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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 28.01.1986 - 188/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1946
EuGH, 28.01.1986 - 188/84 (https://dejure.org/1986,1946)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.1986 - 188/84 (https://dejure.org/1986,1946)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - 188/84 (https://dejure.org/1986,1946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - GESUNDHEITSSCHUTZ - ANWENDUNG TECHNISCHER NORMEN UND EINES ZULASSUNGSVERFAHRENS AUF EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - GESUNDHEITSSCHUTZ - ANWENDUNG TECHNISCHER NORMEN UND EINES ZULASSUNGSVERFAHRENS AUF EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN; ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 36 )

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - GESUNDHEITSSCHUTZ - ANWENDUNG TECHNISCHER NORMEN UND EINES ZULASSUNGSVERFAHRENS AUF EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1418
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

    Auszug aus EuGH, 28.01.1986 - 188/84
    16 AUCH WENN ES EINEM MITGLIEDSTAAT FREISTEHT , EIN ERZEUGNIS , DAS BEREITS IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ZUGELASSEN WORDEN IST , EINEM ERNEUTEN UNTERSUCHUNGS- UND ZULASSUNGSVERFAHRENS ZU UNTERWERFEN , IST ER FOLGLICH GLEICHWOHL GEHALTEN , ZUR ERLEICHTERUNG DER KONTROLLEN IM INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL BEIZUTRAGEN ( S. URTEIL VOM 17. DEZEMBER 1981 IN DER RECHTSSACHE 272/80 , FRANS-NEDERLANDSE MAATSCHAPPIJ VOOR BIOLOGISCHE PRODUCTEN , SLG. 1981, 3277 ).
  • EuGH, 06.06.1984 - 97/83

    Melkunie

    Auszug aus EuGH, 28.01.1986 - 188/84
    33 ZUR KUMULATIVEN WIRKUNG , DIE EINE SOLCHE REGELUNG FÜR EINEN HERSTELLER , DER SEINE WARE IN DER GEMEINSCHAFT IN DEN HANDEL BRINGT , IN DEM FALL HABEN KANN , DASS DIE ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINEN ÄHNLICHEN GEBÜHRENTARIF WIE DEN HIER IN REDE STEHENDEN EINFÜHREN , IST DARAUF HINZUWEISEN , DASS DER GERICHTSHOF IN ZAHLREICHEN FÄLLEN ENTSCHIEDEN HAT , DASS DIE BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN NICHT OHNE NOT LABORVERSUCHE VERLANGEN DÜRFEN , WENN DIE GLEICHEN VERSUCHE BEREITS IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT DURCHGEFÜHRT WORDEN SIND UND IHRE ERGEBNISSE DIESEN BEHÖRDEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN ODER AUF ANFRAGE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN KÖNNEN ( URTEILE VOM 17. DEZEMBER 1981 , A. A. O., UND VOM 6. JUNI 1984 IN DER RECHTSSACHE 97/83 , MELKUNIE , SLG. 1984, 2367 ).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 188/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,9231
Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 188/84 (https://dejure.org/1985,9231)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.10.1985 - 188/84 (https://dejure.org/1985,9231)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 188/84 (https://dejure.org/1985,9231)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung - Zulassung von Holzbearbeitungsmaschinen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 188/84
    Sie verweist hierzu auf Ihre ständige Rechtsprechung seit dem Urteil in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837).
  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 188/84
    Unter Berufung auf Ihre Urteile in der Rechtssache 788/79 (Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071, Randnrn. 5 und 6 der Entscheidungsgründe) und insbesondere in der Rechtssache 104/75 (de Peijper, Slg. 1976, 613) leitet die französische Regierung aus Ihrer Rechtsprechung zu Artikel 36 folgendes ab: "Unter den in Artikel 36 geschützten Gütern und Interessen nehmen die Gesundheit und das Leben von Menschen den ersten Rang ein, und es ist Sache der Mitgliedstaaten, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, in welchem Umfang sie deren Schutz gewährleisten wollen, insbesondere wie streng die durchzuführenden Kontrollen ausfallen sollen" (Rechtssache 104/75, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 22.03.1983 - 42/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 188/84
    b) Die gesetzten Fristen seien häufig - auch nach Verlängerung - zu kurz und die entstandenen Verzögerungen seien selbst ebenfalls Maßnahmen gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 30 EWG- Vertrag, die nach Ihrem Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013) einer Rechtfertigung bedürften, die jedoch nicht in der Überlastung der betreffenden Dienststellen liegen könne.
  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 188/84
    Unter Berufung auf Ihre Urteile in der Rechtssache 788/79 (Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071, Randnrn. 5 und 6 der Entscheidungsgründe) und insbesondere in der Rechtssache 104/75 (de Peijper, Slg. 1976, 613) leitet die französische Regierung aus Ihrer Rechtsprechung zu Artikel 36 folgendes ab: "Unter den in Artikel 36 geschützten Gütern und Interessen nehmen die Gesundheit und das Leben von Menschen den ersten Rang ein, und es ist Sache der Mitgliedstaaten, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, in welchem Umfang sie deren Schutz gewährleisten wollen, insbesondere wie streng die durchzuführenden Kontrollen ausfallen sollen" (Rechtssache 104/75, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe).
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