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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5712
OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93 (https://dejure.org/1994,5712)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.1994 - 19 U 272/93 (https://dejure.org/1994,5712)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 1994 - 19 U 272/93 (https://dejure.org/1994,5712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3 Nr. 1, 2; ZPO § 286
    Versicherungsvertrag: Beweislast für das Vorliegen eines Unfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Haftpflichtversicherung; Verkehrsunfall; Darlegen und Beweisen des Anspruchs; Schaden am Fahrzeug; Verabredung zum Unfall; Überzeugung des Gerichts; Rechtsgutsverletzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 546
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93
    B. vom 3.11.1992 (Blatt 67 ff d.A.) das Unfallereignis und die Ursächlichkeit von behauptetem Unfallereignis und geltend gemachten Schaden substantiiert bestritten hat, bleibt es bei der vollen Darlegungs- und Beweislast der Klägerin als Anspruchsstellerin für den objektiven Tatbestand der Rechtsgutverletzung, mithin den behaupteten Unfall und die Ursächlichkeit des geltend gemachten Schadens (vgl. BGH NJW 1978, 2154, 2156).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93
    Ausgangspunkt ist, dass die Klägerin als Anspruchsstellerin zunächst darzulegen und nach dem Bestreiten durch die Beklagten zu beweisen hat, dass erstens der von ihr behauptete Unfall stattgefunden hat und zweitens hierdurch der von ihr behauptete Schaden am Fahrzeug verursacht wurde (vgl. BGH VersR 1978, 865).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14

    Beweislast bei Kfz-Unfall: Behauptung der Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs …

    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499;… Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 393/11 - 124 -, juris Rn. 37; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 546;… Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 25 Rn. 10; Heß/Burmann NJW 2014, 1154, 1155).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 244/05

    Ausbleiben eines Zeugen: Kostenauferlegung und Verhängung von Ordnungsmitteln bei …

    Teilt das Gericht dem Zeugen nämlich den Gegenstand der Vernehmung nicht mit, liegt eine ordnungsgemäße Ladung nicht vor und sind Ordnungsmittel unzulässig (…OLG Celle, NJW 1977, S. 540; OLG Celle, OLGR 1994, S. 286 ff;… KG, NJW 1976, S. 719;… OLG Frankfurt, MDR 1979, S. 236; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.8.2004, 6 Ta 171/04 sowie Beschl. v. 4.2.1992, 9 Ta 13/92; LAG Hessen, Beschl. v. 11.8.1983, 3 Ta 225/83;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, aaO, § 273, Rdnr. 24 m.w.N.;… Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 273, Rdnr. 10 m.w.N.;… Münchener-Kommentar-Damrau, ZPO, 1992, § 380, Rdnr. 3, m.w.N.).
  • LG Hamburg, 05.09.2025 - 337 O 122/22

    Schadensersatz aufgrund eines behaupteten Verkehrsunfalls

    Rn. 29 Steht aber - wie hier - fest, dass der behauptete Unfall, aus dem der Kläger Ansprüche herleitet, unter den angegebenen Bedingungen nicht stattgefunden haben kann, sondern allenfalls an einer anderen Unfallstelle oder sonst unter (wesentlich) anderen Bedingungen, ist die Klage bereits um des Willen abzuweisen (str., wie hier OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2024, Az. I-1 U 98/21; OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.12.2014, Az. 4 U 36/14; vom 30.10.2012, Az. 4 U 259/11; OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2014, Az. 19 U 79/14; Urteil vom 24.06.1994, Az. 19 U 272/93; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.12.2011, Az. 4 U 2659/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.09.2014, Az. 13 U 84/13; KG, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 12 U 56/09; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.1998, Az. 13 U 101/98; s.a. - mit Einschränkungen - OLG Dresden, Urteil vom 15.08.2014, Az. 7 U 1421/13: "[...] es stets einer sorgfältigen Abwägung im jeweils zu entscheidenden Einzelfall, ob in der Gesamtschau der beweisrelevanten Faktoren nicht hintanzustellende Zweifel am von der Klage behaupteten Lebenssachverhalt verbleiben oder nicht";… König, in: Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48 Auflage, § 7 StVG, Rn. 48;… Ziegenhardt, in: Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, Werkstand: 48. EL August 2023, Kap. D, Rn. 49;… Laws/Lohmeyer/Vinke, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 7 StVG, 2. Auflage 2022, Stand: 02.08.2024, Rn. 379; Nugel, jurisPR-VerkR 3/2025 Anm. 1 zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2024, Az. I-1 U 98/21; Lemcke, RuS 1993, 121, 122: "Auch in diesem Falle ist die Klage, trotz feststehender Kollision, schon auf dieser Stufe abweisungsreif; der behauptete Geschehensablauf ist widerlegt, ein anderer Geschehensablauf, der einen Schadenersatzanspruch aus §§ 7, 17 StVG, 823 BGB rechtfertigen könnte, ist schon nicht dargelegt";… Halm, in: Himmelreich/Halm, Handbuch Fachanwalt Verkehrsrecht, 5. Auflage 2013, Kap. 25, Rn. 98; Born, NZV 1996, 257, 260; einschränkend aber im Grundsatz auch Klein, ZfS 2020, 188, 190: "So kann die Annahme eines 'So-nicht-Unfalls' [...] dazu führen, dass sich schon der äußere Tatbestand des streitgegenständlichen Geschehens nicht feststellen lässt [...]).
  • OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 162/02

    Darlegungs- und Beweislast im Verkehrsunfall-Haftpflichtprozess

    Rn. 3 Da streitig ist, dass sich das behauptete Unfallereignis vom 08.02.2000 überhaupt zugetragen hat und dass die vom Kläger geltend gemachten Fahrzeugschäden hierauf zurückzuführen sind, obliegt es nach allgemeinen Beweisgrundsätzen dem Kläger, den äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung - den behaupteten Unfallhergang - sowie die Ursächlichkeit für das Zustandekommen und den Umfang der geltend gemachten Schäden zu beweisen (BGHZ 71, 339 = NJW 1978, 2154; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Köln, OLGR 1994, 286 = NJW-RR 1995, 546).
  • LG Essen, 16.04.2002 - 12 O 604/00
    Rn. 26 Soweit der Beklagte sowohl das von dem Kläger dargestellte Unfallereignis als auch die Ursächlichkeit dieses Geschehens für den geltend gemachten Schaden bestreitet, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der behauptete Unfall stattgefunden hat und hierdurch der behauptete Schaden eingetreten ist (vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 1995, 546).
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