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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18396
VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239 (https://dejure.org/2023,18396)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2023 - 19 CE 23.1239 (https://dejure.org/2023,18396)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2023 - 19 CE 23.1239 (https://dejure.org/2023,18396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 71 Abs. 5 S. 2; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7, § 60a; VwGO § 123; GG Art. 19 Abs. 4
    Beschwerde, Abschiebung bereits vollzogen, Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Rechtsträger der Ausländerbehörde, Folgeantrag, Mitteilung des Bundesamtes an Ausländerbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachen des erforderlichen Anspruchs auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung); Prüfung des Asylfolgeantrags eines Asylsuchenden durch das Bundesamt

  • rechtsportal.de

    Glaubhaftmachen des erforderlichen Anspruchs auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung); Prüfung des Asylfolgeantrags eines Asylsuchenden durch das Bundesamt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 10 CE 15.810

    Geltendmachung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach Bestandskraft …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Rn. 10 2.2.1 Dem gegen den Antragsgegner zu 1) gerichteten Antrag fehlt es bereits am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antragsteller - unabhängig davon, dass die Abschiebung bereits vollzogen worden ist - sein Rechtsschutzziel nach der Systematik der hierfür maßgeblichen asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen vorrangig und - auch im konkreten Fall - effektiv durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) zur (vorläufigen) Sicherung seines Begehrens bzw. Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (s. § 51 VwVfG) bezüglich des von ihm nunmehr geltend gemachten Abschiebungsverbots hätte erreichen können (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).

    Sie hat nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde dazu keine Befugnis (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4).

    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Nur wenn effektiver Rechtsschutz nicht mehr mit einem gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Eilantrag erreicht werden kann - d.h. wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät käme - muss unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG auch eine unmittelbare Zuständigkeit der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträgers für die begehrte einstweilige Regelung bejaht werden (…vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).

    Mit dem Vorbringen des Antragstellers, dass sich insoweit nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit die maßgebliche Sach- oder Rechtslage im Zielstaat der Abschiebung verändert habe, haben sich das Bundesamt im Rahmen der Entscheidung, ob Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwVfG bzw. gemäß § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG hinsichtlich der negativen Feststellung zum zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutz vorliegen, sowie gegebenenfalls das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG bzw. auf Verpflichtung des Bundesamtes zum Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zu befassen (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Erforderlich sei dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret drohe (m.V.a. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15;… B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953;… B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7;… VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3).

    Wegen der Bindungswirkung nach § 42 Satz 1 AsylG kämen nur inlandsbezogene Abschiebungsverbote in Betracht (m.V.a. BayVGH, B.v. 18.12.2017 a.a.O.).

    Ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis setzte jedoch den substantiierten Vortrag und gegebenenfalls die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen voraus, dass die Abschiebung als solche - unabhängig vom Zielstaat - zu einer konkreten und erheblichen Gefahr für Leben oder körperliche bzw. psychische Unversehrtheit des Antragstellers führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15;… B.v. 11.04.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349

    Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Erforderlich sei dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret drohe (…m.V.a. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15; B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953;… B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7;… VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3).

    Ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis setzte jedoch den substantiierten Vortrag und gegebenenfalls die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen voraus, dass die Abschiebung als solche - unabhängig vom Zielstaat - zu einer konkreten und erheblichen Gefahr für Leben oder körperliche bzw. psychische Unversehrtheit des Antragstellers führen würde (…vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15; B.v. 11.04.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Denn die Rechtschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers sind auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen z.B. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Nur wenn effektiver Rechtsschutz nicht mehr mit einem gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Eilantrag erreicht werden kann - d.h. wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät käme - muss unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG auch eine unmittelbare Zuständigkeit der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträgers für die begehrte einstweilige Regelung bejaht werden (…vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 11 S 658/17

    Hinderung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Erforderlich sei dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret drohe (…m.V.a. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15;… B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953;… B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 10 CE 16.838

    Kein Abschiebungshindernis bei paranoid schizophrener kosovarischer …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Erforderlich sei dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret drohe (…m.V.a. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15;… B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953; B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7;… VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 02.08.2019 - 4 Bs 219/18

    Rückholung eines abgeschobenen Ausländers nach Deutschland; Sachdienlichkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Rn. 5 Der Antragsteller trägt zur Begründung seiner Beschwerde vor, die Antragserweiterung auf die Antragsgegnerin zu 2) könne zulässig sein, wenn das Beschwerdegericht die Änderung entsprechend § 91 Abs. 1 VwGO für sachdienlich halte (m.V.a. Hamb.OVG, B.v. 2.8.2019 - 4 Bs 219/18).
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 432/21

    Anforderungen an die verfahrensrechtliche Absicherung eines Asylfolgeantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Rn. 3 Das Verwaltungsgericht hat den - erstinstanzlich nur gegen den Antragsgegner zu 1 gerichteten - Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 14. Juli 2023 mit der Begründung abgelehnt, der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Verhinderung der Abschiebung sei - unabhängig davon, ob der Antrag vorrangig gegen das Bundesamt bzw. die Bundesrepublik Deutschland als dessen Rechtsträger zu richten gewesen wäre mit dem Ziel, die Ausländerbehörde zu informieren, dass vorläufig keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durchgeführt werden dürften (m.V.a. OVG Bremen, B.v. 3.12.2021 - 2 B 432/21 - juris Rn. 5;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 71 AsylG Rn. 48) - jedenfalls unbegründet.
  • VGH Bayern, 09.05.2007 - 19 CE 07.158

    Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Zuständigkeit, …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (…vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6; B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 19 CE 09.130

    Richtiger Antragsgegner bei Erlass einer einstweiligen Anordnung im …

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290

    Vorläufiger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

    Auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes gebiete grundsätzlich keine abweichende Beurteilung, denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers seien auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (m.V.a. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).

    Rn. 5 2.1 Dem gegen den Antragsgegner gerichteten Antrag fehlt es bereits am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antragsteller sein Rechtsschutzziel nach der Systematik der hierfür maßgeblichen asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen vorrangig und - auch im konkreten Fall - effektiv durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) zur (vorläufigen) Sicherung seines Begehrens bzw. Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens bzw. des Verfahrens bezüglich des von ihm nunmehr geltend gemachten Abschiebungsverbots erreichen kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).

    Sie hat nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde dazu keine Befugnis (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4).

    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).

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