Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.07.2010 - I-19 U 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Architekt, Statiker, Mitverschulden, Planungsfehler, Bauherr
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 254, 278, 635 BGB a.F.
Architekt, Statiker, Mitverschulden, Planungsfehler, Bauherr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 634 a.F.; BGB § 635 a.F.
Schadensersatzpflicht eines Architekten wegen unvollständiger statischer Berechnungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Statikfehler nicht erkannt: (Wie) haftet Architekt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Haftung des Architekten für die mangelhafte Planung eines Bauvorhabens aufgrund fehlender statischer Verformungsberechnungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzpflicht eines Architekten wegen unvollständiger statischer Berechnungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenhaftung: Sind Sonderfachleute Erfüllungsgehilfen des Bauherrn? (IBR 2010, 1363)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 12.02.2010 - 1 O 12/07
- OLG Hamm, 09.07.2010 - I-19 U 43/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 316
- NZBau 2011, 48
- BauR 2010, 1981
- BauR 2011, 1687
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 43/10
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2009, 582, der sich entnehmen lasse, dass den Bauherrn eine als Obliegenheit ausgestaltete Mitwirkungspflicht treffe, dem bauleitenden Architekten ordnungsgemäße Pläne zur Verfügung zu stellen, vertritt die Beklagte die Ansicht, dass sich dieser Grundsatz auch auf das Verhältnis zwischen dem planenden und ausführenden Architekten einerseits und dem Bauherrn andererseits übertragen, der ersterem eine für die Errichtung des Bauwerks erforderliche Statik zur Verfügung stelle.Rn. 57 Von dem Erfordernis einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Vorlage eines mangelfreien Planes im Sinne einer Leistungspflicht ist der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.11.1009, NJW 2009, 582, zumindest für den Fall des Verhältnisses zwischen dem bauleitenden Architekten und dem Bauherrn abgerückt.
Das Urteil vom 27.11.2009, NJW 2009, 582, gibt keine Veranlassung, diese Frage erneut dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.
- BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02
Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 43/10
Rn. 55 Zutreffend hat das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in NJW-RR 2003, 1454 verwiesen, nach der der vom Bauherrn beauftragte Sonderfachmann in der Regel nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis zum Architekten ist.Die Frage, ob der vom Bauherrn beauftragte Statik-Sonderfachmann im Verhältnis des Bauherrn zu dem ebenfalls von ihm beauftragten Architekten Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist, ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2003, 1454) bereits beantwortet.
- OLG Celle, 19.08.2009 - 7 U 257/08
Klageerhebung gegen eine nicht existente BGB-Gesellschaft; Haftung des Statikers …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 43/10
Dabei kommt der HOAI im Hinblick auf den Leistungsumfang keine Leitbildfunktion zu, denn diese Bestimmungen enthalten nur Preisvorschriften (OLG Celle NZBau 2010, 114 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15
Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter …
Andererseits hat die Rechtsprechung in ihren bisherigen Entscheidungen stets hervorgehoben, dass die Planer ihre Leistungen in engem Zusammenwirken erbringen müssen (vgl. OLG Celle vom 06.03.2014, 5 U 40/13, BauR 2015, 1196, OLG Celle, Urteil vom 19.08.2009, 7 U 257/08, BauR 2010, 487; OLG Celle, Urteil vom 28.03.2006, 14 U 168/05, MDR 2005, 1402), wobei dieser Gesichtspunkt bei der Frage, ob der Schutzzweck der Obliegenheitsverletzung eine Mitverantwortung des Auftraggebers gebietet, zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2010, 19 U 43/10, BauR 2011, 1687; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.06.2013, VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2012, 5 U 226/11, IBR 2014, 289). - OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 84/10
Pflicht des Architekten zur Berücksichtigung von Grundwasserständen
Stattdessen haften Architekt und Statiker grundsätzlich in vollem Umfang als Gesamtschuldner, weil Planer und Sonderfachleute zusammenwirken müssen, um die Grundlage für die Ausführung des Bauwerks zu schaffen (…vgl. Kniffka/Koeble, aaO, 6. Teil Rdn. 59; OLG Hamm, BauR 2011, 1687).Stattdessen haften Architekt und Statiker grundsätzlich in vollem Umfang als Gesamtschuldner, weil Planer und Sonderfachleute zusammenwirken müssen, um die Grundlage für die Ausführung des Bauwerks zu schaffen (…vgl. Kniffka/Koeble, aaO, 6. Teil Rdn. 59; OLG Hamm, BauR 2011, 1687).
- OLG Nürnberg, 12.11.2015 - 13 U 577/12
Haftung des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmens für die …
Rn. 95 (1) Dieses würde gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB i.V.m. § 278 BGB unter anderem voraussetzen, dass der Statiker als Sonderfachmann Erfüllungsgehilfe hinsichtlich einer Pflicht ist, die die Klägerin der Beklagten zu 2 als beauftragte Planerin schuldet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9.7.2010 - 19 U 43/10 -, juris Rn 39).Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Architekt die Fehler der statischen Leistung erkennen kann und die von ihm geschuldete Planung - wie ausgeführt - deshalb fehlerhaft wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9.7.2010 - 19 U 43/10 -, juris Rn 39).
Schließt der Bauherr - wie hier - mit beiden Sonderfachleuten selbstständige Verträge ab, haftet jeder von beiden nur für die Erfüllung der von ihm in seinem Vertrag übernommenen Verpflichtungen (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.2003 - VII ZR 329/02 -, juris Rn 31; OLG Hamm, Urteil vom 9.7.2010 - 19 U 43/10 -, juris Rn 39; OLG Celle, Urteil vom 19.8.2009 - 7 U 257/08 -, juris Rn 53).
- OLG Saarbrücken, 27.01.2021 - 2 U 39/20
1. Ein Architekt muss grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung …
Danach ist der Architekt für den fachlichen Bereich der Sonderfachleute nur bei ihm nach seinen Fachkenntnissen offensichtlichen Fehlern verantwortlich (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - VII ZR 407/01, NJW-RR 2003, 1239, 1240; BGH, Urteil vom 14. Februar 2001 - VII ZR 176/99, NZBau 2001, 270, 271; BGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - V ZR 264/94, NJW-RR 1996, 852; OLG Hamm, Urteil vom 9. Juli 2010 - 19 U 43/10, NZBau 2011, 48, 49;… Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, a.a.O. Rn. 833;… Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 9. Aufl., Teil B Rn. 565). - OLG Naumburg, 12.11.2014 - 5 U 132/14
Architektenhaftung: Fehler in der Ausführungsplanung wegen fehlender Einplanung …
Regelmäßig ist der Statiker nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, VII ZR 66/01; OLG Hamm, Urteil vom 9. Juli 2010, 19 U 43/10, juris). - LG Karlsruhe, 08.05.2024 - 6 O 300/17
Schadensersatzhaftung des bauüberwachenden Architekten für Mängel einer …
Für Fehler, die aus der Unvollständigkeit der Ausführungspläne entstehen, haftet der Architekt, der eine mängelfrei und funktionstaugliche Planung schuldet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2010 - 19 U 43/10, BauR 2011, 1687 - 1690;… Locher/Koeble/Frik, HOAI 14. Aufl. § 34 Rdn. 170). - OLG Saarbrücken, 17.03.2016 - 4 U 52/14
Architekt ist (auch) für Auswahl und Festlegung der Baustoffe verantwortlich!
Das Unterbleiben planerischer Maßnahmen, um den Umformungsbestrebungen der ausgewählten Baumaterialien so zu begegnen, dass eine weitgehende Rissfreiheit gewährleistet ist, stellt einen Mangel der von der Beklagten zu 3 geschuldeten Architektenleistung dar, weil sie dieses unzureichende und lückenhafte Planungsergebnis hätte verhindern müssen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9.7.2010 - 19 U 43/10).Daher kann der Senat eine Pflicht- oder auch nur Obliegenheitsverletzung der Klägerin dahingehend, der Beklagten zu 3 als Grundlage für ihre Arbeit in Bezug auf die konkrete Schadensproblematik nur unzureichende Tragwerkspläne zur Verfügung gestellt zu haben, im Streitfall nicht feststellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9.7.2010 - 19 U 43/10, und Koeble in: Kniffka/Koeble, aaO, 12. Teil Rn. 756).
- OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 2 U 5/14
Architektenhaftung: Sorgfaltspflichten bei Übernahme der Bauleitung für die …
Zum einen ist zu berücksichtigen, dass der Beklagte, wenn die von ihm geplante und zur Ausführung gelangte Decken- und Dachbalkenkonstruktion zwangsläufig mit einem Abreißen der Decke und Dachbalken einhergeht, was nach seinem eigenen Vorbringen zu einer nicht hinnehmbaren Mangelhaftigkeit der Gesamtkonstruktion führt, auch wegen Verletzung der ihm gegenüber der Klägerin obliegenden Aufklärungspflichten grundsätzlich auf Schadensersatz haftet (siehe hierzu auch OLG Hamm, NZBau 2011, 48). - OLG Hamm, 14.12.2017 - 24 U 179/16
Haftung des Architekten für Mängel des Betons eines Bauwerks aufgrund unrichtiger …
Somit müsse sich der Auftraggeber seinem Architekten gegenüber ein Verschulden des von ihm gesondert beauftragten Statikers bei der Anfertigung einer mangelhaften Statik nicht zurechnen lassen, sofern er beide in selbstständigen Verträgen beauftragt habe, da dann jeder von beiden nur für die Erfüllung der von ihm in seinem Vertrag übernommenen Verpflichtungen hafte (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1531; NZBau 2003, 567, 569; so auch OLG Hamm NZBau 2011, 48, 50; anders die vom Beklagten zitierte ältere obergerichtliche Rechtsprechung OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1990, 1496, 1497 und OLG Hamburg NJW-RR 2000, 1617). - VK Niedersachsen, 06.07.2016 - VgK-18/16
Ausschreibung der Vergabe von Planungsleistungen und Bauüberwachungsleistungen …
Demgegenüber enthält der für das Auswahlverfahren einschlägige Art. 44 VKR gerade keinen Verweis auf Art. 53 Abs. 2 VKR, woraus gefolgert werden kann, dass der öffentliche Auftraggeber nicht gezwungen ist, vor der Vergabebekanntmachung Regeln über die Bewertung der Auswahlkriterien und deren jeweilige Gewichtung aufzustellen und diese den Bewerbern mitzuteilen (…Weyand a. a. O. § 97 GWB Rn. 798;… Müller-Wrede, VOF, 4. Aufl., § 10 VOF, Rn. 15; VK Sachsen: Beschluss vom 24.03.2011 - 1/SVK/005-11;… Stolz in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl. 2013, § 10 VOF Rn. 11; EuGH, Urteil, NZBau 2011, 50 ff. [OLG Hamm 09.07.2010 - I-19 U 43/10]). - OLG Jena, 17.09.2015 - 1 U 531/14
Objektplaner muss sich mit der Nachbarbebauung befassen!
- OLG München, 26.03.2013 - 28 U 2645/10
Bauherr entscheidet sich für andere Ausführungsvariante: Architekt muss Planung …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.06.2010 - 19 U 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 631 Abs. 1
Vereinbarung einer Vergütung für Werbeeinblendungen - Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Vergütung für Werbeeinblendungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.03.2010 - 10 O 335/09
- OLG Köln, 28.06.2010 - 19 U 43/10
- OLG Köln, 29.07.2010 - 19 U 43/10
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| OLG Köln, 29.07.2010 - 19 U 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2
Zurückweisung einer Berufung - Wolters Kluwer
Gründe für die Zurückweisung einer Berufung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.03.2010 - 10 O 335/09
- OLG Köln, 28.06.2010 - 19 U 43/10
- OLG Köln, 29.07.2010 - 19 U 43/10
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