolge der Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren darauf vertrauen durfte, dass dieses für ihn in jedem Fall mit der Erteilung eines Zuschlags und damit der Vergabe des Auftrags endet (BGH, Urteil vom 08.09.1998, Az.: X ZR 48/97, Rn. 31 juris).
- LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 110/22
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.06.2023 - 1 O 110/22 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 74 Der Kläger beantragt - in Erweiterung seiner Anträge aus dem erstinstanzlichen Verfahren -, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 28.06.2023 - Az. 1 O 110/22 -.
- LG Bonn, 16.04.2025 - 1 O 213/20
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Demgemäß hat das vom Kläger zitierte Landgericht Bonn (Urteil vom 16.04.2025, Az.: 1 O 213/20) zu Recht feststellt, dass hier keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Beklagte eine Teilnichtigkeit des Vertrages bewusst in Kauf genommen hat, um nachträglich von einem auf den Selbstkostenpreis nebst geringfügigem Zuschlag reduzierten Kaufpreis zu profitieren, ein gezieltes treuwidriges Verhalten also nicht feststellbar ist. - EuGH, 01.03.2018 - C-9/17
Tirkkonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung ist es vielmehr entscheidend, dass keinerlei vergleichende Wertung der Angebote hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und entsprechende Auswahl erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "M." und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "G.")" (BKartA Bonn…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - VK 1 - 31/18 -, Rn. 81, juris). - OLG Köln, 06.02.2025 - 8 U 38/23
Durchführung eines sog. Open-House-Verfahrens zur Beschaffung von Schutzmaterial …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Dies mag in dem Verfahren, in dem das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 06.02.2025 (8 U 38/23) ergangen ist, anders gewesen sein und deshalb dort die Zurückweisung des Vortrags gerechtfertigt haben (…a. a. O, Rn. 182 - juris). - BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Jedoch kann in besonderen - seltenen - Fällen auch den Ersatz des sogenannten positiven Interesses, insbesondere der durch Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinn erfasst sein (BGH, aaO, Rn 16, juris, mit Verweis auf BGHZ 120, 281, 284;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 8. Aufl., Einl. Rdn. 9 und Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 13. Aufl., Einleitung Rdn. 66).
- OLG Köln, 12.11.2025 - 26 U 49/24
Kaufpreiszahlung aus einem i.R.d. Corona-Pandemie geschlossenen sog. …
Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung in tatsächlicher Hinsicht von derjenigen, die der Entscheidung des 18. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Mai 2025 - 18 U 97/23 zugrunde lag; der dortige Kläger hatte unstreitig erstmalig Schutzmasken angeboren (…juris Rn. 119).Zwar räumt die Beklagte selbst ein, dass die Intention des Open-House-Verfahrens, namentlich einen einheitlichen Preis vorzugeben, dem Korrektiv des öffentlichen Preisrechts entgegenstehe (Bl. 303 GA), jedoch kann sich die Beklagte - so auch der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln - durch die Wahl des Open-House-Verfahrens an sich nicht der PreisVO 30/35 a.F. als unmittelbar geltendem deutschen Recht entziehen, zumal die PreisVO 30/53 a.F. gerade den Fiskus und die Gemeinschaft der Steuerzahler vor zu hohen Preisen schützen soll (OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2025 - I-18 U 97/23, juris Rn. 109).
Im Fall der Höchstpreisüberschreitung erfolgt die Abänderung im Hinblick auf die Höhe des Preises ipso jure und gerade nicht aufgrund vertragsparteilicher Willenserklärung (…Brüning, aaO § 1 Rn. 32; zum Ganzen OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2025 - I-18 U 97/23, juris Rn. 113).
In diesen Fällen stellt die Vereinbarung eines nicht den Selbstkostenpreisen entsprechenden Entgelts demgemäß einen Verstoß im Sinne des § 1 Abs. 3 PreisVO 30/53 a.F. dar (OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2025 - I-18 U 97/23, juris Rn. 114).
Rn. 130 (bbb) Bei der Klägerin handelt es sich - anders als dies bezüglich des Klägers in der Entscheidung des 18. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln der Fall war (OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2025 - I-18 U 97/23, juris Rn. 119) - jedoch nicht um eine sog. Newcomerin.
Rn. 138 Soweit der 18. Zivilsenat hierzu ausführt (OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2025 - I-18 U 97/23, juris Rn. 122), dass es die Situation nicht rechtfertige, von der Systematik der PreisVO 30/53 abzuweichen und ausnahmsweise nicht den betriebssubjektiven Preis, sondern eine Bandbreite an objektiven allgemein verkehrsüblichen Preisen als Maßstab und Obergrenze zugrunde zu legen, nur um zu verhindern, dass die Anbieter sich mit einem Selbstkostenpreis nebst Gewinnzuschlag zufriedengeben müssten, kann dem entgegengehalten werden, dass sich der Preisanstieg zwar in den Selbstkosten und den Preisen wiederspiegelt, die die Anbieter ihrerseits aufbringen mussten, um sich die entsprechende Ware zu beschaffen.
Rn. 146 Soweit der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die Auffassung vertritt, dass gerade der öffentliche Auftraggeber, hier die Beklagte, zum Schutz der Steuerzahlergemeinschaft grundsätzlich an die Preisverordnung (und die damit einhergehenden Grundsätze der Ermittlung des verkehrsüblichen Preises) gebunden sei und diese Bindung nicht einfach durch die Wahl eines bestimmten Vergabeverfahrens umgehen könne (OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2025 - I-18 U 97/23, juris 123), überzeugt dies für den Fall eines schnellen und extremen Preisanstieges, wie im Rahmen der Pandemie nicht.
Zwar darf, wie der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2025 - I-18 U 97/23 (…juris Rn. 130) ausführt, nicht unberücksichtigt bleiben, dass die PreisVO 30/53 auch den Schutz des Fiskus vor zu hohen Preisen und damit die Schonung finanzieller Mittel der öffentlichen Hand zu Ziel hat.
Rn. 232 Die vorliegende Entscheidung weicht von der Entscheidung des 18. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 15. Mai 2025 - 18 U 97/23 ab und die Divergenz beruht auf der (Nicht-) Anwendung der preisrechtlichen Vorschriften in der streitgegenständlichen Konstellation des Open-House-Verfahrens.
- OLG Köln, 23.04.2026 - 3 U 61/25
Erklärung des Vorbehaltsurteils des LG für vorbehaltlos auf Berufung der …
Rn. 90 (2) Die Anwendung der VO PR Nr. 30/53 a.F. auf die hier streitgegenständlichen Lieferverträge würde dazu führen, dass die Klägerin anstelle der vereinbarten Preise u.U. lediglich weit darunter liegende Selbstkostenpreise verlangen könnte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.05.2025, 18 U 97/23, NZBau 2025, 586, beck-online) und zwar auch, wenn die nach § 9 der VO PR Nr. 30/53 a.F. für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständige Behörde von einer nachträglichen Preisprüfung absieht.Auf der anderen Seite begegnet auch die Überlagerung des Verbotszwecks der national zwingenden VO PR Nr. 30/53 a. F. durch auf der gleichen Normebene stehende Billigkeitserwägungen Bedenken (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.04.2025 - 18 U 97/23 - NZBau 2025, 586, beck-online).
Denn bei Anwendung der VO PR Nr. 30/53 a.F. würde der durch die Klägerin angebotene Preis einseitig herabgesetzt, und zwar - sollte die Prüfung nicht die Verkehrsüblichkeit der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Preise ergeben - ggf. bis auf den Selbstkostenpreis zuzüglich eines Gewinnzuschlags (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.04.2025 - 18 U 97/23 - NZBau 2025, 586, beck-online).
Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei der VO PR Nr. 30/53 a.F. um sog. zwingendes Recht handelt, das auch den öffentlichen Auftraggeber, hier also die Beklagte, zum Schutz der Steuerzahlergemeinschaft bindet, und diese Bindungswirkung nicht einfach durch die Wahl eines bestimmten Vergabeverfahrens, hier des Open-House-Verfahrens, umgangen werden könne (so OLG Köln, Urteil vom 10.04.2025 - 18 U 97/23 - NZBau 2025, 586, beck-online).
Dies ist hier gegeben, weil die Entscheidung jedenfalls im Hinblick auf die Frage der Teilnichtigkeit gem. § 134 BGB in Verbindung mit dem öffentlichen Preisrecht von der Entscheidung des 18. Senats des OLG Köln, Az.: 18 U 97/23, abweicht.
- OLG Köln, 12.03.2026 - 8 U 17/25 Rn. 212 Ungeachtet dessen schließt sich der Senat den umfassenden Ausführungen des 26. Zivilsenats (…Urteil vom 12.11.2025 - 26 U 49/24, Rn. 107) sowie des 18. Zivilsenats (Urteil vom 15.05.2025 - 18 U 97/23, Rn. 109, jeweils zitiert nach juris) insoweit an, als die VO PR Nr. 30/53 a.F. im Grundsatz auf alle öffentlichen Aufträge einschließlich des Open-House-Verfahrens anzuwenden ist.
Im Fall der Höchstpreisüberschreitung erfolgt die Abänderung im Hinblick auf die Höhe des Preises ipso jure und gerade nicht aufgrund vertragsparteilicher Willenserklärung (…Brüning, aaO § 1 Rn. 32; zum Ganzen OLG Köln, Urteil vom 15.05.2025 - 18 U 97/23, Rn. 113, zitiert nach juris).
Es ergibt sich aus den vorliegenden Unterlagen zweifelsfrei, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt FFP2-Masken auch zu deutlich niedrigeren Preisen gehandelt wurden (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 15.05.2025 - 18 U 97/23, Rn. 117, zitiert nach juris).
Rn. 279 Auch steht die Entscheidung des Senats nicht in Divergenz, sondern vielmehr im Ergebnis im Einklang mit anderer, im Themenkomplex der Open-House-Verfahren zum deutschen autonomen Sachrecht ergangener obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.04.2022 - 21 U 52/21, BeckRS 2022, 57488; OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2022 - 15 U 116/21, BeckRS 2022, 56111; OLG Köln, Urteil vom 21.06.2024 - 6 U 112/23, NJW 2024, 2183; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2024 - 6 U 101/23, BeckRS 2024, 17342). Es besteht auch keine Divergenz zu der Entscheidung des 18. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 15.05.2025 - 18 U 97/23.
- OLG Köln, 28.05.2026 - 8 U 14/25
Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Schadensersatz aus mehreren mit der Beklagten …
Es ergibt sich aus den vorliegenden Unterlagen zweifelsfrei, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt FFP2-Masken und OP-Masken auch zu deutlich niedrigeren Preisen gehandelt wurden (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 15.05.2025 - 18 U 97/23, zitiert nach juris Rn. 117 sowie Urteil des Senats vom 12.03.2026 - 8 U 17/25, zitiert juris Rn. 184). - LG Bonn, 11.03.2026 - 1 O 219/21 Rn. 169 Unklar und bisher nicht höchstrichterlich entschieden ist allerdings, ob für den Fall, dass ein neu auf dem Markt aufgetretener Anbieter nur ein einmaliges Geschäft mit der betreffenden Leistung und dieses auch noch unter besonderen Bedingungen abgeschlossen hat, kein betriebssubjektiver Marktpreis ermittelt werden kann mit der Folge, dass dann der Selbstkostenpreis maßgeblich wäre (so der 18. Zivilsenat des OLG Köln, Urt. v. 15.05.2025 - 18 U 97/23, dort S. 29 f.).
Rn. 193 Die Kammer hat dabei auch die Argumente des 18. Zivilsenats des OLG Köln, Urt. v. 15.05.2025 - 18 U 97/23, dort Seiten 36-37, in die Abwägung einbezogen, wonach Sinn und Zweck der Verordnung sei, den Fiskus vor sich selbst zu schützen und dass nicht ersichtlich sei, wieso sich der von der Beklagten durch Wahl des Verfahrens und durch den vorgegebenen Preis "erkaufte" Zeitvorteil gerade in einer wirtschaftlichen Benachteiligung des Lieferanten äußere.
- LG Bonn, 23.07.2025 - 1 O 342/24
Open-House-Vergabe: Welcher Höchstpreis gilt bei Masken-"Newcomern"?
Rn. 105 Unklar und bisher nicht höchstrichterlich entschieden ist allerdings, ob für den Fall, dass ein neu auf dem Markt aufgetretener Anbieter nur ein einmaliges Geschäft mit der betreffenden Leistung und dieses auch noch unter besonderen Bedingungen abgeschlossen hat, kein betriebssubjektiver Marktpreis ermittelt werden kann mit der Folge, dass dann der Selbstkostenpreis maßgeblich wäre (so der 18. Zivilsenat des OLG Köln, Urt. v. 15.05.2025 - 18 U 97/23, dort S. 29 f.).Rn. 129 Die Kammer hat dabei auch die Argumente des 18. Zivilsenats des OLG Köln, Urt. v. 15.05.2025 - 18 U 97/23, dort Seiten 36-37, in die Abwägung einbezogen, wonach Sinn und Zweck der Verordnung sei, den Fiskus vor sich selbst zu schützen und dass nicht ersichtlich sei, wieso sich der von der Beklagten durch Wahl des Verfahrens und durch den vorgegebenen Preis "erkaufte" Zeitvorteil gerade in einer wirtschaftlichen Benachteiligung des Lieferanten äußere.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.11.2024 - 18 U 97/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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- ibr-online
Darum prüfe, wer sich selbst bindet ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustandekommen eines Vertrages / eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses zur Lieferung von FFP-2-Masken durch Übermittlung eines Angebots
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dann prüfe, wer sich selbst bindet ... (VPR 2025, 26)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 110/22
- OLG Köln, 22.11.2024 - 18 U 97/23
- OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 21.06.2024 - 6 U 112/23
Rückzahlung von geleisteten Kaufpreiszahlungen für im Zusammenhang mit der …
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2024 - 18 U 97/23
Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Köln vom 21.6.2024 (Az.: 6 U 112/23) und vom 19.7.2024 (Az.: 6 U 101/23) davon aus, dass ein Fixgeschäft nicht wirksam per vorformulierter Vertragsbedingungen vereinbart werden konnte, da es der AGB-Kontrolle nicht standhält. - OLG Köln, 19.07.2024 - 6 U 101/23
Beschaffung von Schutzmasken im Wege des Open-House-Verfahrens
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2024 - 18 U 97/23
Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Köln vom 21.6.2024 (Az.: 6 U 112/23) und vom 19.7.2024 (Az.: 6 U 101/23) davon aus, dass ein Fixgeschäft nicht wirksam per vorformulierter Vertragsbedingungen vereinbart werden konnte, da es der AGB-Kontrolle nicht standhält.
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